lausebande-11-2024

52 › Titelthema regelt wird. Damit kann man dafür sorgen, dass nicht die Angehörigen die Kosten für die Bestattung tragen müssen. Für die finanzielle Vorsorge mit dem Bestattungsunternehmen gibt es die Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung, eines Sperrkontos oder eines Treuhandkontos. Letztere Variante schützt Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens. Wenn Sie eine Bestattungsverfügung oder einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen, informieren Sie Ihre Angehörigen darüber und sagen Sie Ihnen, wo sie die relevanten Dokumente bei Bedarf finden. Testament & Erbfolge Es gibt keine Pflicht, ein Testament zu verfassen. Wenn nach einem Todesfall kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, nach der die Verwandten und Ehefrau bzw. Ehemann erben. Wer welchen Anteil am Erbe erhält, ist in den §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Personen vom Erbe ausschließen oder weitere Personen oder Institutionen bedenken möchte, sollte ein Testament verfassen. Eheleute können mit einem Berliner Testament dafür sorgen, dass der überlebende Partner alles erbt und die Kinder und anderen Verwandten erst, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Eheleute über eine gemeinsam genutzte Immobilie verfügen und der Überlebende nach dem Tod des Partners weiterhin dort wohnen möchte. Zusätzlich können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der nach Ihrem Tod den Nachlass verwaltet und das Erbe entsprechend der Vorgaben im Testament aufteilt. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie großes Vermögen, eine Immobilie oder Firma haben. Auch bei schwierigen Familienverhältnissen und einem drohenden Familienstreit kann eine solche Person ausgleichend wirken. Die Person sollte nicht zum Kreis der Erben gehören und sich mit Steuern, Finanzen und Erbrecht auskennen, geeignet ist beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Anwalt. Damit das Testament bindend ist und anerkannt wird, muss es entweder notariell verfasst oder per Hand geschrieben sein. Ein handschriftliches Testament muss mit Ort und Datum unterschrieben werden. Beim Berliner Testament müssen beide Eheleute mit Ort und Datum unterschreiben. Eine Alternative zum Testament ist ein Erbvertrag, bei dem zu Lebzeiten mit allen Erben vertraglich festgelegt wird, wer was erbt, wer verzichtet und welche Bedingungen daran geknüpft sind. Bei einem notariell verfassten Testament fallen – anders als beim handschriftlichen Testament – Kosten an. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen bei der Testamentserstellung. Dafür können sich die Erben mit einem notariellen Testament die Kosten für einen Erbschein sparen. Der ist erforderlich, wenn für eine geerbte Immobilie der Grundbucheintrag geändert werden muss oder wenn ein Konto des Verstorbenen aufgelöst werden muss und keine Kontovollmacht vorliegt. Ein Vorteil des notariellen Testaments ist die sichere Aufbewahrung und die automatische Information des zuständigen Nachlassgerichts im Todesfall. Allerdings können Sie auch Ihr handschriftlich verfasstes Testament gegen Gebühr beim zuständigen Gericht hinterlegen. Damit es am Grab nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte man ein Testament schreiben. Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter

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