lausebande-05-2019

Aktuelles :: Seite 32 GuteNachrichten für Brandenburger Eltern In nunmehr zehn Teilen berichtetenwir über den Dschungel der Brandenburger Kitage- bühren – Auslöser war vor fast drei Jahren die zum 1. August 2016 eingeführte, neue Kita-Gebührensatzung in Cottbus. Diese brachte teils erhebliche Beitragser- höhungen für Eltern mit sich, die nicht nur Besserver- diener, sondern jedermann betrafen. Seitdem ist viel passiert, einige Fragen klärten sich auf, neue Fragezei- chen entstanden. Als deutlicher Trend erkennbar: die Anstrengungen von vielen Seiten, die Kita-Betreuung langfristig beitragsfrei zu gestalten. Sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene ist im Wahljahr 2019 in dieser Hinsicht viel in Bewegung. Wir werfen einen Blick nach Cottbus auf den Ursprung dieser Beitrags- reihe – und haben zumSchluss eine tolle Nachricht für alle Eltern im Land Brandenburg. Cottbuser Kita-Beiträge sind überhöht Das seit 2016 andauernde Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht fand im März ein Ende. Sieben Familien klagten die Rechtmäßigkeit der zum 1. August 2016 eingeführten Kitagebührensatzung an – alle aus unterschiedlichen Betreuungs- und Ein- kommenssituationen. Eine Familie, die eine Hortein- richtung der Stadt Cottbus zur Kinderbetreuung nutzt, bekam schließlich recht. Das Gericht stellte fest, dass die Berechnungsgrundlage der Elternbeiträge falsch ist und die Beiträge überhöht sind. Auch die Gebührensat- zung von freien Trägern ist unwirksam, sofern sie sich im Rahmen eines Einvernehmens an der Satzung der Stadt orientiert hat. Eltern, die privat gegen ihren Trä- ger geklagt haben, dürfen nachMatthias Loehr von Die Linke Lausitz, die das Verfahren begleitete, in den kom- menden Wochen mit einem ähnlichen Urteil rechnen. Vor allem für Eltern, deren Kinder einen städtischen Hort besuchen, kann es sich lohnen, jetzt zu handeln. Sie sollten einen formlosen Überprüfungsantrag stellen und die seit dem 1. August 2016 zu viel gezahlten Beiträ- ge zurückfordern – laut dembeimProzess involvierten Rechtsanwalt Sven Hornauf empfiehlt sich das auch für Eltern, die nicht schon vorher in Widerspruch ge- Luxusartikel Kind Teil 11 Gute Nachrichten für Brandenburger Eltern Wie von Cottbuser Kitagebühren betroffene Eltern vorgehen sollten und was sich am 1. August ändert. Foto: designed by freepik

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