32 › Aktuelles Welche Folgen können Eltern erwarten? Welche Folgen könnten die allgemeinen Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel also für die Elternbeiträge haben? Zur Beantwortung dieser Frage stießen die Jurakenntnisse unserer Redaktion an ihre Grenzen. Wir holten uns Hilfe von mehreren Brandenburger Kitaträgern und können mit deren Einschätzungen Entwarnung für die Eltern geben – allerdings nur fürs Erste. Gemeinden tragen höhere Kosten Der erste Preiskoloss – die erhöhten Energiekosten – werden nämlich vollständig an die Gemeinden weitergegeben, auch wenn das nicht eindeutig aus dem Kitagesetz hervorgeht. Das bestätigten uns Michael Kuhl, Pressesprecher von der Fröbel-Gruppe sowie Olaf Stöbe, Vorstand des Naturkindergarten Lübben e.V.. Dennoch ist es möglich, dass dieses Kostenplus langfristig auf die Eltern zurückfällt. Gerade Kommunen mit klammen Haushalten müssen diese Mehrausgaben an anderer Stelle einsparen. Dieser Zugzwang trifft vielerorts auf ohnehin schon knappe Budgets für Bildung, Ordnung und Kultur. In der Folge könnten sich Kommunen schließlich doch dazu gedrängt sehen, einen Teil der Mehrkosten auf die Eltern umzulegen. Dafür gibt es tatsächlich Spielraum. Die Elterngebühren sind auf zwei Ebenen limitiert: Zum einen dürfen sie die durchschnittlichen Platzkosten abzüglich der Personalkostenzuschüsse des Landes nicht übersteigen. Zum anderen müssen sie sozialverträglich gestaltet sein. Daraus lässt sich ableiten: Wenn mit steigenden Energiepreisen die durchschnittlichen Platzkosten in die Höhe klettern, können die Elternbeiträge solange erhöht werden, wie es zumutbar ist. Wo diese Zumutbarkeit endet, war schon Gegenstand vieler Auseinandersetzungen rund ums Brandenburger Kitagesetz. Wenn einem der Hunger vergeht Ähnlich verflochten ist die Situation beim Essengeld. Auch hier werden die Mehrkosten zunächst von der Gemeinde übernommen – so zum Beispiel beim Naturkindergarten Lübben. Dennoch erhöhen erste Träger bereits den elterlichen Zuschuss. Und das ist durchaus nachvollziehbar, denn: Das Essengeld orientiert sich an den Eigenaufwendungen, die Familien sparen, wenn sie ihr Kind nicht zuhause, sondern in der Kita ernähren. Mit steigenden Lebensmittelpreisen erhöht sich auch diese elterliche Ersparnis. Preisanstieg von Lebensmitteln von Juli 2021 bis Juli 2022 Butter: + 48 % Mehl: + 34 % Geflügelfleisch: + 32 % Vollmilch: + 27 % Frisches Brötchen: + 20 % Schnittkäse: + 20 % Quelle: Verbraucherpreisindex vom Statistischen Bundesamt Jede Kilowattstunde zählt – von einer Sparmentalität sind auch Kitas und Kommunen nicht befreit. Eltern 14,9% Gemeinde 20,9% Land 31,9% Landkreis 24,9% Eigenantei l freier Träger 2,9% Essengeld 4,5% Anteile an der Kitafinanzierung in Brandenburg Foto: vchal, istock
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