lausebande-03-2025

82 › Titelthema Kind krank – Rechte und Pflichten Im Kleinkindalter ziehen die Kleinen Viren scheinbar magisch an. Für deren Immunsystem ist das großartig, jenes trainieren sie damit. Je nachdem, wie häufig der Nachwuchs tatsächlich krank ist, trainiert das aber auch die logistischen Kompetenzen der Eltern und die Toleranz des Arbeitgebers. Ist das Kind krank und kann nicht in die Einrichtung, haben Eltern folgende Möglichkeiten: Sie können das Kind von den Großeltern oder einem Babysitter betreuen lassen. Allerdings brauchen Kinder, die unter einem Infekt stark leiden, unter Umständen eher Mamas oder Papas Nähe. Dann bleibt die Freistellung durch den Arbeitgeber: Jeder Elternteil darf pro Kind und Jahr 15 Tage zur Betreuung des erkrankten Kindes zu Hause bleiben, bei zwei oder mehr Kindern maximal 35 Tage. Sind beide Elternteile berufstätig, macht das theoretisch bis zu 70 Tage im Jahr. Alleinerziehende können 30 Tage für ein Kind und 70 Tage für mehrere Kinder in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, § 45 und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 616. Dort sind auch die finanziellen Aspekte geregelt. Entweder der Arbeitgeber zahlt trotz Freistellung das Gehalt weiter, das machen nur die wenigsten. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn es keine anderslautende Formulierung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Schließt der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Kind-krank-Fall aus, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein. Dazu muss die Bescheinigung des Kinderarztes bei der Kasse eingereicht werden. Sie zahlt in der Regel zwischen 90 und 100 Prozent des Nettolohns, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen. Der Betrag ist gedeckelt, Gutverdiener müssen stärkere Einbußen hinnehmen. Privatversicherte erhalten in der Regel kein Kinderkrankengeld, es sei denn, ihre Versicherung bietet das an und es wurde ein entsprechender Tarif abgeschlossen. In jedem Fall sollten Eltern umgehend ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen. Sind die Kind-krank-Tage aufgebraucht, können Eltern Urlaub nehmen, um unbezahlte Freistellung bitten oder bei Einverständnis des Arbeitgebers Überstunden abbummeln. Sich selbst krankschreiben zu lassen, mag verbreitet sein. Dies kann aber im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. Karrierefalle Teilzeit? Die meisten Mütter kehren nach der Elternzeit nur in Teilzeit zurück in den Job. Daher ist in Deutschland unter berufstätigen Eltern am weitesten das klassische Modell verbreitet: Er arbeitet Vollzeit, sie Teilzeit. Diese Aufteilung findet sich bei fast zwei Drittel der Eltern. Immerhin bei einem Viertel der Eltern gehen beide in Vollzeit arbeiten. Diese Statistik erfasst nur jene Eltern, bei denen beide arbeiten gehen. Nicht erfasst werden darin jene Mütter, die komplett zu Hause bleiben. Das waren zuletzt 36 Prozent der Frauen, die mindestens ein Kind unter zwölf Jahren haben. In der Lausitz liegt der Anteil der Frauen, die Vollzeit arbeiten gehen, bei 40 Prozent der berufstätigen Frauen und damit im Bundesdurchschnitt. Allerdings wird hier nicht zwischen Müttern und kinderlosen Frauen unterschieden. Die Teilzeitarbeit hat zumindest einen Vorteil: Frauen kehren überhaupt in den Job zurück. Hätten Sie nur die Möglichkeit einer 40-StundenWoche, würden sie den Wiedereinstieg vielleicht weiter hinauszögern. So bleibt ihnen die Chance, zu arbeiten, aber trotzdem Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Denn seien wir mal ehrlich: Ein 8-Stunden-Tag mit Mittagspause sowie An- und Abfahrt zum Büro für beide Partner würde darauf hinauslaufen, dass wir die Kinder in die Kita bringen, danach wieder abholen, zu Hause bliebe dann noch Zeit für Abendessen und eine Wenn das Kind bei Krankheit Mamas oder Papas Nähe braucht oder sogar in die Klinik muss, ist für berufstätige Eltern guter Rat teuer. Foto: Sasiistock/ istockphoto.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2