lausebande-05-2018
In der vergangenen Ausgabe der lauseban- de hatten wir über die positiven Entwick- lungen beim Essengeld in Cottbuser Kitas berichtet. Die Eltern zahlen nun einheitlich 1,83€ pro Tag für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in Krip- pe oder Kindergarten bzw. 2,20€ für Hortkinder. Zu- demmuss in Cottbuser Kitas nun die Versorgung al- ler Kinder mit Frühstück, Vesper, Windeln und Co. sichergestellt werden, da diese laut Kitagesetz §17 Absatz 1 mit den Elternbeiträgen abgegolten ist. Ein toller Schritt für mehr Gleichberechtigung aller Cott- buser Kitakinder und derer Eltern. Wir sprachen mit Arlett Anderßen, Mitglied des Cottbuser Elternbei- rats und Mitgründerin der Cottbuser Elterninitiati- ve gegen die Erhöhung der Kitabeiträge über offene Fragen und darüber, ob dieses Beispiel auch in an- deren Kommunen Schule machen kann. Seit dem 1. Januar 2019 wurde das Essengeld in Cottbuser Kitas auf 1,83€ angeglichen, was der Höhe der im Durchschnitt ersparten Eigenauf- wendungen entspricht. Doch was ist darunter zu verstehen? Damit ist die häusliche Ersparnis gemeint, wenn das Kind in der Kita isst, statt zu Hause mit Mittagessen versorgt zu werden. Eine konkrete Definition dieses Begriffes gibt es in der Rechtssprache nicht, sodass Kommunen die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen selbst ermitteln müssen. In ei- ner gemeinsamen Arbeitsgruppe wurden in der Stadt Cottbus so die Essengelder in Höhe von 1,83€ (Krippe und Kindergarten) bzw. 2,20€ (Hort) ermittelt. Wenn mein Kind nur sechs Stunden betreut wird, also nur an Vesper oder Frühstück und nicht an beidem teilnimmt, muss ich dann die anderen Mahlzeiten für die anderen Kinder mitbezahlen? Die Berechnung der Kitagebühren richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit, sodass Eltern, deren Kinder nur 6 Stunden betreut werden, weniger Ge- bühren zahlen als Eltern, deren Kinder mehr als 6 Stunden betreut werden. Die Vollverpflegung wird über die Kitagebühren umgelegt. Das heißt, wird ihr Kind kürzer betreut, wird auch nur ein Teil der Voll- verpflegungskosten auf Sie umgelegt. Was können Eltern tun, wenn sie in ihrer Kita trotzdem noch höhere Beträge für die Mittags- versorgung bezahlen? Normalerweise müsste das Essengeld seit dem 1. Januar automatisch angeglichen worden sein. Auch Frühstück, Vesper, Windeln und weitere Ver- brauchsgüter müssen bereitgestellt werden. Wenn das noch nicht der Fall ist, sollten sich Eltern an ih- ren Träger wenden und auf die Finanzierungsricht- linie beziehen. Diese finden Eltern auf der Website www.cottbus.de. Luxusartikel Kind Teil 7 Aktuelles zum Essengeld und zum Fröbel-Hilferuf. Spezial :: Seite 32 Designed by tirachard / Freepik Mit der Angleichung des Essengeldes in Cottbus und dem landesweit beitragsfreien Vorschuljahr sind erste Schritte für gleichberechtigte Jüngstenbildung getan – letzteres führt jedoch auch zu Problemen.
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