68 › Titelthema Wiesenbrüter wiederherzustellen und zu erhalten. Das zeigt, wie wichtig das Engagement von Naturschützern auch im politischen Bereich ist, um bestehendem Recht für Natur und Arten auch zur Umsetzung zu verhelfen. Eine 2023 veröffentlichte Studie der Universität Bologna zu streng geschützten Gebieten in der EU kommt ebenso zu denkbar schlechten Ergebnissen: hier belegt Deutschland mit nur 0,6 Prozent ausgewiesener Schutzfläche den drittletzten Platz der 27 EU-Staaten. Zwar gäbe es in Deutschland eine Vielzahl an Schutzgebieten, meist aber mit sehr niedrigem Schutzstatus und sogar landwirtschaftlicher Nutzung. Inzwischen laufen auf EU-Ebene zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Ausgerechnet die Lausitz soll Deutschland hier aus der Patsche helfen: das Naturschutz- und Wildnisgebiet Königsbrücker Heide in der Oberlausitz soll demnächst mit seinen knapp 7.000 Hektar unter strengen Schutz gestellt werden. Noch schwieriger ist das Aushandeln von Kompromissen im globalen Maßstab. Es war eine positive Überraschung, dass sich rund 200 Teilnehmerländer bei der UN-Biodiversitätskonferenz COP16 in Rom zum Jahresbeginn 2025 auf eine Finanzierung des Artenschutzes bis zum Jahr 2030 einigen konnten. Bereits im Dezember 2022 hatten sich ärmere und reichere Staaten auf einen „Weltnaturvertrag“ mit Zielen verständigt, die bis 2030 erreicht werden sollen. Dazu zählt, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Zusätzlich sollen die beteiligten Industrieländer jährlich 20 Milliarden Dollar zum Schutz der Artenvielfalt für ärmere Länder als Ausgleich aufbringen, 2030 sollen es sogar 30 Milliarden sein. In Deutschland ist der Natur- und Artenschutz in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Übergeordnet gelten internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention und die Vogelschutz- sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Auf nationaler Ebene regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als zentrales Gesetz den Schutz von Biotopen, Lebensräumen und Arten. Zu den wichtigsten Zielen des BNatSchG gehören: • Erhalt der biologischen Vielfalt: Das Gesetz fördert den Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume. • Schutz von Naturdenkmälern: Besondere natürliche Objekte wie alte Bäume oder geologische Formationen werden unter Schutz gestellt. • Schaffung von Naturschutzgebieten: Diese Gebiete sind besonders schützenswert und unterliegen strengen Regelungen. Das Gesetz macht aber auch konkrete Vorgaben. So sollen Gebiete mit besonderem Schutzstatus für Natur und Arten insgesamt mindestens 10 Prozent der gesamten Landesfläche erreichen. Dazu zählen neben National- und Naturparks vor allem Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete. Eine aktuelle Studie der University of Europe for Applied Sciences (UE) aus dem Januar 2025 hat ergeben, dass in Deutschland mit nur 4,7 Prozent nicht einmal die Hälfte der vorgegebenen Fläche unter entsprechendem Schutz steht. In Hessen sind es lediglich 1,6 Prozent, in Bayern 2,4 Prozent. Brandenburg ist mit einem Anteil von 8,48 Prozent und 486 ausgewiesenen Naturschutzgebieten auf einem guten Weg – am besten steht Nordrhein-Westfalen mit 12,66 Prozent Landesfläche und 3.312 Schutzgebieten da. Das zeigt, wie unterschiedlich Natur- und Artenschutz wiederum in den einzelnen Bundesländern geregelt ist. Meist gilt Umweltschutz hierzulande als Last und nicht als Investition in die Zukunft. Kein Wunder, dass im aktuellen Koalitionsvertrag Brandenburgs Umweltschutz Brandenburg ist mit über 8 Prozent Landesfläche für Schutzgebiete mit entsprechendem Schutzstatus auf einem guten Weg, das vorgegebene EU-Ziel bis 2030 zu erreichen. Hier ein Blick auf den Stiebsdorfer See in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen. Foto: Ralf Donat, Sielmann Stiftung
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