48 › Titelthema Vorsorgevollmacht Mit ihr sichern sich Erwachsene für den Fall ab, dass sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Dann kann die in der Vollmacht festgelegte Person diese Entscheidungen treffen. Nötig werden kann eine solche Vorsorgevollmacht beispielsweise nach einem schweren Unfall oder infolge einer Erkrankung. Das kann der Fall sein, wenn die eigenen Eltern dement werden und nicht mehr selbst in der Lage sind, Rechnungen zu bezahlen, Arztbesuche wahrzunehmen oder Verträge zu kündigen. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit Ihren Eltern darüber reden, wer die Vertretung im Notfall übernehmen soll. Das kann der Ehepartner sein oder aber auch Sie als Tochter oder Sohn. Kinder brauchen keine Vorsorgevollmacht, da über ihre Angelegenheiten die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entscheiden. Ab dem 18. Geburtstag endet die Vertretungsbefugnis der Eltern. Dann sollte der Nachwuchs eine eigene Vorsorgevollmacht verfassen bzw. ausfüllen. Es gibt im Internet verschiedene Mustervorlagen, die man sich herunterladen und dort die relevanten Bereiche ankreuzen bzw. ausfüllen kann. Gültig ist die Vollmacht nur dann, wenn die Daten der bevollmächtigten Person und der Vollmacht gebenden Person vollständig erfasst sind. Die Vollmacht gebende Person muss in jedem Fall mit Datum unterschreiben, die bevollmächtigte Person sollte es, muss aber nicht. Da eine solche Vorsorgevollmacht in der Regel sehr umfänglich ist und weitreichende Befugnisse gibt (s. Kasten rechts), die im Zweifel missbraucht werden könnten, sollten Sie diese nur für eine Person ausfüllen, der Sie vertrauen, beispielsweise nahe Angehörige oder sehr enge Freunde. Die Vorsorgevollmacht kann vollumfänglich sämtliche Bereiche von Gesundheit und Pflege über Vertragsangelegenheiten bis hin zur Vermögenssorge umfassen (Generalvollmacht), kann aber auch einzelne Bereiche ausschließen (Teilvollmacht). Sie können auch mehrere Bevollmächtigte bestimmen, die sich dann um unterschiedliche Bereiche kümmern. Das kann im Ernstfall zu Reibereien führen, weil sich Bereiche nicht klar trennen lassen oder beide Bevollmächtige unterschiedliche Ansichten haben. Wenn mehrere Bevollmächtige bestimmt werden (z.B. beide Kinder oder Kind und Ehepartnerin), sollte aus der Vollmacht ersichtlich werden, ob einer von beiden allein Entscheidungen treffen kann (diese Variante ist zu empfehlen) Organspende in Deutschland In Deutschland warten derzeit gut 8.700 Menschen auf ein Organ – manche von ihnen vergebens. 667 Menschen, die auf der Warteliste standen, sind 2023 verstorben. In dem Jahr wurden deutschlandweit 965 Menschen nach ihrem Tod Organe entnommen. Obwohl 84 Prozent der Deutschen dem Thema Organspende gegenüber positiv eingestellt sind, ist die Zahl der Organspenden seit Jahren anhaltend niedrig. Hier kommen auf eine Million Einwohner 11 Organspender (Lebendspenden ausgenommen), in Ostdeutschland ist die Bereitschaft etwas höher (15 je 1 Mio. EW). In Spanien liegt der Wert bei 46, in Frankreich, Italien und Österreich bei ca. 23. Diese Länder haben sich für die Widerspruchslösung entschieden. Diese besagt, dass automatisch nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, es sei denn, die verstorbene Person hat einer Organspende zu Lebzeiten explizit widersprochen. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Man gilt erst dann als potenzieller Organspender, wenn man sich zu Lebzeiten dafür entschieden hat. In Deutschland gab es zuletzt im Jahr 2020 die Initiative, ebenfalls eine Widerspruchslösung einzuführen, sie fand im Bundestag aber keine Mehrheit. Aktuell wird über einen neuen Anlauf nachgedacht. Ein weiterer Grund für die niedrigen Zahlen: Derzeit ist der Hirntod Voraussetzung für eine Organspende. Viele Menschen sterben infolge eines Herz-KreislaufStillstands. Sie konnten bisher nicht für eine Spende berücksichtigt werden. Diese Regelung führt auch dazu, dass Organspenden aus dem Ausland nicht angenommen werden dürfen, wenn sie nach einem HerzKreislauf-Stillstand entnommen wurden. Viele europäische Länder haben diese Regelung aber etabliert und konnten dadurch die Zahl der Organspenden erhöhen. Aktuell plant die FDP eine entsprechende Gesetzesänderung auch für Deutschland über den Bundestag einzubringen. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation: www.dso.de
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