lausebande-04-2018

Titelthema :: Seite 50 ren Situation kann auch eine Mutter-/Vater-Kind- Kur sinnvoll sein. (siehe lausebande Okt. 2017) Schwerbehindertenausweis Einige Familien stehen irgendwann vor der Frage, ob sie einen Schwerbehindertenausweis bean- tragen sollen. Auch hier gilt wieder: Die Aussicht auf eine erfolgreiche Beantragung hängt vor al- lem an Art und Schwere der Erkrankung. Rheu- ma beispielsweise ist eine Erkrankung, bei der aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen oft Anspruch besteht. Mit dem Ausweis sind Vor- und Nachteile verbunden. Die Vorteile, die v.a. finanzieller Art sind, sollen durch die Erkrankung bedingte Nachteile ausgleichen oder abfedern. Zu den Vorteilen gehören z.B. steuerliche Vergünsti- gen, ermäßigter Eintritt z.B. in Museen oder Zoos, kostenfreie oder vergünstigte ÖPNV-Nutzung. Der einzige Nachteil, wenn man ihn überhaupt so be- zeichnen will, ist das Image, das dem Schwerbe- hindertenausweis anhaftet. Kaum ein Kind oder Jugendlicher lässt sich freiwillig den Stempel „schwerbehindert“ aufdrücken. Allerdings: Wo und wem man diesen Ausweis vorzeigt, bleibt je- dem selbst überlassen. Wer Anspruch darauf hat, sollte die Vergünstigen mit diesem Ausweis also unbedingt in Anspruch nehmen, man muss es ja nicht an die große Glocke hängen. Pflegestufe Bei einigen Erkrankungen und schweren Verläufen kann es notwendig sein, eine Pflegestufe zu be- antragen. Das entsprechende Pflegegeld oder die Pflegehelfer können für die Familie eine große Ent- lastung sein. Der Antrag läuft über die Pflegekasse der Krankenkasse. Chronische Erkrankungen in Schule und Kita Die meisten chronisch kranken Kinder können eine normale Grundschule oder weiterführende Schule bzw. einen normalen Kindergarten besuchen und wünschen das auch. Bei schweren Verläufen oder bestimmten Krankheitsbildern sollten Eltern und Kinder abwägen, ob der Besuch einer Einrichtung mit besonderem Förderschwerpunkt hilfreich ist. Durch zusätzliches, medizinisch und sozial ausge- bildetes Personal kann die Integration im Schulall- tag besser gelingen. Viele „normale“ Kitas haben unter ihrem Personal auch Sonder- oder Heilpä- dagogen und sind für die Betreuung von kranken Kindern besonders ausgebildet. Die Rolle der Erzieher und Lehrer Die Lehrer bzw. Erzieher stehen vor einer zweifa- chen Herausforderung: Einerseits sollten sie den kranken Schüler wo nötig individuell fördern und ggf. Ausnahmen gestatten. Andererseits sollten sie ihn wo möglich genauso normal wie alle Schüler behandeln, was im Übrigen auch dem Wunsch der meisten betroffenen Kinder entgegenkommt. Eine große Hilfe für Eltern und Kinder ist es, wenn die Lehrer und Erzieher Verständnis zeigen. Da viele chronische Krankheiten für Außenstehende auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, fehlt eben jenes Verständnis. Dann kommt es zu Fragen, die wie Vorwürfe klingen: Warum fehlt er denn schon wieder? Musst du wirklich schon wieder auf To- ilette? Vorhin ging es dir doch angeblich noch so schlecht, und jetzt bist du wieder ganz fit? Ohne Frage: Chronisch kranke Kinder sind auch für Lehrer eine Herausforderung, sie müssen sich mit einer Krankheit auseinandersetzen, von der sie vorher höchstens den Namen gehört haben. Sie müssen sie samt ihrer Konsequenzen für den Schulalltag immer im Hinterkopf behalten, obwohl sie mit den normalen Aufgaben des Schulalltags bereits ausgelastet sind. Insofern wollen wir an dieser Stelle das Engagement der vielen Lehrer und Erzieher hervorheben, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch um ihre kranken Schützlinge ganz wunderbar kümmern. Ein rechtlicher Graubereich für Eltern und Lehrer ist die Medikamentengabe. Lehrer sind verpflich- tet, Erste Hilfe zu leisten. Man kann sie jedoch nicht zwingen, ein Medikament zu verabreichen oder zu spritzen. Sie können sich aber freiwillig dazu bereit erklären, viele machen das auch. Dann sollten sich Lehrer und Eltern mit einer schriftli- chen Haftungsausschlusserklärung absichern. Ob die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und Lehrer trägt, falls etwas schief geht, hängt u.a. vom Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. »

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