lausebande-04-2018
Titelthema :: Seite 52 Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte forderte bereits vor einem Jahr: „Medizinische As- sistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt“, so Präsident Dr. Thomas Fischbach. Ein entspre- chendes Modellprojekt, bei dem sogenannte Schul- gesundheitsfachkräfte an den Schulen im Einsatz sind, läuft gerade in Brandenburg. (siehe S. 51) Nachteilsausgleich Sind die Schüler durch ihre Erkrankung so stark eingeschränkt, dass sie im Vergleich zu gesunden Mitschülern keine Chancengleichheit mehr haben, können sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Dazu braucht es ein ärztliches Attest, das bei der Schulleitung eingereicht wird. Dieser wird später übrigens nicht im Zeugnis vermerkt, so dass den Kindern daraus keine Nachteile entstehen. Der Nachteilsausgleich verschafft den betroffenen Kin- dern gewisse Erleichterungen bei Prüfungen und Klausuren. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind: • Schreibzeitverlängerung für Kinder mit Rheuma, die Schwierigkeiten haben, den Stift zu halten. • Komplette oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht • Ein zweiter Schulbuchsatz fürs Kind, damit der Ranzen nicht so schwer ist • Mündliche statt schriftliche Aufgabe oder Prüfung • Lektüre/Kopien in Großdruck • Sportunterricht ohne Noten Klassenfahrten & Ausflüge Einige chronische Erkrankungen schränken die betroffenen Kinder so ein, dass sie nicht an Aus- flügen und Klassenfahrten teilnehmen können. Beispielsweise kann ein Kind mit Rheuma nicht so lange wandern, Kinder mit Darmerkrankungen brauchen immer eine Toilette in der Nähe, bei an- deren sind aufgrund von Allergien hohe Ansprü- che an die Mahlzeiten zu stellen. Nun gibt es ver- schiedene Möglichkeiten: Die erste aber nicht die beste ist, dass die kranken Kindern einfach nicht mitfahren, wenn ihre medizinische Versorgung nicht garantiert werden kann. Die zweite ist, dass ein Elternteil oder medizinisches Personal mitfährt und das Kind im Auge behält. Die dritte Möglich- keit: Die Schule passt ihr Ausflugsziel so an, dass alle Kinder – auch jene mit gesundheitlichen Ein- schränkungen – mitfahren können. Das fordert eine gewisse Kompromissbereitschaft, lässt sich aber in der Regel umsetzen. Teilnahme am Unterricht Chronisch kranke Kinder können zwar in der Regel am Unterricht teilnehmen, allerdings haben sie mehr Fehlzeiten als gesunde Kinder und können u.U. an bestimmten Fächern, wie dem Sportunter- richt oder einem Schwimmkurs, nicht oder nur ein- geschränkt teilnehmen. Wenn eine komplette oder teilweise Sportbefrei- ung vorliegt, wäre es gut, wenn die Sportstunde am Anfang oder Ende eines Schultages liegt. Dann kann das kranke Kind in diese Zeit Therapien oder Arztbesuche legen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Kind in dieser Zeit Hausaufgaben erledigt. Was dagegen kontraproduktiv ist: Wenn das Kind in der kalten Turnhalle sitzen oder Hilfsarbeiten wie Matten tragen oder Zeiten-Messen erledigen soll. Denn das verschlimmert unter Umständen noch die Beschwerden. Für häufige Fehltage kann es sinnvoll sein, bei der Schule nach der Möglichkeit von Sonder- oder För- derunterricht zu fragen, um den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Bei erforderlichen Klinikaufent- halten sollte, wenn möglich, ein Krankenhaus mit Klinikschule gewählt werden. Dort werden die Kin- der stundenweise unterrichtet. Die Klinikschule arbeitet dazu eng mit der Regelschule des Kindes zusammen. Klinikaufenthalte Bei erforderlichen Klinikaufenthalten sollte bei Kindern ab sechs Jahren wenn möglich ein Kran- kenhaus mit Klinikschule gewählt werden. Dort
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