50 › Titelthema • Es gilt nur so lange, wie Sie nicht selbst entscheiden können und für höchstens sechs Monate. Hat sich Ihr Gesundheitszustand auch nach sechs Monaten nicht verbessert, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Dieses wird dann einen rechtlichen Betreuer festlegen, der über das weitere medizinische Vorgehen bestimmt. • Es gilt nicht, wenn es schon vor dem Notfall einen rechtlichen Betreuer gab. • Es gilt nicht, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht vorliegt und darin eine andere bevollmächtigte Person als der Ehepartner festgelegt ist. • Um das Notvertretungsrecht auszuüben, muss der Ehepartner dazu in der Lage sein, er darf also nicht dement oder selbst schwerverletzt sein. • Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, ist diese bindend. Kommt es zu einem Notfall, muss der Arzt zunächst den Ehepartner über das Notvertretungsrecht aufklären und ihn ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben lassen. Wer nicht vom Ehepartner vertreten werden möchte, kann dem vor Eintreten eines Notfalls widersprechen. Dazu reicht ein formloses Schreiben, das man beim Vorsorgeregister registrieren lassen sollte. Darauf können Ärzte im Notfall zugreifen. Betreuungsverfügung Eine Alternative zur Vorsorgevollmacht und zum Notvertretungsrecht bietet die Betreuungsverfügung. Mit ihr können Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht im Fall der Fälle als Ihren rechtlichen Betreuer bestimmt. Die Betreuungsverfügung ist rechtlich nicht bindend. Daher dürfen Sie diese – anders als die Vorsorgevollmacht – auch dann noch ausfüllen und unterschreiben, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Aber wenn keine gravierenden Gründe dagegensprechen, wird das Gericht sich an Ihren Wunsch halten. Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird der von Ihnen festgelegte Betreuer in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig vom Gericht kontrolliert und muss diesem Rechenschaft ablegen. Das kann für jene Menschen eine gute Alternative zur Vorsorgevollmacht sein, die Niemanden haben, dem sie völlig vertrauen. Sie können zusätzlich zu Ihrer Wunschperson auch einzelne Bereiche (z.B. Finanzielles oder Gesundheit) benennen, die von Ihrer Wunschperson auf keinen Fall übernommen werden sollen. Bestattungsvorsorge Wie wird die Trauerfeier gestaltet, welcher Blumenschmuck ist vorgesehen, ist eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht? Wer das zu Lebzeiten festlegt, entlastet Angehörige. Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter Wenn Sie sich die Zeit nehmen, die Dinge nach Ihrem Ableben zu klären, dann gehört dazu auch die Bestattung. Es ist ein weiterer Punkt, der die Angehörigen nach Ihrem Tod zusätzlich belastet. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie zu Lebzeiten mit Ihren Vertrauten darüber sprechen, wie Sie sich Ihre Bestattung vorstellen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält diese Wünsche schriftlich in einer Bestattungsverfügung fest. Darin können folgende Angaben enthalten sein: • Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) • Bestattungsort (Gemeinde, Friedhof, Friedwald, hohe See) • Beisetzungsform (anonym oder mit Grabstein/ Gedenktafel, Familiengrab) • Wünsche für die Beisetzungsfeier (z.B. Musik, Kleiderordnung, Blumenschmuck, Trauerrede) Bedenken Sie nicht nur Ihre eigenen Wünsche, sondern auch die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen. Wünschen Sie sich einen Ort zum Trauern und Erinnern? Dann wäre eine anonyme Bestattung auf der Wiese ungeeignet. Zusätzlich zur Bestattungsverfügung kann man einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen, in dem genau diese Punkte und zusätzlich die Finanzierung geWie wird die Trauerfeier gestaltet, welcher Blumenschmuck ist vorgesehen, ist eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht? Wer das zu Lebzeiten festlegt, entlastet Angehörige. Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter
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