Titelthema ‹ 87 Dafür müssen Berufstätige mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, während der Elternzeit wenigstens 60 Euro jährlich. Von den Riesterrenten, die 2022 ausgezahlt wurden, lagen 75 Prozent bei unter 100 Euro brutto monatlich. Private Rentenversicherung: Sie funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Finanzprofis raten aufgrund der hohen Kosten und geringen Erträge eher von diesem Modell ab. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann zwischen unterschiedlichen Anlagemodellen wählen: klassisch mit festem Zinssatz, fondsgebunden und hybrid. Hier sollte vor Vertragsabschluss unbedingt eine neutrale Beratung erfolgen. Betriebliche Altersvorsorge: Berufstätige haben Anspruch darauf. Es gibt zwei Varianten. Bei der ersten zahlt der Arbeitgeber allein für die spätere Betriebsrente seiner Beschäftigten ein. Bei der zweiten Variante zahlt die Arbeitnehmerin von ihrem Bruttogehalt einen festen Betrag in einen Sparvertrag ein, wobei der Arbeitgeber über Modell und Anbieter des Sparvertrags entscheiden darf. Außerdem muss er mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags ebenfalls einzahlen. Die erste Variante ist für Angestellte die günstigere Variante. Vermögenswirksame Leistungen: Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen festen monatlichen Betrag in ein selbst gewähltes Anlage-Modell ein. Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich der Staat bis zu einer gewissen Einkommensgrenze am Vermögensaufbau. Auch die Arbeitnehmerin kann den Betrag auf Wunsch aufstocken. Die Laufzeit liegt in der Regel bei sieben Jahren. Direkt im Anschluss kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Weitere Möglichkeiten der Vorsorge für das Alter sind der Kauf einer Immobilie oder das Investment in Aktien oder einen ETF-Sparplan. Home-Office – so klappt es Eine mögliche Lösung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann die Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit sein. 2023 haben 23,5 % aller Erwerbstätigen in Deutschland zumindest tageweise von zu Hause aus gearbeitet. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 hat sich der Anteil von damals 13 Prozent fast verdoppelt. Telearbeit oder Home-Office ist eine beliebte Möglichkeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die berufliche Tätigkeit muss das natürlich ermöglichen. Wer in der Klinik, im Tagebau, in der Kita oder an der Supermarktkasse arbeitet, kann das nicht von zu Hause aus erledigen. Für andere Jobs ist es aber umsetzbar, so denn der Arbeitgeber mitmacht. Mit dem Chef sollte vereinbart sein, wieviel Zeit der vereinbarten Arbeitszeit von zu Hause erledigt werden kann – denkbar sind ein bis vier Tage pro Woche oder nur mal ein Vormittag. Wer regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, sollte sich dort einen festen Arbeitsplatz einrichten. Das erleichtert das Arbeiten und die Trennung von Privatem und Beruflichen. Ideal ist ein eigener Schreibtisch, möglichst in einem separaten, abschließbaren Zimmer. Die Technik (PC, Internetanschluss) sollte ein reibungsloses Arbeiten ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die nötige Technik und Büromaterialien zur Verfügung stellt. Alternativ kann man die Ausgaben dafür bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte eine gute Portion Selbstdisziplin mitbringen. Die Verlockung ist groß, mal eben zwischendurch die Wäsche aufzuhängen oder den Geschirrspüler auszuräumen. Daher sind feste Arbeitszeiten ebenso wichtig wie im Büro. Wer allein zu Hause ist, kann konzentrierter arbeiten. Daher sollten Partner und Kinder außer Haus sein. Sind sie doch mal während der „Arbeitszeit“ zu Hause, helfen Klare Ansagen können vor unerwünschten Teilnehmern beim nächsten Videomeeting schützen.
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