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Titelthema :: Seite 66 ein Ehrenamt bleibt da nur selten. Gleichzeitig sind Menschen unter 49 Jahren jene, die sich relativ häufig engagieren. Dass man sie für ein Ehrenamt gewinnen bzw. nach der Familiengründung halten muss, haben zum Teil auch die Vereine und Ver- bände erkannt. So hat beispielsweise die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG in einem ihrer Newsletter die Vereinbarkeit im Ehrenamt zum Thema gemacht. Die DLRG könne beispielsweise Partner und Familie der Lebensretter stärker mit- einbeziehen, das brächte mehr gemeinsame Fami- lienzeit und mehr Verständnis durch die Familie. So könnte man auf Tagungen Vorträge oder Schnit- zeljagden für die Angehörigen anbieten. Die Idee dahinter: So wie Unternehmen um Fachkräfte kon- kurrieren und Vereine um Mitglieder, so müssen auch Verbände und Träger immer wieder schauen, wie sie Ehrenämtler gewinnen können. Alle Studien und Umfragen zum Thema Ehrenamt machen aber auch klar: Wer sich engagieren will, der findet die Zeit und nimmt sie sich. Erstaun- licherweise ist der Anteil der Ehrenämtler unter Wie wichtig Anerkennung für Menschen im Ehrenamt ist, hat mittlerweile auch die Politik erkannt. Die jährliche Auszeichnung ehrenamtli- cher Bürger durch den Bundespräsidenten mit dem Verdienstorden gehört ebenso dazu wie die Wahl zum Cottbuser des Jahres. Hier werden beispielhaft besonders Engagierte öffentlich geehrt. Eine Wür- digung, von der auch alle anderen Ehrenamtlichen profitieren, ist die Ehrenamtskarte, die bereits in vielen Bundesländern etabliert ist. Sie kann unkom- pliziert beim Land bzw. der zuständigen Kommune beantragt werden. Gegen Vorlage der Karte be- kommt man dann Ermäßigungen z.B. im Museum, Schwimmbad, Zoo oder bei beteiligten Geschäften, Dienstleistern und Restaurants. Voraussetzungen Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg: • ehrenamtliches Engagement von mind. 200 Stunden pro Jahr • Ausübung des Ehrenamts in Brandenburg bzw. Berlin • die Absicht, das Ehrenamt fortzusetzen • keine finanzielle Aufwandsentschädigung mit Ausnahme von Kostenerstattung Voraussetzungen Sächsische Ehrenamtskarte: • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr • Mindestalter: 16 Jahre • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Frei- staat Sachsen Wertschätzung für Ehrenamtliche • Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Karte Jugendleitercard Juleica Für den Bereich der Jugendarbeit gibt es eine eigene Karte, die zugleich als Qualifikationsnachweis dient: die Juleica. Mit ihr können sich Jugendleiter ab 16 Jahren ausweisen, wenn sie zuvor entsprechende Schulungen absolviert haben. Diese Schulungen sind recht umfangreich und umfassen Themen wie Päd- agogik, Recht, Erste Hilfe, Demokratiebildung, Ord- nung & Finanzen. Fast alle Jugendverbände nutzen die Juleica-Karte bzw. die Juleica-Schulungen für ihre Jugendleiter. Inhaber der Juleica erhalten ebenfalls Vergünstigungen und können die Ehrenamtskarte beantragen. Heute besitzen mehr als 100.000 Ehren- amtliche eine gültige Juleica (Brandenburg: 1090, Sachsen: 4109). Gut 60 Prozent der Karteninhaber sind zwischen 16 und 25 Jahre alt. ehrenamt-in-brandenburg.de/ehrenamtskarte ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html Foto: Mark Mühlhaus, Attenzione-Foto.com
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