lbande_0617_ebook
Titelthema :: Seite 74 von (pauschalen) Aufwandsentschädigungen, wie es z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Übungsleitern gemacht wird. Übungsleiterpau- schalen sind bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuerfrei, sie können Übungsleiter, Ausbil- der, Erzieher oder Betreuer geltend machen. Wer mehr bekommt, muss die Einnahmen versteuern. Für die übrigen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist eine jährliche Vergütung bis 720 Euro steuerfrei. Von dieser sogenannten Ehrenamtspauschale pro- fitieren v.a. Vereinsvorstände. Diese steuerfreien Pauschalen werden bei Studenten übrigens nicht aufs BAFöG angerechnet. Da die ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich er- folgt, müssen auch keine Sozialversicherungsbei- träge gezahlt werden. Dennoch sind Ehrenamtli- che im Schadensfall über eine Haftpflicht- und die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unfallversicherung: Die meisten Ehrenamtlichen sind über die gesetzliche Unfallversicherung abge- sichert, falls sie während ihrer Tätigkeit verunfal- len. Greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, haben viele Verbände und Vereine ihre Ehrenamt- lichen abgesichert. Für Ehrenamtliche, die weder über die gesetzliche Unfallversicherung noch über ihren Verein abgesichert sind, haben viele Bundes- länder, darunter auch Brandenburg und Sachsen eine Unfallversicherung abgeschlossen. Haftpflicht: Für Ehrenamtliche gibt es keine ge- setzliche Haftpflichtversicherung. Sie sind jedoch in der Regel über die Haftpflicht des Vereins bzw. Verbandes abgesichert. Die springt allerdings nicht bei grob fahrlässigem Verhalten ein. Dar- über hinaus haben auch hier die Bundesländer eine Sammel-Haftpflichtversicherung für jene Eh- renamtlichen abgeschlossen, die sich ohne feste Strukturen engagieren. Sowohl für Haftpflicht- als auch Unfallversiche- rung gilt: Der Versicherungsschutz besteht auch für Ausbildungen und Lehrgänge innerhalb des Ehrenamts. Und man sollte sicherheitshalber vor- ab klären, ob und wie man versichert ist. Freistellung und Sonderurlaub : Wer sich ehren- amtlich engagiert, muss dies in seiner Freizeit tun. Einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gibt es nur für Aufgaben im öffentlichen Interesse, wie Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie Tätigkeiten als Rich- ter bzw. Schöffe, im IHK-Prüfungsausschuss, als Mitglied im Gemeinderat oder als Wahlhelfer. Diese öffentlichen Aufgaben sieht der Gesetzge- ber als besonders schutzwürdig an. Daher muss der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter für solche Einsätze freistellen und weiter bezahlen. Allerdings kann der Arbeitgeber im Einsatzfall in der Regel eine Ausgleichszahlung bei der Kommu- ne beantragen. Die Arbeitnehmer müssen nicht nur für Einsätze, sondern auch für Übungen oder Lehrgänge freigestellt werden. Detailliert ist das in Gesetzen auf Landesebene geregelt. Einen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nur für eine Gruppe von Ehrenamtlichen: jene im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Weil dieser eine so große Bedeutung zugemessen wird, haben die Bundesländer Gesetze erlassen, die Arbeitnehmern Sonderurlaub garantieren. In Brandenburg gibt es bis zu zehn und in Sachsen bis zu zwölf Tage un- bezahlten Sonderurlaub pro Jahr, wenn man eine Jugendfreizeit begleitet oder an Veranstaltungen bzw. Lehrgängen teilnimmt. Weitere Sonderrege- lungen gibt es zudem für Beamte, diese sind auf Länderebene festgelegt. All diese Regelungen zeigen auch, wie wichtig dem Staat das Ehrenamt ist. Er weiß um die Bedeutung der heimlichen Helden. Umso wichtiger ist es, sie schon früh fürs Ehrenamt zu begeistern. Einige dieser jungen heimlichen Helden aus der Lausitz haben wir auf den vergangenen Seiten vorgestellt. Diese nicht repräsentative Umfrage zeigt: Während die Vereine, mit denen wir gesprochen haben, be- stätigen, wie schwer es ist, Nachwuchs zu gewin- nen, haben die Kinder und Jugendlichen selbst klar gemacht: Mein Ehrenamt macht mir Spaß, es gibt mir viel, ich kann damit etwas bewegen, ich fülle es mit Leidenschaft und Freude aus. Machen wir es ihnen nach!
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2