lausebande-11-2019
Titelthema :: Seite 55 Expertentipps • Wenn Sie eine Versicherung abschließen wol- len, lassen Sie sich immer das Produktinfor- mationsblatt aushändigen. Damit überblicken Sie schnell die wichtigsten Vertragspunkte wie versichertes Risiko, Prämienhöhe, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Laufzeit und Beendigungsmög- lichkeiten. • Schließen Sie Versicherungsanträge nie sofort nach dem Beratungsgespräch mit dem Versiche- rungsvermittler ab. Erbitten Sie sich stattdessen Bedenkzeit, in der Sie die Vertragsdetails inten- siv lesen, sich Vergleichsangebote einholen und ggf. neutral beraten lassen sollten. • Wenn Sie eine Versicherung kündigen oder den Anbieter wechseln wollen, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen be- achten. Außerordentliche Kündigungen sind im Schadensfall und bei Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung möglich, bei einigen Versi- cherungen auch im Falle einer Heirat, eines Um- zugs oder im Todesfall. • Denken Sie bei Namensänderung nach einer Heirat daran, Ihre Versicherungen über Ihren neuen Nachnamen zu informieren. • Ändern Sie im Falle eines neuen Partners oder einer Trennung ggf. den Begünstigten Ihrer Risi- kolebensversicherung. Wer nach einer Scheidung nicht mehr möchte, dass das Geld aus der Lebens- versicherung an den oder die Ex ausgezahlt wird, sollte das demVersicherer so mitteilen. • Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, die versicherte Summe im Fall des Zusammenzie- hens mit dem Partner oder aber nach einer Tren- nung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, damit man nicht zu viel oder zu wenig zahlt. • Wer auf die Vollkasko verzichten und nur noch eine Teilkasko fürs Auto abschließen will, sollte vorher prüfen lassen, wie hoch die Beitragser- sparnis tatsächlich ist. Denn bei der Vollkasko gelten Schadenfreiheitsklassen. Nach vielen scha- denfreien Jahren kann der Beitrag in der Vollkas- ko ähnlich hoch sein wie in der Teilkasko. • Sollten Sie ein Neufahrzeug angeschafft haben, achten Sie darauf, dass der Versicherer zumin- dest im ersten Jahr nach Zulassung eine Entschä- digung zum Neuwert und nicht nur zum Wieder- beschaffungswert ermöglicht. • Damit Fahranfänger nicht so hohe Beiträge für die KFZ-Haftpflicht zahlen müssen, lohnt es sich, ihr Fahrzeug in den ersten Jahren über die Eltern versichern zu lassen, beispielsweise als Zweitwagen. So können sie zunächst die Scha- denfreiheitsrabatte der Eltern nutzen. Sparen können auch Fahranfänger, die vor dem 18. Ge- burtstag ihren Führerschein machen oder vorher schon Moped-Erfahrung haben. • Bei der KFZ-Haftpflicht lässt sich über kleine Vertragsdetails Geld sparen: jährliche statt halb- jährliche Zahlung, Selbstbeteiligung, Werkstatt- bindung, Abstellort. • Beim Abschluss einer Privathaftpflicht wählen Sie besser Tarife ohne Selbstbeteiligung, selbst wenn sie etwas teurer sind, sonst müssen Sie je- den kleinen Schaden selbst bezahlen und auch bei großen Schäden zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung begleichen. • Wer in Teilzeit arbeitet und eine Berufsunfähig- keitsversicherung abschließen will, sollte beden- ken, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung deutlich höher sein muss als bei einer Vollzeittä- tigkeit, um Anspruch auf Leistung zu haben. • Wer sich gegen einen Rechtsstreit im Fall einer Berufsunfähigkeit wappnen will, muss zuerst die Rechtsschutzversicherung abschließen und nach einer Wartezeit die BU-Versicherung. Der Grund: Viele Rechtsschutzversicherungen ver- lagern den Zeitpunkt des Versicherungsfalls auf den Vertragsabschluss in der BU vor und zahlen dann nicht, falls es zum Streit kommt. • Wer ein Haus kauft, sollte nicht einfach die bestehende Wohngebäudeversicherung über- nehmen, sondern die Versicherungssumme an- passen. Die kann sich beispielsweise durch Um- oder Anbauten erhöhen. • Familien, die eine Auslandskrankenversiche- rung für den nächsten Urlaub abschließen, sollten folgende Punkte mit absichern lassen: Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, Rooming-in-Kosten, begleitete Heimfahrt der Kinder, falls die Eltern erkranken, Übernahme des Krankenrücktransports nicht erst wenn er „medizinisch notwendig“ ist, son- dern auch wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“. »
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