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Spezial :: Seite 48 vor, was auf den Elternbeitrag um- gelegt werden darf. Wenn sich die Kommunen nicht daran halten, dann muss der Bürger sich für seine Rechte stark machen und sie im Zweifel eben einklagen. Was gibt es dabei zu beachten und bei wem können sich Eltern dazu beraten lassen? Der Klageweg ist die einzige Möglichkeit, um einen Rechtsanspruch auf die Rückzah- lung der aus meiner Sicht zu viel gezahlten Beiträge zu haben. Das heißt: Erst sollten Eltern inner- halb der Frist von einem Monat dem Gebührenbescheid wider- sprechen und anschließend Kla- ge einreichen. Alle weiteren Mög- lichkeiten, wie die Zahlung unter Vorbehalt, führen zu keinem kla- ren Rechtsanspruch auf die Rück- zahlung. Wer über eine ähnliche Klage nachdenkt, kann sich an den Elternbeirat wenden – oder auch gerne direkt an mich. Kontakte für Eltern Felix Sicker: FDP Kreisvorsitzender Lausitz: Felix.Sicker@fdpLausitz.de Elternbeirat Cottbus: elternbeirat-cottbus@web.de Wie lange haben Sie bislang rund um dieses Thema gekämpft, von der Klage bis zum ersten Urteil? Ich habe gegen den Gebühren- bescheid im Sommer 2016 Wider- spruch eingelegt und im Herbst Klage eingereicht. Das Urteil des Amtsgerichts erging im April die- ses Jahres. Von der Klage bis zum Urteil vergingen somit insgesamt anderthalb Jahre. Da die Gegen- seite Berufung eingelegt hat, ist der Kampf noch nicht vorbei. Wie lange das wiederum dauert, hängt ganz von der Auslastung der Ge- richte ab. Ich bin aber guter Din- ge, dass die nächste Instanz die- ses Urteil bestätigt. Welche Hürden gab es bei Ihrem Rechtsstreit? Die einzige „Hürde“ in dem Rechtsstreit ist das unge- nügend mit Personal ausgestatte- te Amtsgericht – daher diese lan- ge Verfahrensdauer. Davon ab- gesehen sind die Erfolgsaussich- ten hoch! Über Rückzahlungen welcher Höhe reden wir hier? Allein für die Zeit in der Krippe wurden uns vom Amtsgericht rund 3.000 Euro zugesprochen! Wer sollte selber über eine Kla- ge nachdenken? Zur Orientie- rung würde ich mitgeben, dass ein Höchstbeitrag für die Krippe von 300 Euro pro Monat in etwa die Grenze des Zulässigen sein sollte. Wenn der Höchstbeitrag deutlich nach oben abweicht, wird vermutlich zu viel gezahlt. In dem Fall sollten Eltern über eine Klage nachdenken! Es geht hier schließlich um die Wahrneh- mung von Bürgerrechten! Es gibt ein Landesgesetz und dieses gibt Familienvater Felix Sicker reichte im Sommer 2016 Klage gegen die Kita- gebührensatzung der Stadt Cottbus ein – und bekam im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsgericht Cottbus recht. Der Grund: ein unzulässig hoher Teil der Personalkosten, die in Kitas entstehen, wurde auf die Elternbei- träge umgelegt. Die Erhöhung der Elternbeiträge war somit aus der Sicht von ihm und dem Amtsgericht Cottbus rechtlich nicht zulässig. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Träger auf der Gegenseite Beru- fung eingelegt hat. Wir sprachen mit ihm darüber. „Es geht hier um die Wahrnehmung von Bürgerrechten!“ Felix Sicker ist Vater zweier Kinder und zählt zu den Cottbu- sern, die von der Erhöhung der Kitagebühren zum 1. August 2016 besonders stark betroffen waren. Hunderte Euro Mehr- kosten jährlich sollten für seine Familie entstehen. Das wollte er sich nicht bieten lassen. Er ist auch Mitglied im Cottbuser Elternbeirat, des- sen nächste Sitzung am 3. September im Café Käthe (Am Spreeufer 14, Cottbus) stattfindet. Interessierte Eltern können gerne vorbeischauen. Darüber hinaus engagiert Felix Sicker sich als Vorsitzender des FDP- Kreisverbandes Lausitz für Bürokatieabbau und die Stärkung der Bür- gerinteressen gegenüber dem Staat.
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