lausebande-06-2024

Titelthema ‹ 47 Risiken von zu hoher Bildschirmnutzung: • Störungen der Bewegungsentwicklung • Haltungsschäden • Schlafstörungen • Übergewicht • Konzentrationsstörungen • Kurzsichtigkeit • verzögerte sprachliche Entwicklung • Lernschwierigkeiten • Empathieverlust • Einsamkeit und Depression • Bildschirmsucht Dass einzelne oder mehrere dieser Risiken tatsächlich auftreten, ist umso wahrscheinlicher, je jünger das Kind ist, je mehr Zeit es vor dem Bildschirm verbringt und je seltener es dabei von Erwachsenen begleitet wird. Eine 2023 veröffentlichte Studie macht auf ein weiteres Problem aufmerksam, das eine Folge sozialer Medien ist: Das Versenden und Ansehen von Fotos und Videos führt zu ständigen Vergleichen und zu Unzufriedenheit. Wer immer wieder die tollen Fotos aus seinem Umfeld oder auch von Promis sieht, der fühlt sich selbst weniger hübsch und erfolgreich: „Wir haben herausgearbeitet, dass Kinder und Jugendliche durch den Gebrauch von sozialen Medien ständig Vergleichen mit Personen ausgesetzt sind, die sie für sozial besser gestellt halten – die sie zum Beispiel hübscher finden oder die ihnen wohlhabender, beliebter und glücklicher vorkommen“, erläutert Dr. Andrea Irmer, die für die Studie federführend verantwortliche Forscherin des Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Sie ergänzt: „Je mehr sie also mit dem scheinbar besseren Leben von anderen Personen in den sozialen Medien konfrontiert waren, desto schlechter fühlten sie sich.“ Mit Blick auf Chatbots wir GPT warnt der Hirnforscher Prof. Dr. Peter Gertjets vom Leibniz-Institut für Wissensmedien: „Es darf nicht passieren im Bildungsprozess, dass der aktive Lernprozess an ChatGPT ausgelagert und das Gehirn nicht gefordert wird.“ Anlässlich des Internationalen Tages der Bildung Ende Januar verwies er in einem dpa-Interview auf die möglichen Folgen von KI für das menschliche Gehirn: Sobald wir kognitive Aufgaben auslagern, die eine Denkleistung erfordern, wird der entsprechende Bereich im Gehirn nicht mehr beansprucht und bildet sich zurück. Ein einfaches Beispiel ist der Taschenrechner: Wenn ich nur noch mit seiner Hilfe addiere und multipliziere, werde ich im Kopfrechnen mit der Zeit immer schwächer. Das Risiko bestehe auch beim Lernen mit ChatGPT: Wenn sich Kinder die Gedichtinterpretation oder Textzusammenfassung von der Technik schreiben lassen, dann mögen sie gute Noten bekommen, aber sie lernen nichts, ganz im Gegenteil: Wenn sie die Antworten nur abschreiben oder per Tastendruck und Mausklick in ein Dokument einfügen, bleibt kein Wissen hängen. Ein Lerneffekt setze aber dann ein, wenn das Kind die Antworten von ChatGPT auswertet, bewertet und mit Quellen vergleicht. Auch im Dialog – indem man sich beispielsweise für eine bevorstehende Klassenarbeit abfragen lässt – kann die KI einen Mehrwert haben. Ob sich Hirnstrukturen durch die Nutzung von KI langfristig ändern werden, sei noch nicht abzusehen, so der Forscher. Die Gesetzeslage: Lässt sich KI regulieren? Schaut man auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, gibt es gleich mehrere spannende Fragen, die teils noch auf Antworten warten. Denn auch hier läuft die Gesetzgebung der technologischen Entwicklung hinterher. Ein Aspekt ist das Urheberrecht: Text-generierende KI und Übersetzungsprogramme können nur deswegen so gute Ergebnisse erzeugen, weil sie sich Texte aus dem Internet ziehen – ohne das Urheberrecht zu beachten oder diejenigen zu entlohnen, die diese Texte verfasst bzw. übersetzt haben. Aktuell aber kann das Urheberrecht nicht angewendet werden, weil es nur dann greift, wenn eine menschlich-gestaltende Tätigkeit vorliegt. KI-generierte Bilder und Texte basieren zwar auf menschlichen Leistungen, sind aber keine. Das stellt unter anderem Schulen und Universitäten vor Herausforderungen. Plagiatsjäger werden arbeitslos, weil sich KI-generierte Texte kaum als solche nachweisen lassen. Im März 2024 haben sich drei große deutschsprachige Übersetzerverbände an die EU gewandt, weil sie nicht nur ihre Jobs gefährdet sehen, sondern auch den Umgang mit Sprache und die Wahrung des Urheberrechts. Zu diesem Zeitpunkt befand sich bereits ein Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (EU AI Act) in der Verabschiedung durch das Europäische Parlament. Es richtet sich an die Entwickler, Anbieter und Nutzer von KI und versucht sich – übrigens weltweit als Vorreiter – in der Regulierung derselben. Dabei versucht die EU einerseits die Technik in ihre Schranken zu weisen, aber gleichzeitig weitere Innovationen nicht

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