lausebande-02-2023

Titelthema ‹ 45 Entlastungen durch die Bundesregierung Um die Preissteigerungen der zurückliegenden Jahre abzufedern, hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen unter anderem Privathaushalte entlastet werden sollen. Hier ein Überblick: Entlastungspakete Bereits im vergangenen Jahr hat der Bund insgesamt drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von rund 100 Milliarden Euro beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Kindergelderhöhung auf 250 Euro für jedes Kind, ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro je Kind, die Erhöhung des Kinderzuschlags und des Wohngelds, eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV während der Sommermonate, der Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht, der Wegfall der EEG-Umlage. Zudemwurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Soforthilfe Dezember 2022 Durch sie wird Haushalten, die mit Gas heizen, die monatliche Abschlagszahlung für den Dezember 2022 erlassen. Wie die Soforthilfe konkret umgesetzt wird, hängt vom Versorger ab. Einige haben den Dezember-Abschlag nicht abgebucht, andere nehmen eine Rücküberweisung vor. Möglich ist auch eine Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung. Wer mit Fernwärme heizt, wird ebenfalls entlastet. Da dient allerdings der September-Abschlag als Berechnungsgrundlage. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gas- und Strompreisbremse. Preisbremse für Strom, Gas undWärme ab 2023 Ab 2023 deckelt der Staat die Preise für Strom, Gas und Wärme für private Haushalte. Der Gaspreis wird auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, der Strompreis auf 40 ct/kWh brutto und Fernwärmekunden zahlen höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Preisbremse tritt erst ab März in Kraft, um den Versorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben, die neuen Preise gelten aber rückwirkend ab Januar 2023. Willkommen zu Hause! Wir finden die passende Wohnung für Sie: Gubener Wohnungsgesellschaft mbH Telefon: 03561 400-0 oder Damit Sie sich frei entfalten können. www.guwo.de

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