Titelthema :: Seite 27
• Welche Tanzstile werden angeboten?
Abhän-
gig von den (musikalischen, motorischen) Prä-
ferenzen Ihres Kindes sollte der Tanzstil gewählt
werden. Wer sich gerne zu aktueller Musik aus-
powert ist bei Hip Hop wahrscheinlich besser
aufgehoben, als beim Ballett.
• Wie sind die Tanzgruppen?
Ihr Kind lernt gera-
de erst Tanzen? Dann sollte es in eine Anfänger-
gruppe. Ihr Kind ist noch keine fünf? Dann hat es
bei den 14-Jährigen nichts verloren. Kinder soll-
ten in Gruppen tanzen, die ihrem Können und
Alter entsprechen. Das schafft Motivation, kleine
Erfolge und Bindungen zu anderen Kindern.
• Was sagen die anderen?
Da der Tanzlehrerbe-
ruf frei ist, können Ihnen Gespräche mit anderen
Eltern, Empfehlungen aus Quellen, wie Internet-
foren, etc. bei der Entscheidung helfen.
• Wie sind die Räumlichkeiten?
Zum Tanz gehört
ein Spiegel, am besten über eine ganze Wand
und ebenes Parkett. Abhängig von der Art des
Tanzes können weitere Materialien hinzu kom-
men, wie eine Ballettstange, Matten, Bälle, usw.
• Wie sind die Vertragsbedingungen?
Kann man
Schnupperstunden wahrnehmen oder gibt es
gleich einen zwanzig-Jahre-Knebelvertrag?
Am Ende des Themas finden Sie eine Übersicht an
Tanzschulen und Vereinen in der Lausitz. Diese
Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollstän-
digkeit, soll aber Möglichkeiten aufweisen. Bei
Interesse können Sie in den jeweiligen Einrichtun-
gen ein vollständiges Kursprogramm anfordern.
»
Die richtige Tanzschule
Neben dem eigenen Ehrgeiz sollte man auch den
des Trainers begutachten. Wer seine Tanzschule
mit einem Bootcamp verwechselt, ist sicher nicht
der beste Lehrer für das eigene Kind. Da es sich
bei dem Beruf des Tanzlehrers um einen freien Be-
ruf handelt, kann sich prinzipiell jeder Tanzlehrer
nennen und eine Tanzschule eröffnen. Um gewis-
se Standards zu wahren, gibt es eine Einigung des
Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes e.V.
(ADTV) und des Berufsverbandes Deutscher Tanz-
lehrer e.V. (BDT) über die Ausbildung zum Tanz-
lehrer. Der ADTV ist einer der größten Verbände
seiner Art weltweit und unterrichtet annähernd
zwei Millionen Tanzwillige.
Neben den ADTV-Kindertanzlehrern gibt es auch
andere Zertifikate für den Kindertanz, zum Beispiel
vom Deutschen Turner-Bund (DTB-KursleiterIn
Kindertanz) oder der IHK (Kursleiter Kreativer Kin-
dertanz). Öffentlich anerkannt und von einer Ins-
titution betreut ist deshalb wichtig, weil Sie dabei
eine größere Sicherheit haben, dass der Tanzlehrer
oder die Tanzlehrerin Ihres Kindes sowohl didak-
tisch als auch fachlich die notwendigen Kompeten-
zen erlernt hat. Denn auch wenn ein ehemaliger
Turniertänzer alle Figuren dieser Welt in Perfekti-
on tanzen kann, sagt das noch lange nichts über
dessen pädagogische Fähigkeiten aus. Bei der
Wahl der Tanzschule oder des Vereins für Ihr Kind
gibt es weitere Anhaltspunkte, auf die Sie achten
sollten:
• An oberster Stelle steht natürlich die Frage:
Fühlt
sich Ihr Kind dort wohl?
Nehmen Sie Ihr Kind
mit, wenn Sie sich die Einrichtungen ansehen, es
geht schließlich um seine Freizeitbeschäftigung.
Frenzel
Praxis für Physiotherapie, Kinesiologie und Osteopathie
Straße der Jugend 33 | 03050 Cottbus | Telefon 0355 - 47 2049 | www.physiotherapie-frenzel.de
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Ganzheitliche Regulationstherapie – Betreuung von Freizeit- und Leistungssport