lausebande_2020-02_ebook
Aktuelles :: Seite 31 Gesundheitseinrichtungen tätig oder wohnhaft sind. Die erste Masern-Teilimpfung steht in der Regel zwi- schen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat an – die zweite frühestens vier Wochen nach der ers- ten Impfung und spätestens gegen Ende des zwei- ten Lebensjahres. Landesebene Der neue Koalitionsvertrag Ende 2019 war er beschlossene Sache: der Koaliti- onsvertrag der Brandenburger SPD, CDU und Grü- nen. Von besonderer Bedeutung für die Eltern der Region dürfte die vereinbarte Abschaffung der Kita- Beiträge für 3- bis 6-Jährige sein. Ab 2022 sollen die Elternbeiträge für die letzten beiden, ab 2024 dann jene für die letzten drei Jahre entfallen (siehe Chro- nik und Ausblick unten). Neben diesen Schritten zu mehr Beitragsfreiheit kündigte die Landesregierung an, auch an der Quali- tätsfront für Fortschritte zu sorgen. Das fängt bei der Das neue Jahr bringt vielerlei gesetzliche Anpassungen und Änderungen mit sich. Im 15. Teil der „Luxusartikel Kind“-Reihe geben wir einen Überblick über bundesweite Gesetzesän- derungen, gehen auf den Ende 2019 abgesegne- ten Koalitionsvertrag der neuen Brandenburgi- schen Regierung aus CDU, SPD und Grünen ein und werfen einen Blick auf aktuelle Entwicklun- gen in Cottbus. Bundesebene Kinderfreibeträge und -zuschlag Die Kinderfreibeträge stiegen zum 1. Januar 2020 um 192 Euro pro Kind auf nun 5.172 Euro (+ 3,9 %). Dazu kommt der Freibetrag für Betreu- ungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nun 2.640 Euro. Auch der Kinderzuschlag erfährt eine Änderung. Nachdem dieser schon zum 1. Juli 2019 von 170 auf maximal 185 Euro angestie- gen war, entfielen mit dem Jahreswechsel die obe- ren Einkommensgrenzen. Auch die Bezieher mitt- lerer Einkommen können nun einen geminderten Kinderzuschlag beantragen, außerdem wirkt sich das Einkommen weniger stark auf die Höhe des Zu- schlags aus. Unterhalt Der Unterhalt für Trennungskinder stieg ebenfalls an – zumindest wur- den die Empfehlungen der Düssel- dorfer Tabelle nach oben angeho- ben. Für Krippen- und Kindergartenkinder steht ein Plus von 4,3 % zu Buche (369 statt 354 Euro). Sie- ben- bis Zwölfjährigen stehen demnach nun 424 statt 406 Euro zu. Kinder von 13 bis 18 Jahren sollen ei- nen Mindestunterhalt von 497 Euro erhalten, statt wie bisher 476 Euro. Masern-Impfpflicht Wie wir bereits in der Novemberaus- gabe 2019 berichteten, tritt ab dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten beide Masern-Impfungen nachweisen müssen. Das gilt außerdem für ihre Lehrer, Erzieher oder andere Personen, die in Gemeinschafts- oder 1. August 2018 : Die Kitagebühren für das letz- te Kitajahr wurden abgeschafft – das soge- nannte „Vorschuljahr“ ist somit beitragsfrei. 1. Januar 2019: Geringverdiener bis zu einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro und El- tern, die Sozialleistungen beziehen, wurden von Kitagebühren befreit. Aktuell: Aufgrund des beitragsfreien Vor- schuljahres und der Beitragsbefreiung von Geringverdienern gehen bereits heute rund ein Drittel der Brandenburger Kinder kosten- los in den Kindergarten. Zum Jahr 2022: Die aktuelle Koalition wird das vorletzte Kita-Jahr beitragsfrei stellen. Zum Jahr 2024: Spätestens dann wird der ge- samte Kindergartenbereich (Alter von 3-6 Jah- ren) beitragsfrei sein. Chronik und Ausblick: Entwicklung der Kita-Beitrags- freiheit in Brandenburg + 3.9 % + 4.3 % Ab 1.3.
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