lausebande-03-2023

6 › Aktuelles paar Grundregeln beim Onlinestellen von Kinderbildern zu beachten: • Wenn die Kinder bereits etwas älter sind, sollten sie in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, ob und wenn ja, welches Foto von ihnen veröffentlicht wird. Natürlich können sie bis zu einem bestimmten Alter überhaupt nicht einschätzen, was es bedeutet, Bilder online zu stellen und wie sie später dazu stehen. Trotzdem sollten Kinder schon recht früh in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr muss das Einverständnis des Kindes hinzukommen. • Personenbezogene Daten wie Name und Wohnort des Kindes dürfen niemals in Posts oder Kommentierungen preisgegeben werden. Auch sollten Sie berücksichtigen, dass man auf den Bildern keine Rückschlüsse zum Wohn-/ Aufenthaltsort ziehen kann, indem z. B. die Kita, Schule oder das Wohnhaus auf dem Bild zu erkennen ist. Auch beim Hochladen der Bilder mit dem Smartphone ist zu beachten, dass die Ortsbestimmung in den Einstellungen deaktiviert wird. • Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihre Einstellungen der Privatsphäre auf ihren Social-MediaAccounts und überprüfen Sie, wer die Bilder und Posts sehen kann. Bei Aktualisierungen kann es manchmal dazu kommen, dass Einstellungen von Plattformanbietern angepasst werden. Ein Schnappschuss mit dem Smartphone ist schnell gemacht. Egal, ob im Urlaub, bei einemAusflug oder imbunten Familienalltag – wir wollen Familiemitglieder, Freunde und Bekannte daran teilhaben lassen. Nur einen kurzen Augenblick nach dem Entstehen der Bilder wird auf Teilen geklickt oder bei whats app ins Profil bzw. in den Status gesetzt und von nun an sind die Fotos für viele Menschen sichtbar, je nach Einstellung der Privatsphäre. Haben wir das nicht schon alle mal so gemacht? Was ist aber, wenn nicht nur wir selbst auf den Bildern sind, sondern Kinder? Auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Es ist vielleicht nicht überraschend, dass viele Kinder bereits vor ihrem zweiten Lebensjahr auf den Social-Media-Plattformen präsent sind, ohne darüber selbst entschieden zu haben. Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten einer Veröffentlichung auf Social Media ausdrücklich zustimmen müssen. Auch wenn Großeltern, Onkel oder Tanten ein super süßes Bild vom ersten Geburtstag des jüngsten Familiensprößlings auf den gängigen Social-Media-Plattformen teilen wollen, benötigen sie das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten. Es ist total verständlich, dass Eltern die Meilensteine der Kleinen mit anderen teilen wollen. Aber einmal im Internet sind die Bilder frei zugänglich und können in falsche Hände geraten. Selbst das Löschen der Bilder auf den Accounts hilft nicht – das Internet vergisst nie. Deshalb ist es wichtig, ein Klick… und teilen – Kinderfotos auf Social Media ©Makiko / www.makiko.de

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