Steuerfreie Sonnenenergie Bereits seit 2023 sind Investitionen in private Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher in den meisten Fällen steuerfrei. Daraus resultieren geringere Kosten und weniger Bürokratie durch grundsätzlich zwei Vorteile: • Einnahmen aus der PV-Anlage und der Eigenverbrauch sind von der Steuer befreit • Die sonst üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation entfallen Die Steuerbefreiungen gelten nur für Photovoltaik-Anlagen unter 30 kWp, allerdings dürfte diese Grenze für Familieneigenheime nur schwer zu überschreiten sein – 30 kWp sind „Pi mal Daumen“ rund 70 Module. Die Steuerbefreiung umfasst auch zur PV-Anlage gehörige Komponenten wie Stromspeicher. Auf Einnahmen aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz und den Eigenverbrauch müssen weder Einkommens- noch Umsatzsteuer abgeführt werden. Die Nullsteuer betrifft bis auf Weiteres auch die Montage einer privaten PV-Anlage und zugehöriger Komponenten. Neu ist ab 2025 eine Regelung für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden, diese sind jetzt bis zu einer Bruttoleistung von 30 kWp (zuvor nur bis 15 kWp) je Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt für Anlagen, die ab dem Jahr 2025 neu angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Die Einspeisevergütung muss bis zu dieser Leistung nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Unterm Strich kann sich gerade jetzt trotz aller Unsicherheiten eine Investition in eine PV-Anlage samt Speichertechnik bzw. eine Wärmepumpe lohnen. Wer eine neutrale Beratung sucht, ist am besten bei der Verbraucherzentrale aufgehoben, die für nur maximal 40 Euro sogar vor Ort in der privat bewohnten Familienimmobilie eine ausführliche Prüfung und Beratung durch Experten mit entsprechenden Handlungsempfehlungen leistet (siehe Infokasten Vorseite). Dynamische Stromtarife Die wohl größte Neuerung zum Jahresbeginn 2025 ist die Einführung dynamischer Stromtarife, die für Energieversorger – „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ und soweit zum 31. Dezember mehr als 100.000 Kunden vorsorgt werden – gesetzlich verpflichtend ist. Viele regional tätige Stadtwerke sind somit nicht verpflichtet. Energieversorger kaufen den Strom auf Handelsmärkten, sogenannten Spotmärkten, ein. Der Preis ist teils sogar im Stundentakt großen Schwankungen unterworfen. Bislang haben Versorger den Verbrauchern Tarife zum Festpreis oder allenfalls Tag-Nacht-Tarife mit einem gewissen variablen Anteil angeboten. Nun können sich Verbraucher mit dynamischen Tarifen quasi in Echtzeit auf Chancen und Risiken der Preisschwankungen an den Spotmärkten einlassen. Die Idee dahinter ist, das Verbraucher mit hohem und variablem Stromverbrauch diesen in Zeiten geringer Nachfrage und somit günstiger Preise verschieben und dadurch das System in Zeiten mit hoher Nachfrage entlasten. In dieser Logik könnten jene Verbraucher auch deutlich sparen. Gerade Familienhaushalte mit Eigenheim, Wärmepumpe, Speichertechnik und E-Mobilität scheinen dafür prädestiniert. Wer in das Thema eintaucht, sieht sich aber auch schnell vielen Herausforderungen gegenüber. So muss zunächst eine moderne Messeinrichtung (= digitaler Stromzähler) oder ein intelligentes Messsystem (= digitaler Stromzähler mit Datenübertragung oder auch Smart Meter). installiert werden. Die Zähler erfassen den Stromverbrauch fortlaufend. Das ist mit einem höheren monatlichen Grundpreis als herkömmliche Tarife mit „normalem“ Zähler verbunden. Der Zähler soll mit der gekoppelten Software die gezielte An32 › Aktuelles Privathaushalte dürfen rund 70 Module steuerfrei erwerben, installieren lassen und betreiben. Foto: Halfpoint, istock
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