lausebande-11-2019

Titelthema :: Seite 44 esten Behandlungsmethoden, Einzelzimmern und verkürzt die Wartezeit auf Arzttermine erheblich. Während die GKV auf dem Solidarprinzip beruht, zahlt man bei der PKV die Beiträge entsprechend seinem Wunschtarif und seinen persönlichen Ge- sundheitsrisiken. Die Nachteile: Die hervorragende Behandlung lassen sich die PKV gut bezahlen. Die Beiträge steigen mit dem Alter, man sollte also vor dem Wechsel in die PKV sicher sein, dass man sich die hohen Beiträge bis ins Alter leisten kann. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur sehr schwer mög- lich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte gründlich nach einem passenden Tarif recherchieren. Jede Versicherung bzw. jeder Tarif bietet andere Leistungen und deckt unter- schiedliche Behandlungen ab. Die GKV zahlen nach einem festen Leistungskata- log für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die einzelnen Krankenkassen werben mit zusätz- lichen, unterschiedlichen freiwilligen Leistungen um Mitglieder. Auch der jährliche Zusatzbeitrag variiert, so dass sich ein Vergleich und evtl. ein Wechsel durchaus lohnen kann. Der Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, wird automatisch mit dem Lohn abgezogen. Wer Ar- beitslosengeld bezieht, für den zahlt der Staat den Beitrag. Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversi- cherung, wird das Kind nach der Geburt beitragsfrei mit abgesichert (Familienversicherung), das muss aber durch die Eltern beantragt werden. Kinder kön- nen bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Ende von Ausbildung oder Studium (dann bis zum 23. bzw. 25. Geburtstag) kostenfrei mitversichert werden, wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen. Sind beide Eltern privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Das geht anders als bei der GKV nicht kostenfrei. Dafür muss ein eigener Vertrag nach Kinder- bzw. Jugendtarif abgeschlos- sen werden. Sind die Eltern bereits mindestens drei Monate in der PKV und melden ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an, verzichten die Ver- sicherer auf eine Gesundheitsprüfung. Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen des Haupt- verdieners, ob das Kind in der gesetzlichen Fami- lienversicherung mitberücksichtigt werden kann oder privat bzw. gesetzlich freiwillig und damit beitragspflichtig krankenversichert werden muss. Kosten: In der GKV liegt der Grundbeitrag aktuell bei 14,9 Prozent des Einkommens, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Gutverdiener müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Hinzu kommt der von den Kassen festzulegende Zusatzbeitrag, der aktuell zwischen 0,44 und 2,50 Prozent liegt. Bei einem Monatsbruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent macht das einen monatlichen Beitrag von 234 Euro für den Versicherten. Bei der PKV hängt die Höhe der Beiträge stark vom gewählten Tarif ab, ungefähr muss man mit 500 Euro monatlich rechnen. Kinder zahlen in der GKV nichts, Kindertarife in der PKV beginnen ab etwa 100 Euro monatlich. Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung, in die fast alle Arbeitnehmer und ein Großteil der Selbständigen (ohne Angestellte) einzahlen müssen, sichert die Al- tersvorsorge ab. Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente hängt v.a. von zwei Faktoren ab: Wieviel man jährlich eingezahlt hat und wie sich das Rentenni- veau weiter entwickelt. Aktuell käme manmit einem durchschnittlichen Jahresbruttoverdienst von etwa 37.800 Euro auf einen Rentenpunkt jährlich und da- mit auf eine monatliche Rente von 1.250 Euro, von der aber noch Steuern abgezogen werden. Volle Unsere Empfehlung Pflichtversicherung Ganz gleich ob Grippe oder Gipsbein, bei Erkrankungen und Verletzungen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die erforderliche Behandlung. »

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