Titelthema ‹ 53 Patchworkfamilien & Alleinerziehende Wir haben es in den relevanten Abschnitten bereits angedeutet: Für Alleinerziehende und für Patchworkfamilien sind die genannten Dokumente besonders wichtig. Zum einen lassen sich Familienstreitigkeiten eher vermeiden, wenn bestimmte Dinge vorab geklärt und schriftlich dokumentiert wurden, zum anderen springt bei Alleinerziehenden nicht automatisch der andere Elternteil ein – außer beim Thema Sorgerecht. Für Alleinerziehende und Patchwork-Konstellationen ist ein Testament wichtig, das rechtlich einwandfrei formuliert ist, da ansonsten im Zweifelsfall unklar ist, welche Kinder erben und welche nicht. Bei Alleinerziehenden erben nur die Kinder. Mit einem Testament kann man zusätzlich weitere Erben wie Geschwister und Vertraute einsetzen. Sollten die Kinder noch minderjährig sein, braucht es einen Vormund oder einen Testamentsvollstrecker, der das geerbte Vermögen bis zur Volljährigkeit der Kinder in ihrem Sinne verwaltet. Daher sollte man gut auswählen, wen man dafür einsetzt. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind ebenfalls sehr wichtig, da bei Alleinerziehenden nicht automatisch das Notvertretungsrecht greift und der Ehepartner nicht automatisch erster Ansprechpartner für die Mediziner ist. Beratungsmöglichkeiten Bei vielen der hier vorgestellten Dokumente lauern Fallstricke, gibt es juristische Feinheiten zu beachten oder muss die individuelle familiäre Situation berücksichtigt werden – beispielsweise bei Patchwork-Familien. Daher können Sie Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentrale bietet regelmäßig Webinare zum Thema an, für individuelle Fragen ist eine persönliche Beratung vor Ort, telefonisch oder online sinnvoll. Die Gebühren sind überschaubar. Ebenfalls eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Notar oder Steuerberater, hier ist der Stundensatz aber in der Regel höher. Sozialverbände wie die Johanniter, die Caritas oder der VdK beraten ebenfalls zu diesen Themen. Zur Patientenverfügung kann man sich von der Hausärztin oder dem behandelnden Facharzt beraten lassen. Dafür können Kosten entstehen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In Sachsen gibt es in jedem Landkreis mindestens einen Betreuungsverein, der u.a. zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung berät. Die Kontaktdaten findet man auf der Homepage des kommunalen Sozialverbands Sachsen. Zudem hat jeder Landkreis eine Betreuungsbehörde, die zu den Themen berät und gegen eine Gebühr von zehn Euro relevante Dokumente beglaubigt. Betreuungsbehörden der Landkreise Elbe-Elster: Tel. 03535/46-3513, sozialamt@lkee.de Spree-Neiße: Tel. 03562/986-15001, sozialamt@lkspn.de Dahme-Spreewald: Tel. 03546/20-1721, betreuung@dahme-spreewald.de Oberspreewald-Lausitz: Tel. 03573 /870-4001, Betreuungsbehoerde@osl-online.de Cottbus: Tel. 0355/612-4911, betreuungsbehoerde@cottbus.de Bautzen: Tel. 03591/5251-50321 betreuungsbehoerde@lra-bautzen.de Görlitz: Tel. 03581/663-2680, betreuungsbehoerde@kreis-gr.de Fragen zur Patientenverfügung oder Organspende kann der Arzt des Vertrauens beantworten. Foto: DSO/Thomas Goos
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