lausebande-03-2025

80 › Titelthema Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann einen Teilzeitwunsch höchstens aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss diese Gründe dann aber genau darlegen. Im Zweifel können Mütter sowohl die Rückkehr auf die bisherige Position als auch den Anspruch auf Teilzeitarbeit einklagen. Der Wiedereinstieg gelingt dann besser, wenn Sie während der Elternzeit losen oder sogar regelmäßigen Kontakt zum Team halten. Besuchen Sie die Kollegen mit dem Nachwuchs auf Arbeit, halten Sie sich gelegentlich per Mail und Telefon auf dem Laufenden, versuchen Sie, an Weihnachtsfeiern und anderen internen Veranstaltungen teilzunehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt, damit der Wiedereinstieg überhaupt erst möglich ist: Die Kinderbetreuung muss zuverlässig abgesichert sein. Betreuung abgeben: Kita, Großeltern oder Nanny Wer Kinder hat und (wieder) arbeiten möchte, braucht eine Betreuung für den Nachwuchs. Eltern können zwischen verschiedenen Optionen wählen: Kita, Tagesmutter/Tagesvater, Großeltern, Babysitter. In den neuen Bundesländern werden gut 50 Prozent der unter Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung bzw. von einer Tagesmutter betreut, doppelt so viele wie in Westdeutschland. Je nachdem mit welcher Arbeitszeit die Mütter wieder in den Job einsteigen, kann auch eine Betreuung durch Oma bzw. Opa denkbar sein. Dazu sollten sie natürlich in der Nähe wohnen und ausreichend Zeit haben. Für die meisten Eltern wird nach der Elternzeit die Kita bzw. Tagesmutter die optimale Lösung sein. Je nach Wohnort und Wunschkita ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Kitaplatz zu bemühen. Soll das Kleine mit etwa einem Jahr in die Einrichtung, sollte man am besten dann nachfragen, wenn das Bäuchlein sich zu wölben beginnt. Gefragte Kitas, vor allem in Großstädten, haben Wartelisten. Die tägliche Betreuungszeit sollte in Abhängigkeit von der Arbeitszeit und den finanziellen Mitteln gewählt werden – und natürlich auch entsprechend der eigenen Bedürfnisse. Manch einer kann sich nicht vorstellen, ein Einjähriges täglich neun Stunden in der Kita zu lassen, andere Kinder wiederum genießen es, wenn sie mit Gleichaltrigen ausgiebig spielen können. Für die Betreuung in der Kita bzw. bei der Tagesmutter fällt ein Betreuungsgeld an. Die Kitagebühren variieren von Kommune zu Kommune – je nach Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates. Häufig gibt es Rabatt für Geschwisterkinder. Zu den Betreuungskosten kommen in der Regel noch die Verpflegungskosten für die Mahlzeiten. Das kann sich durchaus summieren, zumal in jüngster Zeit viele Kommunen in der Lausitz die Elternbeiträge angehoben haben. Daher lohnt es, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er bereit ist, die Kitagebühren komplett oder anteilig zu übernehmen. Große Unternehmen haben diese Leistung in der Regel im Portfolio, aber auch kleine Betriebe zahlen unter Umständen. Für den Arbeitgeber ist es eine steuerfreie Leistung, für die keine Abgaben anfallen. Wer keinen Kitazuschuss bekommt, kann die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht. Seit diesem Jahr dürfen bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr bzw. 80 % der tatsächlichen Kosten angegeben werden. Planen Sie den beruflichen Wiedereinstieg zeitlich so, dass noch ausreichend Zeit für die Eingewöhnung bleibt und machen Sie sich Gedanken, wer sich um das Kind kümmern kann, wenn es krank ist. Denn das passiert in den meisten Fällen schneller, als Eltern und Arbeitgebern lieb ist. In Deutschland werden 37 Prozent der unter 3-Jährigen in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreut, in Sachsen und Brandenburg liegt die Quote bei knapp 60 Prozent. Foto: Andrey_Kuzmin, istock

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