Titelthema ‹ 79 wenn auch nicht so lange wie die Mütter: Zuletzt nahmen 47 Prozent der frischgebackenen Väter die Auszeit, im Schnitt blieben sie 3,5 Monate zu Hause, die meisten aber nur die obligatorischen zwei Monate. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Mehr als die Hälfte der Väter verzichtet auf die Elternzeit, in den meisten Fällen aus finanziellen Gründen. Familien können beim Elterngeld zwischen drei Modell wählen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom gewählten Modell und vom Einkommen vor dem Mutterschutz ab. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern einen monatlichen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind. Im April 2025 wird die Einkommensgrenze erneut gesenkt. Dann erhalten nur noch Paare mit einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 175.000 Euro Elterngeld. Basiselterngeld Bei dieser Variante, die am meisten in Anspruch genommen wird, bleibt mindestens ein Elternteil komplett zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Alleinerziehenden und Paaren stehen bis zu 14 Monate Basiselterngeld zu. Beide Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann. Zudem ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich nur noch höchstens für einen Monat und nur im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Eltern von Mehrlingen, Frühchen und behinderten Kindern. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach kann ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden. ElterngeldPlus Mit ElterngeldPlus will die Bundesregierung die Vereinbarkeit und die frühzeitige Rückkehr in den Beruf fördern. Bei diesem Modell haben Mütter und Väter die Möglichkeit, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen wie beim Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. Partnerschaftsbonus Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. So klappt der Wiedereinstieg Den Wiedereinstieg nach der Elternzeit planen Mütter am besten schon, bevor sie sich in die Babypause verabschieden. Dazu informieren sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich darüber, von wann bis wann sie Elternzeit nehmen. Diese müssen sie weder beantragen, noch genehmigen lassen. Besprechen Sie am besten vor der Babypause oder während der Elternzeit, wie Sie sich den Wiedereinstieg vorstellen. Rein rechtlich haben Sie einen gesetzlich garantierten und im Zweifel einklagbaren Anspruch, nach der Elternzeit wieder zu den gleichen Konditionen auf Ihre bisherige Stelle zurückzukehren. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber eine gleichwertige Position anbieten. Gleichwertig bezieht sich sowohl auf das Gehalt und die Arbeitszeit als auch auf die Aufgaben bzw. den Verantwortungsbereich. Wer also vorher Filialleiterin im Supermarkt war, kann nach der Elternzeit nicht einfach an die Kasse versetzt werden. Während der Elternzeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Neben dem Kündigungsschutz greift nach der Elternzeit auch der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit. Dieser gilt allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und wenn das
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