lausebande-04-2018

In den vergangenen zwei Jahren haben wir ausführlich zum Dilemma rund um die Er- höhung von Kitagebühren in unserer Regi- on berichtet. Wer sich dazu noch einmal informieren möchte, der findet alle Beiträge unter www.lauseban- de.de im Bereich „Kitagebühren“. Hier können uns El- tern, Kitaträger oder Kommunen weitere Informatio- nen zur Veröffentlichung zuarbeiten. In der aktuellen Ausgabe informieren wir über erste Erfolge, die die Cottbuser Elterninitiative gegen die Kitagebührener- höhung bisher erreicht hat sowie über die Schaffung von neuen Kitaplätzen in der Region. Essengeld: weniger Kosten für Eltern Dieses Beispiel zeigt, dass es sich heutzutage doch noch lohnt, den Mund aufzumachen und dran zu bleiben. Die Cottbuser Stadtverordneten haben zum Jahresende 2017 die Richtlinie zur Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft der Stadt Cottbus beschlossen, womit sich ab dem 1.1.18 die Preise für die Essensversorgung der Kinder geändert haben. Die Eltern zahlen nun ein Essengeld in Höhe der im Durchschnitt ersparten Eigenaufwendungen für ein Mittagessen. Diese liegen bei 1,83 € für Kinder in Krippe oder Kindergarten und bei 2,20 € für Hort- kinder. In den Cottbuser Kitas muss zudem nun die gleichberechtigte Versorgung aller Kinder mit Früh- stück, Vesper, Windeln und Co. sichergestellt wer- den, da diese laut Kitagesetz §17 Absatz 1 mit den El- ternbeiträgen abgegolten ist. Kinder in Krippe oder Kindergarten erhalten bei einer Betreuungszeit über sechs Stunden nun neben Mittagessen, Vesper und Getränken zusätzlich Frühstück. Kinder mit einer Be- treuungszeit unter sechs Stunden können zwischen Frühstück und Vesper wählen. Hortkinder erhalten während der Schulferien auch zusätzlich Frühstück. Eltern, die in den vergangenen Jahren noch zu viel Essengeld bezahlt haben, können rückwirkend eine Rückzahlung beantragen. Wenden Sie sich für Mus- terfomulare und bei weiteren Fragen zur Antragstel- lung an die Brandt Rechtsanwälte. Sie erreichen sie telefonisch unter 03984 831973 oder per E-Mail unter kanzlei-prenzlau@rechtsanwalt-uckermark.de . Mehr zum Thema Essengeld erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der lausebande. Das beitragsfreie Vorschuljahr kommt Ebenfalls eine große Entlastung für Eltern und der Be- weis, dass elterliches Engagement viel bewegen kann: Ab dem 1. August 2018 ist das letzte Kitajahr vor der Einschulung beitragsfrei. Damit folgt Brandenburg der Entwicklung in vielen Bundesländern. Betroffen sind allein in Cottbus die Eltern von mehr als 800 Kin- dern. Noch imAugust 2016 hatte die neue Kitagebüh- rensatzung in Cottbus für Diskussion gesorgt, die in Form der Normenkontrollklage bis heute andauern – mehr zu diesem Verfahren in der kommenden lau- sebande-Ausgabe. Doch mit dem beitragsfreien Vor- schuljahr gehen auch einige Probleme und Hürden einher, die Träger, Verwaltung und letztlich auch die Eltern betreffen. Konkret bekommen Träger ab August pro Kind im letz- ten Kitajahr eine monatliche Pauschale in Höhe von 115 Euro. Das Land Brandenburg übernimmt den Kos- tenanteil, den vorher die Eltern durchschnittlich ge- leistet haben. Das Problem an dieser Rechnung: Die Kitagebühren für Eltern sind nach verschiedensten Kriterien gestaffelt, von Kommune zu Kommune un- Luxusartikel Kind Teil 6 Aktuelles zu Kitagebühren und -plätzen in der Lausitz Im Jahr 2016 gab es umfangreiche Proteste gegen die Erhöhung der Kitagebühren in Cottbus. Spezial :: Seite 36 Foto: Bearfotos / Freepik

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