Seit den Preisverwerfungen bei Gas und Elektroenergie infolge der Pandemie und schließlich des Uktrainekriegs schauen wir zum Jahresbeginn nun schon traditionell auf die Bedeutung der Energie im Familienhaushalt. Nicht von ungefähr wird Energie inzwischen als zweite Miete bezeichnet. Gerade in Familienhaushalten mit heranwachsenden Kindern wird zudem deutlich überdurchschnittlich Energie verbraucht – warme Kinderzimmer, mehr Mahlzeiten, Wäschen, schmutziges Geschirr und Duschen oder Baden sind nur einige der Verbrauchstreiber. Familien mit heranwachsenden Kindern verfügen andererseits aber auch über die höchste Eigenheimquote und somit die Chance, ihren Grad an Autarkie von schwankenden Strompreisen zumindest teilweise mitzubestimmen. Im Jahr 2025 lohnt ein Blick auf den Energiehaushalt aufgrund verschiedener gesetzlicher Neuerungen besonders. Das ist 2025 neu Ab dem 1. Januar 2025 sind in Deutschland im Bereich Strom, Erdgas und Wärme gleich einige Änderungen in Kraft getreten, die vor allem mit der Umsetzung der EU-Energiegesetzgebung und unseren nationalen Klimazielen zusammenhängen. Einige dieser Neuerungen werden im Beitrag näher beleuchtet: • Dynamische Stromtarife: Seit Jahresbeginn sind Energieversorger verpflichtet, ihren Dynamik oder Autarkie? Was sich 2025 rund um Energie im Familienhaushalt ändert. Kunden sogenannte dynamische Stromtarife anzubieten. Diese neuen Tarife basieren auf den Echtzeit-Strompreisen auf den Handelsmärkten, sodass die Kosten für Strom zu verschiedenen Tageszeiten teils sehr stark variieren können. • Gestiegener CO2-Preis: Der CO2-Preis, den bestimmte Erzeuger und Hersteller je emittierter Tonne des klimaschädlichen Gases zahlen müssen, ist zum Jahresbeginn von zuvor 45 auf nun 55 Euro gestiegen. Dadurch können sowohl Heizen als auch Tanken teurer werden – die höheren CO2-Kosten können wie aktuell aber auch durch geringere Preise auf andere Bestandteile – beispielsweise Beschaffung oder Vertrieb – kompensiert werden. Fahrer von E-Autos sind von dieser Preissteigerung ausgenommen und können dadurch Geld sparen. Die CO2-Bepreisung in Deutschland besteht seit 2021 und gilt für verschiedene fossile Brennstoffe und Energieträger, darunter: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme (sofern Öl oder Gas zur Erzeugung verwendet werden), Benzin, Diesel, Flugbenzin bzw. Kerosin, Kohle, Abfälle bzw. Müllverbrennung (seit Januar 2024). Die Bundesregierung hat den CO2-Preis kontinuierlich erhöht und auch nach 2025 ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen. Ab 2027 soll die CO2-Bepreisung dann über den freien Markt geregelt werden. Insbesondere das Heizen mit Erdgas, Heizöl und 30 › Aktuelles Foto: Marut Khobtakhob, istock
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