18 › Aktuelles spüren. Von Eltern, die zu uns kommen, hören wir ganz oft, dass der Kinderzuschlag schlichtweg nicht bekannt ist. Und das berichten diese Familien eben auch aus ihren Verwandten- und Bekanntenkreisen. Das muss sich ändern! Darum nutzen wir auch gerne diese Möglichkeit. Danke hierfür! Können Sie uns den Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag erklären? Um es ganz platt und damit auch unbürokratisch auszudrücken: Sobald das Kind da ist, bekommt man Kindergeld. Okay, man muss noch einen Antrag stellen. Mehr Bedingungen hängen an dieser Leistung – zumindest bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – nicht dran. Anders ist das beim Kinderzuschlag. Hier zahlen wir eine Sozialleistung aus. Wie alle anderen Leistungen dieser Art zielt der Kinderzuschlag darauf ab, eine schwierige Lebenssituation zu verbessern. Genaugenommen, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht, um auch das Kind oder die Kinder zu versorgen. Die Zielgruppe sind also Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die gesetzlichen Mindestbedarfe zu sichern. Also bekommt den Kinderzuschlag jeder, der entweder kein Einkommen oder wenig Einkommen hat? Nein, so einfach ist das nicht. Zunächst muss für das Kind Kindergeld ausgezahlt werden. Dann geht es darum, dass die Eltern, egal ob alleinerziehend oder verpartnert, die ja häufig schon Vollzeit arbeiten gehen, nicht sofort einen Antrag beim Jobcenter stellen müssen. Amtsdeutsch sagt man, die Hilfebedürftigkeit soll vermieden werden. Wir schauen uns jeden Antrag gewissenhaft an und prüfen ihn im Sinne der Familien. Anders als beim Kindergeld brauchen wir dazu einige Angaben wie Einkommensnachweise der Eltern und der Kinder (z.B. Unterhalt) sowie Kostennachweise für Unterkunft, Heizung, Versicherungen und ähnliches. Wenn das Einkommen bei Alleinerziehenden unter 600 Euro und bei Paarfamilien unter 900 Euro monatlich liegt, dann besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Hier wendet sich die Familie an das zuständige Jobcenter. In vielen Fällen können wir den Familien mit dem Kinderzuschlag aber tatsächlich den Weg zum Jobcenter ersparen. Kindergeld trägt in Deutschland Monat für Monat zur finanziellen Entlastung vieler Familien bei. Viele dieser Familien wissen nicht, dass sie auch auf den Kinderzuschlag, sozusagen den kleinen Bruder des Kindergeldes, einen Anspruch haben können. Um mehr über diese Leistung zu erfahren, sprachen wir mit Xaver Materna, Bereichsleiter der Teams „Kinderzuschlag“ in der Familienkasse Berlin-Brandenburg, die die Familien rund um das Thema Kinderzuschlag beraten und deren Anträge bearbeiten. Warum ist es Ihnen so ein wichtiges Anliegen, Informationen über diese Leistung in die breite Öffentlichkeit zu bringen? Unseren Slogan „Wir helfen Familien“ möchten wir nicht nur auf Broschüren drucken, sondern auch wirklich sehr viel dafür tun, dass Familien diese Hilfe „Der Kinderzuschlag ist schlichtweg nicht bekannt“ Interviewmit Xaver Materna von der Familienkasse Berlin-Brandenburg
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