Seite 28 - lausebande-11-2014

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Titelthema :: Seite 28
während andere mit Rückzug, Depressivität
und Verlust an Interessen reagieren. Jüngere
Kinder entwickeln auch Schuldgefühle, weil
sie sich grundlos für die Trennung ihrer Eltern
verantwortlich fühlen oder negatives Verhalten
ihnen gegenüber erleben. Viele Kinder leiden
unter starken Loyalitätskonflikten, fühlen sich
zwischen beiden Elternteilen hin- und hergerissen.
Häufig kommt es zur Ausbildung von Symptomen
wie
Einnässen,
Einkoten,
Schlafstörungen,
Trennungsangst,
Nervosität,
Schulproblemen
oder
andere
Verhaltensauffälligkeiten.
Sie
verschwinden zumeist bald wieder – sind sie aber
noch ein Jahr nach der Trennung vorhanden,
bleiben sie auch in den folgenden Jahren bestehen.
Auch hier wäre Hilfe von außen angebracht, um
die anhaltende Traumasituation für das Kind zu
lösen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigt sich
explizit ein Paragraph damit, wie Eltern mit
ihren Kindern umgehen sollten. Die sogenannte
Wohlverhaltensklausel (§1684 BGB) besagt: „(1)
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem
Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem
Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern
haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis
des Kindes zum jeweils anderen Elternteil
beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der
Obhut einer anderen Person befindet.“
Checkliste für den
Umgang
Die
Ausgestaltung
und
Durchführung
der Umgangskontakte
nach Trennung und
Scheidung
verlangt
von beiden Eltern ein
beträchtliches
Maß
an Wissen um die
Bedürfnisse und Belange des Kindes. Auch die
eigenen Wünsche und Vorstellungen müssen mit
bedacht werden. Ebenso sind rechtliche Fragen
und Hinweise auf Beratung und Literatur für viele
Eltern interessant. Die Umgangskontakte zwischen
Elternteil und Kind müssen so geregelt werden,
dass von ihnen möglichst wenig zusätzliche
Belastung für alle Beteiligten ausgeht. Zusätzliche
Belastungen können dann entstehen, wenn bei
der Planung wichtige Punkte vergessen oder nicht
bedacht wurden. Nicht immer müssen Eltern alle
Punkte im Detail regeln. Sie sollten diese allerdings
bedenken und dann für sich und ihr Kind die beste
Lösung suchen.
Die folgende Checkliste soll als Orientierung
dienen.
Zusätzlich
können
Eltern
eine
schriftliche Vereinbarung für den Umgang
abschließen. Hierbei sollte bedacht werden,
dass Umgangsvereinbarungen in regelmäßigen
Abständen überprüft werden müssen. Alter und
Entwicklungsstand des Kindes können dazu
führen, dass eine einmal getroffene Vereinbarung
eine zeitlang sinnvoll ist und später nicht mehr.
Auch eine Änderung der Lebensumstände von
Mutter und Vater kann ein Grund sein, den
Umgang neu zu regeln. Entscheidend ist nicht,
welche Form der Vereinbarung (schriftlich oder
mündlich) die Eltern treffen, entscheidend ist
vielmehr, dass möglichst alle Aspekte, die für die
Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs
wichtig sind, bedacht werden. So lassen sich
Konflikte auf ein Minimum reduzieren.
Zu regeln sind:
• Der Umgang des Kindes an den Wochenenden
bzw. an einzelnen Wochentagen.
• Die Orte der Umgangskontakte, besonders für
Säuglinge und Kleinkinder.
• Der Umgang mit anderen Bezugspersonen
(Wer und Wann).
• Die Umgangsregelungen zu besonderen
Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch
folgende Fragen geklärt werden: Wer holt und
bringt das Kind? Wie werden die Kosten für
Einschulung, Kommunion, Geburtstage u.a.
aufgeteilt?
• Die Ferienregelungen (Weihnachts-, Winter-,
Fastnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und
Herbstferien).
• Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes
sollten immer dann bedacht werden, wenn sie
Einfluss auf den Umgang haben können, z.B.
Wettkampfsport.