Seite 29 - lausebande-04-2011

Das ist die SEO-Version von lausebande-04-2011. Klicken Sie hier, um volle Version zu sehen

« Vorherige Seite Inhalt Nächste Seite »
Ratgeber :: Seite 29
zeitig anfordern! Es müssen eini-
ge Unterlagen eingeholt werden.
Beiden Eltern stehen insgesamt
14 Bezugsmonate zur Verfügung.
Elterngeld und Elternzeit können
nacheinander oder gleichzeitig
durch beide Eltern in Anspruch
genommen werden.
Berechnung von Elterngeld
Die Höhe des Elterngeldes rich-
tet sich nach dem Erwerbsein-
kommen in den 12 Kalendermo-
naten vor dem Monat der Geburt
des Kindes. Berechnungen neh-
men die Elterngeldstellen vor,
über www.elterngeldrechner.de
erfahren Sie den ungefähren Be-
trag vorab.
Beantragung von Elternzeit
Elternzeit sorgfältig planen! Es
stehen beiden Elternteilen je drei
Jahre Elternzeit zur Verfügung.
Die Elternzeit muss sieben Wo-
chen vor Antritt schriftlich beim
Unternehmen beantragt werden.
Innerhalb von vier Wochen muss
das Unternehmen antworten;
bleibt eine Antwort aus, gilt der
Antrag als genehmigt. Möchten
Sie dann Änderungen am Antrag
vornehmen, ist das arbeitgeber-
seitig zustimmungspfichtig.
Arbeiten in der Elternzeit
In der Elternzeit können Eltern
bis 30 Stunden je Woche arbeiten,
dies wird auf das Elterngeld ange-
rechnet. Viele nutzen diese Mög-
lichkeit, um im zweiten Lebens-
jahr des Kindes wieder in den Be-
ruf einzusteigen.
Sie sind Eltern geworden
oder ein Kind kündigt sich
an? Herzlichen Glückwunsch!
Aber nun sind mit Sorgfalt eine
Reihe von Dingen zu bedenken
und zu planen, die einen großen
Einfuss auf die berufiche und fa-
miliäre Entwicklung haben.
Schwangerschaft melden
Die Schwangerschaft sobald wie
möglich dem/der Arbeitgeber/In
melden. Nur so können im Inte-
resse der Gesundheit von Mutter
und Kind die Schutzvorschriften
des Mutterschutzgesetzes greifen.
Eine Verpfichtung zur Meldung
besteht jedoch nicht.
Beschäftigungsverbot
Erhält eine Schwangere ein Be-
schäftigungsverbot, erhält sie
Mutterschaftslohn (nicht ver-
wechseln mit Mutterschaftsgeld).
Die Höhe richtet sich nach dem
bisherigen Nettogehalt.
Durch das Verbot darf die
Schwangere fnanziell nicht
schlechter gestellt sein, es wird
vom Arbeitgeber oder Arzt erteilt.
Mutterschaftsgeld beantragen
Mutterschaftsgeld wird nicht au-
tomatisch gezahlt, es muss bei
der Krankenkasse beantragt wer-
den. Weitere Infos: siehe Infobro-
schüre/ Randnotizen.
Beantragung von Elterngeld
Elterngeld wird bei der Eltern-
geldstelle Ihres (Land)Kreises/
Stadt beantragt. Eine Übersicht zu
Elterngeldstellen in Brandenburg
fnden Sie unter www.arbeitswelt-
elternzeit.de. Den Antrag recht-
Eltern werden, mit Plan!
Expertenrat für werdende Eltern
Beachten Sie die rechtzeitige Wahl
einer Kindertagesstätte:
In der Regel wechselt die „Kita-
belegschaft“ jeweils im August/
September, d.h. Betreuungsplätze
werden erst zu diesem Zeitpunkt
frei. Eltern sollten sich so früh wie
möglich über die Platzsituation in
ihrer Kommune erkundigen.
Die Broschüre
„Beruf und Fa-
milie aktiv ge-
stalten – Infor-
mation für (wer-
dende) Eltern“
erhalten Sie zum
kostenfreien Download auf den
Seiten der Servicestelle Arbeits-
welt und Elternzeit der LASA
Brandenburg.
Sylke Hofmann (44) ist Koordinatorin der Servicestelle Arbeitswelt und
Elternzeit bei der LASA Brandenburg GmbH, die landesweit (werdende)
Eltern und Unternehmen beim Management von Familie und Berufsleben berät.
Der besondere Tipp
Infobroschüre
arbeitswelt-elternzeit.de
Kontakt
LASA Brandenburg GmbH
Servicestelle Arbeitswelt
und Elternzeit
Wetzlaer Str. 54, 14482 Potsdam
Hotline: 0331 – 6002 266
E-Mail: lasa@lasa-brandenburg.de
::
DasProjektwirdgefördertdurchdasMinis-
teriumfürArbeit,Soziales,FrauenundFami-
lieausMittelndesEuropäischenSozialfonds
unddesLandesBrandenburg.Europäischer
Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft.