Seite 38 - lausebande-10-2012

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Ratgeber :: Seite 38
enthalten, wie z.B. Fruchtextrakte
in Wurstwaren, ebenso z.B. Senf,
Essig, Zucker Gewürz- oder Frucht-
extrakte.
Schluss mit den Mogeleien
Die Verbraucherzentralen fordern:
„Klare Aussagen statt leerer Werbe-
versprechen!“ um die zahlreichen
unterschiedlichen
Auslobungen
zu beenden (ohne xy, ohne Zusatz
von xy, ohne künstliche xy, ohne
zugesetzte xy). Dazu müssen kla-
re gesetzliche Vorgaben erlassen
werden, damit die „Clean Label“
Kunden den Lebensmittel- und
Genussmitteleinkauf
tatsächlich
erleichtern. Wenn schon mit dem
Verzicht auf eine Stoffgruppe ge-
worben wird, sollte das Produkt
keine Stoffe oder Zutaten enthal-
ten, die die gleiche Wirkung haben
können. So kann z.B. vermieden
werden, dass die Werbung „ohne
Geschmacksverstärker Glutamat“
verspricht, stattdessen aber z.B.
glutamathaltiger Hefeextrakt ein-
gesetzt wird.
Wird damit geworben, dass das
Lebensmittel keine künstlichen
Farbstoffe enthält und werden
stattdessen färbende Lebensmittel
eingesetzt, sollte auf deren färben-
de Eigenschaften hingewiesen wer-
den, z.B. „färbendes Lebensmittel
schwarze Karotte“.
Der Begriff „natürlich“ und damit
zusammenhängende
Formulie-
Dieser Ratgeber setzt die
Ausführungen unseres Rat-
gebers Ernährung der September-
Ausgabe fort:
Teil 2: „Ohne Zusatzstoffe“ –
Verwirrspiel auf dem Etikett
Auch wenn „ohne Konservierungs-
stoffe“ auf dem Etikett steht, heißt
das nicht, dass das Produkt keine
Stoffe mit konservierender Wir-
kung enthält. Andere Zusatzstoffe
verlängern ebenfalls die Haltbar-
keit, z.B. Antioxidationsmittel und
Säuerungsmittel. Auch Zutaten
wie Senfsaaten, Gewürz- oder
Fruchtextrakte können konservie-
rend bzw. antioxidativ wirken und
so den Einsatz von Zusatzstoffen
überflüssig machen. Wenn der
Hersteller damit wirbt: ohne Kon-
servierungsmittel, ohne Konservie-
rungsstoffe und ohne Zusatz von
Konservierungsstoffen, darf in den
einzelnen Zutaten des Produkts
Folgendes nicht drin sein: Kon-
servierungsstoffe wie Sorbinsäure
(E200), Benzoesäure (E210) und
Konservierungsmittel.
Achtung
Verwirrspiel, denn das ist häufig
drin: andere Zusatzstoffe, die vor
Verderb schützen, z.B. Säurungs-
mittel wie Essigsäure (E260) oder
Antioxidationsmittel wie Butylhy-
droxyanisol (E320). Andere Zutaten
mit konservierender Wirkung, die
üblicherweise nicht in der Rezeptur
vorkommen, sind ebenso häufig
Begleitstoffe
Brennstoffe
Baustoffe
Wirk-, und Regelstoffe
Wasser
Die Bausteine der Nahrung (11)
Teil 11: Zusatzstoffe
Unseren Ratgeber für Ernährung betreut Katrin Löder.
Der Ratgeber Ernährung wird erstellt mit freundlicher Unter-
stützung des aid Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
rungen sollten gesetzlich definiert
werden. Was die Hersteller derzeit
darunter verstehen, bleibt meist
im Dunkeln. Gemeint ist, von Na-
türlichkeit kann keine Rede sein,
wenn zwar auf bestimmte Zusatz-
stoffe verzichtet wird, stattdessen
aber andere stark verarbeitete
Zutaten (z.B. Hefeextrakt) oder
„unverdächtigte
Zusatzstoffe“
eingesetzt werden. Oder die Ver-
wirrung, wenn „100% natürlicher
Geschmack“ versprochen wird, in
der Zutatenliste jedoch Aromen
aufgeführt sind.
Fraglos hat sich die Deklaration
von Zusatzstoffen in den vergan-
genen Jahren verbessert. Anderer-
seits entdecken die Lebensmit-
telhersteller immer wieder neue
Tricks. Immer häufiger setzen sie
„funktionale Additive“ ein. Diese
haben die gleiche Funktion wie ein
Zusatzstoff, müssen aber nicht mit
einer „Verbraucher ungeliebten“ E-
Nummer gekennzeichnet und auch
nicht zugelassen werden.
Um solchen Tricks auf die Spuren
zu kommen, hatte die Öko-Test,
Ausgabe: „Kompakt E-Nummern“
schon 2010 eine für den Verbrau-
cher verständliche E-Nummern-
Liste aufgestellt. Für Interesierte
schauen wir uns in der kommen-
den Ausgabe einige E-Nummern
genauer an.
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www.aid.de
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