lbande_winter_ebook

Titelthema :: Seite 54 in der Regel Schulgeld zahlen, je nach Einrichtung zwischen 50 und 500 Euro pro Monat. Eine Ausbil- dungsvergütung gibt es nur in einigen Berufen. Auszubildende in schulischen Berufsausbildungen haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbei- hilfe, aber unter Umständen auf BAföG. Wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe wird das Einkommen der Eltern mit angerechnet und die Kinder dürfen nicht mehr zu Hause wohnen. Wenn Eltern gut verdienen oder bereits großes Vermögen angespart hat, dann besteht in der Regel auch hier kein An- spruch auf Unterstützung vom Staat. Anders als das BAföG für das Studium, muss das Schüler- BAföG in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Anträge werden über das Amt für Ausbildungs- förderung gestellt. www.bafög.de Duales Studium Ein duales Studium verbindet Studium und Berufs- ausbildung. Wer die in der Regel 3,5 bis 4,5-jähri- ge Ausbildung erfolgreich beendet, hat sowohl einen Hochschulabschluss als auch einen Berufs- abschluss in der Tasche. Die theoretische Ausbil- dung erfolgt an einer Hochschule, der Praxisteil in einem Unternehmen. Ein weiterer Vorteil für die Auszubildenden: Das Unternehmen zahlt für die Dauer des dualen Studiums eine Vergütung. zudem zahlt der ausbildende Betrieb eine monatli- che Ausbildungsvergütung. Deren Höhe hängt vom Ausbildungsberuf und dem Betrieb ab. In Sachsen und Brandenburg liegt das durchschnittliche Gehalt im ersten Lehrjahr derzeit zwischen etwa 450 Euro (Koch) und etwa 750 Euro (Mechaniker). Auszubildende in einer anerkannten, betrieblichen Berufsausbildung, die nicht bei ihren Eltern woh- nen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Diese wird bei der Arbeitsagentur beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei der Berechnung wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Als Gutverdiener müssen Sie selbst für die Ausbildung Ihrer Kinder aufkommen. Schulische Ausbildung Neben der betrieblichen Ausbildung gibt es noch die schulische. Über diese kann man v.a. Berufs- abschlüsse im Sozial- oder Gesundheitswesen erwerben, zum Beispiel als Sozialassistent, Phy- siotherapeut, Gesundheits- oder Altenpfleger. Die Auszubildenden werden nicht in einer Berufsfach- schule ausgebildet, sondern in einer medizini- schen Fachschule. Die praktische Ausbildung er- folgt über Praktika in einer Einrichtung, wie Klinik oder Seniorenheim. Die Auszubildenden müssen Semesterbeitrag in Brandenburg und Sachsen BTU Cottbus-Senftenberg: 260 Euro THWildau: 260 Euro Hochschule Zittau/ Görlitz: 81 Euro TU Dresden: 266 Euro Das Sparschwein fürs Studium sollte man möglichst früh füllen, am besten noch vor der Einschulung des Nachwuchses.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2