Seite 19 - lausebande-0708-2011

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Titelthema :: Seite 19
Sie überwachen die
Wasserqualität Bran-
denburger Badeseen –
bringt diese Badesaison beson-
dere Herausforderungen mit sich?
Richtig ist, dass die zuständigen
Behörden vor Ort, die Gesund-
heitsämter, die in Brandenburg
dafür ausgewählten 255 Badege-
wässer nach der europäischen
Richtlinie überwachen. Wir ver-
öffentlichen die Ergebnisse als
Service auf den Seiten des Ver-
braucherschutzministeriums.
Am Ende dieser Badesaison wer-
den alle Überwachungsergeb-
nisse aus vier Jahren zusammen
gefasst, bewertet und die Bade-
gewässer erhalten eines von vier
verschiedenen Prädikaten von
„Ausgezeichnet“ bis „Mangel-
haft“.
Wie stehen Brandenburger Bade-
gewässer im Bundesvergleich da?
Sehr gut. Wir haben allerdings
besondere naturräumliche Gege-
benheiten, die uns z.B. von Bade-
gewässern in Bayern unterschei-
den. In Brandenburg gibt es viele
natürlich entstandene, nährstoff-
reiche Gewässer, die auch eine
andere Problematik hinsichtlich
Nährstoffentwicklung und resul-
tierendem Algenwachstum mit
sich bringen.
Wie kann ich eine „wilde Bade-
stelle“ von einer amtlich über-
wachten unterscheiden?
Sicherheit gibt‘s beim Amt
Interview mit Heidrun Seyferle
Im kommenden Jahr müssen an
allen 255 nach der europäischen
Richtlinie überprüften Badege-
wässern Brandenburgs zumin-
dest die Bewertungen auf In-
formationstafeln veröffentlicht
werden – aber auch nur an die-
sen. Insoweit kann man eine amt-
lich überwachte Badestelle dann
sicher erkennen. Wer heute si-
cher gehen will, dass seine Ba-
destelle überwacht wird, sollte
beim zuständigen Gesundheits-
amt nachfragen.
Was sind die typischen Anzei-
chen für ein Badegewässer, in
dem Kinder auf keinen Fall Ba-
den sollten?
Da möchte ich im Wesentlichen
auf massive Algenentwicklun-
gen infolge lang anhaltender Hit-
ze verbunden mit intensiver Son-
neneinstrahlung in der zweiten
Sommerhälfte hinweisen. Wenn
ich z.B. knietief im Wasser stehe
und meine Füße nicht sehe, ist
eine erhebliche Trübung vorhan-
den und im Falle eines Unfalls die
Wasserrettung extrem erschwert.
Das wäre ein solches Anzeichen.
Mikrobilogische Parameter als ei-
gentliche Faktoren einer gesund-
heitlichen Beeinträchtigung kann
man nicht mit bloßem Auge er-
kennen, diese werden nur bei ei-
ner entsprechenden amtlichen
Überprüfung ermittelt.
Oft bescheren Erwachsene ihren
Hunden am See Erfrischung im
fachen Wasser, wo die Kleinen
planschen – ist das hygienisch
bedenklich?
Ja. Die Hundehalteverordnung
Brandenburgs verbietet die Mit-
nahme von Hunden in Bade-
anstalten sowie an als solche
gekennzeichnete öffentliche Ba-
destellen, das betrifft zumindest
die 255 ausgewiesenen Badestel-
len Brandenburgs. Hunde dürfen
auch nicht in Freibäder. Inwie-
weit das Gesetz dann eingehal-
ten wird, ist eine andere Frage.
Es gibt Berichte über mögli-
che negative Auswirkungen von
Chlor in geschlossenen Becken
auf Kleinkinder, wie sehen Sie
das?
Dies betrifft eher Hallenbäder
als Freibäder, weil sich in diesen
das Desinfektionsnebenprodukt
Trichloramin auch in der Hallen-
luft befndet und Kinder diesem
somit stärker ausgesetzt sind. Das
Baden für Kleinkinder in geprüf-
ten Freibädern ist nach heutigen
Erkenntnissen unbedenklich.
Heidrun Seyfferle ist Referatsleiterin im Referat für Rückstände und
Kontaminanten, Arzneimittel, Trinkwasser und Badegewässer im Ministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Badestellenkarte
::
Die Liste und Karte der 255 bran-
denburgischen ausgewiesenen
Badegewässer fndet man unter
www.brandenburg.de/badestel-
len, weitere Infos unter:
muvg.brandenburg.de