lausebande-11-2019
Titelthema :: Seite 42 noch bei den Eltern wohnen oder dort ihren Haupt- wohnsitz haben. Allerdings ist die kostenfreie Mitversicherung oft an bestimmte Bedingungen gebunden: Wer z.B. verheiratet ist oder ein be- stimmtes Alter erreicht hat oder eine Einkommens- grenze überschreitet, muss sich selber um einen Versicherungsschutz kümmern. Berufsunfähigkeit: Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war und davon mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt hat. Und selbst dann fällt der Betrag nicht sehr üppig aus. Aus diesem Grund empfehlen Experten, dass sich Azubis und Studie- rende mit dem Start ins Berufsleben eine solche Police zulegen. Wo gibt es Unterstützung? Wer schon jetzt den Überblick zu verlieren droht, der kann sich professionelle Unterstützung beim Versicherungsexperten seines Vertrauens holen. Versicherungsmakler beraten in der Regel zu al- len Versicherungen, große Versicherungen bieten eine Struktur mit eigenen Versicherungsbüros und -experten. Beide sollten auf die Bedürfnisse des Kunden und nicht der Versicherer achten. Auch Verbraucherzentralen beraten gegen eine Gebühr neutral zu dem Thema. Der Bund der Versicherten informiert ebenfalls unabhängig zu dem Thema, gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 Euro erhält man regelmäßig Informationen und bei Bedarf eine individuelle Beratung. Ehepartner werden mitberaten. Für diejenigen, die sich lieber allein kümmern oder die sich vor einer Beratung selbst informieren möchten, geben wir auf den fol- genden Seiten einen Überblick über die gängigsten Versicherungen. Versicherungen im Überblick Krankenversicherung Sie ist eine Pflichtversicherung, das heißt man muss sich krankenversichern. Familien haben die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Privatversicherung ist für Beamte, Selbstständige und Gutverdiener (Bemessungsgrenze 2019: 60.750 Euro Bruttojahres- einkommen) eine Option. Die Vorteile der PKV: Sie ermöglicht den Zugang zu Spitzenärzten, neu- vathaftpflicht verzichtet hat, sollte sie spätestens jetzt abschließen, um durch Kinder verursachte Schäden abzusichern. Bei einer Trennung erlischt der Versicherungs- schutz für den Partner, der nicht unterzeichnet hat, spätestens nach einer Übergangsfrist von drei Monaten. Er sollte sich also schnellstmöglich um eine neue Hausrat- und private Haftpflichtversi- cherung und evtl. weitere gemeinsam genutzte Versicherungen kümmern. Das vermeidet Streit im Versicherungsfall. Die Kinder sind nach einer Trennung weiter über die Familienversicherung abgesichert. Hier müssen sich beide Eltern einigen, über wen die Familienversicherung läuft. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind mitversi- cherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen im Falle einer Trennung so lange mitversichert, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Wer ein Haus baut, sollte unbedingt über eine Wohngebäudeversiche- rung nachdenken. Welche Versicherungen brauchen Berufsstarter? Kinder sind in der Regel bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert, in einigen Bereichen greift die Familienversicherung noch über den 18. Geburtstag hinaus, z.B. wenn der Nachwuchs stu- diert oder sich in Ausbildung befindet und bei den Eltern wohnt. Hier ein Überblick: Krankenversicherung: Studenten sind bis zum 25. Geburtstag kostenfrei über die Familienversi- cherung abgedeckt. Auszubildende können nicht mehr über die Familienversicherung laufen, sie müssen sich selbst versichern, die dafür fälligen Beiträge werden über das Lehrlingsgeld finanziert. Privathaftpflicht und Hausrat : Auszubildende und Studierende sind in der Regel noch über die elterliche Versicherung mitversichert, wenn sie 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 Schweiz Niederlande Frankreich Deutschland Spanien Polen Ausgaben für Versicherungen Jährliche pro-Kopf-Kosten in 2017, Angaben in Euro Quelle: Insurance Europe/ GDV »
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