Titelthema ‹ 45 nicht wiederbelebt werden. Zudem schließe ich für diesen Fall sämtliche lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Ernährung über eine Magensonde und Flüssigkeitsgabe über eine Infusion aus. Ich möchte allerdings, dass meine Schmerzen durch Gabe von Schmerzmitteln gelindert werden. Eventuelle Nebenwirkungen nehme ich in Kauf.“ Wer das liest, merkt schon: Dieser Text schreibt sich nicht mal eben nebenher. Dafür sollte man sich Zeit und Ruhe nehmen und das mit einer engen Freundin, dem Partner, den erwachsenen Kindern oder dem Arzt des Vertrauens besprechen. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass man mit Anfang 20 oder Mitte 40 vielleicht ganz anders über diese Dinge denkt als mit 80 Jahren. Zudem kann sich kaum Jemand vorstellen, wie es einem nach einem schweren Unfall wirklich geht. Bin ich froh, dass ich überlebt habe und will dieses Leben um jeden Preis fortsetzen, auch wenn ich vielleicht im Rollstuhl sitze oder nicht mehr selbständig esse oder auf Toilette gehen kann? Oder kommt ein solches Leben für mich nicht in Frage? Das sind Dinge, die jede und jeder zuerst mit sich selbst ausmachen muss. Das aber sollte man am besten tun, bevor es zu einem Notfall oder einer schweren Erkrankung kommt. Liegt keine Patientenverfügung vor, sind die behandelnden Ärzte verpflichtet, das Leben zu erhalten und sich dabei am mutmaßlichen Patientenwillen zu orientieren. Dazu werden sie die Angehörigen befragen, wenn keine Dokumente vorliegen. Sie können in der Verfügung auch vermerken, ob Sie am Lebensende geistlichen Beistand wünschen, ob Sie lieber zu Hause sterben möchten oder – falls Sie in der Klinik liegen – wer vor dem bevorstehenden Tod informiert und in die Klinik gerufen werden soll. Zusätzlich können Sie die behandelnden Ärzte gegenüber bestimmten Ihnen nahstehenden Menschen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Die Patientenverfügung muss eigenständig formuliert werden, dazu können Textbausteine aus dem Internet zur Hilfe genommen werden und anschließend mit Datum und Unterschrift versehen werden. Sie ist dauerhaft gültig, es sei denn, Sie widerrufen sie. Wenn Sie eine solche Verfügung schon sehr früh formuliert haben, ist es hilfreich, sie regelmäßig zu prüfen, ggf. anzupassen und neu mit dem aktuellen Datum zu versehen, damit die behandelnden Ärzte keine Zweifel daran haben, dass dies noch immer Ihr Willen ist. Idealerweise verweisen Sie am Ende der Patientenverfügung auf die anderen Vorsorge-Dokumente, die Sie erstellt haben – insbesondere Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung. Ebenfalls hilfreich ist ein Absatz zur Organspende. Ein Hinweis auf die Patientenverfügung kann im Vorsorgeregister hinterlegt werden. Alternativ gibt es Online-Portale, die das Dokument gegen eine Gebühr hinterlegen (siehe oben). Über einen Notfall-Aufkleber, der beispielsweise auf der Krankenkassenkarte angebracht wird, kann die Klinik darauf zugreifen. Organspende Die Angaben in einer Patientenverfügung können unter Umständen den Anforderungen an eine Organspende widersprechen. Wenn Organe gespendet werden sollen, sind bestimmte medizinische Maßnahmen wie Beatmung auch nach dem festgestellten Hirntod wichtig, um die zu transplantierenden Organe mit Sauerstoff zu versorgen. Wenn Sie Ihre Organe nach Ihrem
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