lausebande-04-2018
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel : Er- stattung von 40 Euro monatlich für Artikel wie Hand- schuhe, Bettschutzunterlagen oder Desinfektionsmit- tel. Es wird kein Rezept benötigt, nur ein Antrag bei der Pflegekasse. Hausnotruf : Einmalig Erstattung in Höhe von 10,49 Euro für Anschlusskosten und monatliche Zuschüs- se in Höhe von 18,36 Euro für den laufenden Betrieb. Wohnraumanpassung : Ist ein Umbau der Wohnung notwendig, um sie ausreichend barrierefrei zu gestal- ten, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zu- schuss in Höhe von 4.000 Euro. Wenn sich der Pfle- gegrad später ändert, wird dieser Zuschuss unter Um- ständen erneut gewährt. Förderung von Senioren-WGs : Einrichtungszu- schuss in Höhe von einmalig 2.500 Euro für maximal vier Bewohner einer ambulant betreutenWohngrup- pe. Zusätzlich: Monatlich je 214 Euro für maximal vier Bewohner zur Beschäftigung einer gemeinsamen Or- ganisationskraft, außerdem einmalig je 4.000 Euro für bis zu vier Bewohner zum barrierefreien Umbau der Wohnung. Pflegekurse : Kostenfreie Kurse, in denen Pflegewis- sen vermittelt wird, für pflegende Angehörige und auch ehrenamtliche Helfer. Vorsorge für den Ernstfall Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die Betreuung abdeckt und bei vielen Versiche- rungen der Beitrag vom aktuellen Gesundheitszu- stand abhängig ist, empfiehlt es sich, schon frühzei- tig über eine finanzielle Vorsorge nachzudenken. Es gibt mehrere Varianten der Pflegevorsorge fürs Alter: Pflegekostenversicherung : Gegen Nachweis wer- den alle über die Pflegeversicherung hinausgehen- den Kosten übernommen – mit vorher vereinbarter Obergrenze. Allerdings sind die Leistungen entspre- chend gering, wenn die Betreuung ausschließlich von Angehörigen übernommen wird. Pflegetagegeldversicherung : Hierbei wird eine ver- einbarte Tagespauschale unabhängig von der Form der Betreuung ausgezahlt, es bedarf keines Nachwei- ses tatsächlich anfallender Kosten. Es kann aber sein, dass die gewählte Pauschale am Ende nicht ausreicht. Pflegerentenversicherung : Dies ist eine private Pfle- gezusatzversicherung, die von Lebensversicherungen angeboten wird und eine festgelegte Pflegerente ab- hängig vom Pflegegrad auszahlt. Je nach Wunsch kann man eine monatliche Pflegerente beziehen oder eine Einmalzahlung erhalten. Förderung durch Pflege-Bahr : Die nach dem ehe- maligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr be- nannte staatliche Förderung bringt Ihnen einen Zu- schuss von 5 Euro pro Monat ein, wenn Sie eigenver- antwortlich und privat für Ihre spätere Pflegebedürf- tigkeit vorsorgen möchten. Allerdings müssen einige gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllt wer- den, um den Zuschuss zu erhalten: So muss beispiels- weise der monatliche Versicherungsbeitrag bei min- destens 10 Euro liegen und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers darf beim Vertragsab- schluss keine Rolle gespielt haben. Rechtliche Vorsorge Auch für den Fall, dass man im eigenen Pflegefall wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, kann man vorsorgen und rechtliche Vertre- tungen bestimmen. Folgende Formen gibt es: Patientenverfügung : Mithilfe einer Patientenverfü- gung kann man für den Ernstfall vorsorgen und selbst darüber entscheiden, welche medizinischen Eingrif- fe in welchen Fällen zukünftig durchgeführt werden dürfen. Ein Notartermin ist dafür nicht notwendig, kann aber für die passende Wortwahl nützlich sein. Wichtig ist, dass sie schriftlich vorliegt und von ei- nem selbst unterschrieben wurde. Außerdem sollten die Situationen, für die sie gelten soll, sowie die ge- wünschten und unerwünschten medizinischen Maß- nahmen, möglichst detailliert beschrieben werden, beispielsweise ob und wie lange das eigene Leben künstlich erhalten werden soll. Vorsorgevollmacht : Sie ist die umfangreichste Form der rechtlichen Vertretung. Mit einer Vorsor- gevollmacht können Sie einen oder mehrere Ange- hörige bestimmen, die in IhremNamen Entscheidun- gen treffen und Verträge abschließen können, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Dies gilt z.B. für finanzielle Angelegenheiten, Wohnungsan- gelegenheiten oder bei Behörden. Aber auch die Ent- scheidung über medizinische Therapien kann damit übertragen werden. Betreuungsverfügung : Mit einer Betreuungsverfü- gung können Sie festlegen, wer im Pflegefall ihre Be- treuung übernehmen soll. Fragen rund um die Orga- nisation und Form der Pflege können hiermit im Vo- raus geklärt werden. Sie können außerdem u.a. Spezial :: Seite 29 »
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