lausebande_05-2021

und den Schulschwimmunterricht wieder zu öffnen. Der Verband warnt vor den langfristigen Folgen der monatelangen Schließzeit und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls: „Mittler- weile sind davon zwei Schuljahrgänge erheblich betroffen und weiterführende Schulen müssen sich auf eine Generation von Schüler*innen ein- stellen, die nicht schwimmen kann.“ Der Verband rechnet in den neuen 5. Klassen mit etwa 50 bis 80 Prozent Nichtschwimmern: „Das Problem der mangelnden Schwimmfähigkeit war bereits vor der Corona-Pandemie akut und hat sich nun nochmals verschärft.“ Der Deutsche Schwimm-Verband appelliert eben- falls an die Politik, bei der Pandemie-Bekämp- fung endlich die Kinder stärker in den Blick zu nehmen. Verbandspräsident Marco Troll warnt: „Da ohnehin schon zu wenige Grundschü- ler*innen Schwimmen lernen und nun in einem Jahrgang fast gar keine Schwimmlernkurse mehr stattfinden können, wird es für die Kinder ins- gesamt dramatisch. Die Politik sollte nicht ig- norieren, dass Schwimmen hier über den Sport hinaus auch ein Kulturgut ist, das insbesondere zur Gesund- und Lebenserhaltung dient. Unsere Gesellschaft sollte hier nicht weniger konsequent für Schutz sorgen als in anderen Bereichen.“ Virusübertragung im Schwimmbad? Schwimmbäder sind seit Monaten geschlossen – wie fast alle Freizeit- und Sporteinrichtungen. Dabei gelten Hallenbäder als vergleichsweise si- cher. Eine Virusübertragung scheint hier kaum möglich. Zum einen können sich die Viren bei der hohen Luftfeuchtigkeit und den warmen Tem- peraturen nur schwer ausbreiten. Zum anderen sorgen das Filtern und das Chlor imWasser dafür, dass die Viren deaktiviert werden. Coronaviren sind behüllte Viren, die durch Desinfektionsver- fahren leichter zu inaktivieren sind als unbehüllte Viren wie Noroviren. Das Umweltbundesamt be- stätigte dies bereits imMärz 2020: „Bei Bädern, die normgerecht gebaut und betrieben werden, in denen die Wasseraufbereitung den allge- mein anerkannten Regeln der Technik entspricht und bei denen insbesondere die Durchströmung, Aufbe- reitung und Betriebskontrolle normgerecht erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass eine hygie- nisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit erzielt wird und das Schwimm- und Badebeckenwasser gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt ist.“ Schwimmunterricht in der Schule Normalerweise lernt ein Großteil der Kinder in Deutschland das Schwimmen in der Grundschule. In allen Bundesländern ist das Schulschwimmen Teil des Lehrplans in der Primarstufe. Sachsen gilt als besonders vorbildlich, da der Schwimmunter- richt hier bereits in Klasse 2 verpflichtend statt- findet, viele Bundesländer starten erst in Klasse 3 oder noch später. In Brandenburg können die Schulen selbst entscheiden, in welcher Klassen- stufe die Schüler schwimmen lernen, allerdings sollte der Schwimmunterricht in Klasse 4 ab- geschlossen sein. In Ausnahmefällen kann das Schwimmen auch noch in Klasse 5 und 6 erlernt werden. Zudem ist in Klasse 7 erneut Schwimm- unterricht vorgesehen, dann aber nicht im ge- samten Schuljahr, sondern nur über 15 Stunden . Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG überwacht jährlich im Sommer viele Gewässer, umMenschen vor dem Ertrinken zu retten. ©DLRG Die meisten Kinder lernen das Schwimmen im Schwimmunter- richt oder in Anfängerkursen – wie hier in Cottbus .©DLRG

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