lausebande-11-2024

Titelthema ‹ 41 2008 verunglückte der damals 32-jährige Franzose Vincent Lambert mit seinem Motorrad. Er erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass er in eine Art Wachkoma fiel. Es folgte ein elfjähriger Rechtsstreit zwischen Lamberts Eltern und seiner Frau. Die Eltern wollten, dass er trotz seines kritischen Zustands am Leben bleibt, seine Frau argumentierte, dass er in einer solchen Situation hätte in Würde sterben wollen. Zwei Mal war die künstliche Ernährung, die ihn am Leben hielt, unterbrochen und kurz darauf vom Gericht wieder angeordnet worden. 2019 entschieden die Ärzte endgültig, die künstliche Ernährung einzustellen, wenige Tage später starb er. Das gerichtliche Hin und Her innerhalb der Familie wäre nicht notwendig gewesen, wenn Vincent Lambert zu Lebzeiten eine Patientenverfügung verfasst hätte. Der Exkurs nach Frankreich soll verdeutlichen, warum es so wichtig ist, schon zu Lebzeiten für das Lebensende vorzusorgen – und das nicht erst, wenn man ins Rentenalter kommt. Gerade, wer Kinder hat, sollte rechtzeitig vorsorgen, damit der Nachwuchs im Fall der Fälle abgesichert ist. Wir schauen in dieser Ausgabe auf die rechtlichen Aspekte und informieren, welche Dokumente jede Familie haben sollte. Gegen finanzielle Risiken können und sollten sich Familien ebenfalls absichern. Dazu verweisen wir auf die Ausgabe November 2019 der lausebande. Dort haben wir ausführlich zu Versicherungen und finanziellen Vorsorgemöglichkeiten berichtet (siehe QR-Code): lausebande.de: Magazin/ Titelthemen: Sicher ist sicher Wann zum Notar oder Anwalt? Alle Dokumente, die wir auf den kommenden Seiten im Detail vorstellen, können selbst verfasst und unterschrieben werden. Sie sind auch ohne Beglaubigung durch einen Notar oder eine Behörde gültig. Dennoch kann es für mehr Rechtssicherheit sinnvoll sein, die zusätzlichen Kosten für eine Beglaubigung zu investieren. Das ist beispielsweise bei großem Vermögen, Immobilienbesitz und Firmeninhabern sinnvoll, aber auch bei komplizierten Familienverhältnissen aufgrund von absehbarem Streit oder PatchworkKonstellationen. Wenn Sie ein Dokument notariell beglaubigen lassen, hat das den Vorteil, dass es bei der zuständigen Stelle hinterlegt wird. Wo aufbewahren? Patientenverfügung, Testament oder Vollmacht – all diese Dokumente helfen Ihnen und Ihren Angehörigen nur weiter, wenn sie im Fall der Fälle auffindbar sind. Wenn Sie sich gegen eine notarielle Beglaubigung und Aufbewahrung entscheiden, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie bewahren die Unterlagen zu Hause an einem Ort auf, den mindestens eine vertraute Person kennt – oder Sie lassen die Dokumente bei den offiziellen Institutionen und Registern oder darauf spezialisierten privaten Anbietern hinterlegen. Das ist teilweise mit einer Gebühr verbunden. Wir stellen einige Anbieter samt Kosten vor. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Es ist erster Ansprechpartner für Gericht und Kliniken. Registrierung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung samt der bevollmächtigten Person(en) bzw. einer Kontaktperson. Keine Hinterlegung der Dokumente in Kopie oder Original, Kosten: einmalig ca. 25 Euro. www.vorsorgeregister.de Was passiert im Fall der Fälle? Mit diesen Vorsorgedokumenten sichern Familien Notfälle ab

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2