Titelthema :: Seite 27
Kopfschmerzen
Kopfschmerzen zählen heutzutage zu den moder-
nen Kinderkrankheiten. Die Ursachen für Kopf-
schmerzen sind ebenso vielfältig, wie relativ leicht
zu vermeiden. Migräne stellt hierbei einen Sonder-
fall dar. Die meisten Kinder sind von sogenannten
Spannungskopfschmerzen betroffen. Mögliche
Ursachen für einen schmerzenden Kopf können
sein: Leistungsdruck, Sehschwächen, die noch
nicht entdeckt oder behandelt wurden, Mangel
an Flüssigkeit, Bewegung und frischer Luft, stun-
denlanges Sitzen vor Computer und Fernsehen,
ungesunde und unregelmäßige Ernährung und
viele mehr. Abhilfe kann durch z.B. das Abdunkeln
eines Raumes und Ruhe geschaffen werden. Minz-
öl kann ebenso helfen. Außerdem kann Ihnen Ihr
Kinderarzt Möglichkeiten zur Linderung der Kopf-
schmerzen aufweisen.
Ohrenschmerzen
Zunächst ist festzuhalten, dass bei Ohrenschmer-
zen sofort ein Arzt aufgesucht werden sollte.
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dem unangenehmen Gefühl in der Brust führen.
Tee und Inhalationen können hier Abhilfe schaf-
fen. Außerdem sorgt ein feuchtes Handtuch über
der Heizung dafür, dass die Luft nicht zu trocken
wird. Auch wenn hier einfache Hausmittel viel aus-
richten können, sollten Sie zur Sicherheit zum Arzt
gehen, damit aus der Bronchitis keine Lungenent-
zündung wird.
Halsschmerzen
Halsschmerzen können durch verschiedene Fak-
toren verursacht werden. Vielleicht hat Ihr Kind
auch Scharlach oder eine Mandelentzündung? Al-
lerspätestens, wenn Ihr Kind nicht mehr schlucken
kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Zu Hause
können Halswickel für ein Abklingen des Schmer-
zes sorgen. Für die Wickel können Sie zum Beispiel
Quark oder Zitronenwasser verwenden. Außerdem
sollte Ihr Kind Tee trinken, am besten eignet sich
hierfür Salbeitee.
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Ihre Familienplanung
Die Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Kranken-
kasse ungewollt kinderlosen Paaren ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils
für eine künstliche Befruchtung. Sie geht damit deutlich über den geltenden
Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Über-
nahme von 50 Prozent des Eigenanteils vorsieht. Der Eigenanteil für eine
künstliche Befruchtung kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und
liegt nicht selten bei rund 10.000 Euro.
Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehe-
partner bei der Knappschaft versichert sind.
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