lausebande-05-2018

Monat Jahr Essenanzahl Essengeld bezahlt je Portion in € Essengeld lt. KitaG/ Urteil je Portion in € Differenz in € Summe (Essenanzahl x Differenz) in € bezahlt/über- wiesen am Januar  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.1.17  Februar  2017 20  2,13  1,83  0,30  6,00 1.2.17 März  2017 20  2,13  1,83  0,30  6,00 1.3.17 April  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.4.17  Mai  2017 20  2,13  1,83  0,30  6,00 1.5.17  Juni  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.6.17  Juli  2017 10  2,13  1,83  0,30  3,00 1.7.17  August  2017 0  /  /  / / / September  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.9.17  Oktober  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.10.17  November  2017 20   2,13  1,83  0,30  6,00 1.11.17  Dezember  2017 10  2,13  1,83  0,30  3,00 1.12.17  Spezial :: Seite 33 Was können Eltern anderer Kommunen in der Lausitz oder im Spreewald tun, wenn sie das Ge- fühl haben, zu viel Essengeld zu bezahlen oder die Versorgung mit Frühstück, Vesper oder Ver- brauchsgütern nicht sichergestellt wird? Trommeln Sie weitere betroffene Eltern zusammen und wenden Sie sich beispielsweise an unseren El- ternbeirat in Cottbus (s. Interview S. 34). Bauen Sie beim Jugendamt Druck auf, damit eine Arbeitsgrup- pe gebildet wird – falls diese schon vorhanden ist, sprechen Sie dort mit Ihrem Anliegen vor. Erstellen Sie eine Petition beispielsweise auf www.openpetiti- on.de, wie auch wir es im Sommer 2016 gemacht ha- ben, oder teilen Sie der regionalen Presse Ihr Anlie- gen mit. Auch Elterninitiativen können weiterhelfen. Zur Not hilft auch der Klageweg, vor allem wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. So kommen Sie an Ihr Essengeld Bei Kitas in kommunaler Trägerschaft müssen die El- tern sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wen- den. Bei Kitas in privater Trägerschaft ist der jeweili- ge privatrechtlich organisierte Träger wie AWO, DRK, ASB oder ein entsprechender Trägerverein, der richti- ge Ansprechpartner. Ein Musterformular zum Ausfüllen findet man auf www.tiny.cc/essengeld-antrag. Klicken Sie auf der Website auf den Link unter dem Absatz „Geltendma- chung gegenüber anderen Trägern“. Daraufhin kön- nen Sie das Formular herunterladen. Das Formular ist aus dem Jahr 2016, daher müssen Sie zuerst das Datum aktualisieren. Tragen Sie nun den Namen Ihres betrof- fenen Kindes ein. Im nächsten Schritt müssen Sie den Zeitraum auf den aktuellen Stand bringen. Sie können eine Rückzahlung ab dem 1. Januar 2015 geltend ma- chen, also für drei volle Jahre und das angebroche- ne Jahr 2018. Danach tragen Sie Ihre Bankdaten ein und gewähren dem Träger eine Frist von drei Wochen. Füllen Sie im nächsten Schritt die Aufstellungen der einzelnen Abrechnungen aus, wie Sie auf demBild se- hen können. In unserem Beispiel würden die betroffe- nen Eltern für ein Jahr Essengeld in Höhe von 60 Euro zurückerstattet bekommen. Hinweis: Die tatsächliche Essenanzahl kann von Monat zu Monat variieren und wurde in unserem Beispiel der Einfachheit halber ein- heitlich auf 20 festgesetzt. Wichtig ist, dass Siemit ent- sprechenden Belegen nachweisen können, das Essen- geld tatsächlich gezahlt zu haben (z.B. Kontoauszüge). Drucken Sie zu guter Letzt das Formular aus, versehen Sie es mit Ort, Datum und Unterschrift und lassen Sie es Ihrem Träger zukommen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Brandt Rechtsanwäl- te unter der Telefonnummer 03984 831973 wenden. Betroffene Eltern sollten also so schnell wie möglich beim jeweiligen Kita-Träger die Erstattung der Be- » Beispiel einer korrekten Kostenaufstellung zu viel gezahlter Essengelder.

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