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Titelthema :: Seite 56 • Freizeit, Kultur, Sport: 61 Euro Quelle: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Stu- dierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentwerks Da kommt einiges zusammen, im Schnitt 830 Euro pro Monat, wobei die Kosten in München oder Hamburg deutlich höher liegen als in Cottbus oder Dresden. Das macht für ein fünfjähriges Studium etwa 50.000 Euro Doch woher das Geld nehmen? Laut Sozialerhe- bung werden vier von fünf Studenten finanziell von den Eltern unterstützt, diese geben im Schnitt 500 Euro monatlich dazu. 61 Prozent verdienen sich etwas hinzu, jeder dritte Student erhält BAföG. Und immerhin jeder fünfte Student kann auf vor dem Studium erspartes bzw. angelegtes Geld zu- rückgreifen – monatlich im Schnitt 170 Euro. Das erscheint bei Kosten von 700 bis 850 Euro nicht viel, kann aber dazu beitragen, dass der Nach- wuchs auf den Nebenjob verzichten und sich statt- dessen mehr aufs Studium konzentrieren kann. Was müssen Eltern zahlen? Wenn der Nachwuchs das elterliche Haus verlässt, sind die Eltern keineswegs aus ihrer (finanziellen) Verantwortung entlassen. Sie sind verpflichtet, ihren Kindern während der Ausbildung bzw. des Studiums einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und könnte sogar vom Nachwuchs eingeklagt werden. In BGB § 1610 Absatz 2 steht: „Der Unterhalt um- fasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu ei- nem Beruf.“ Das heißt, Eltern haben zu zahlen, so- lange bis das Kind seine Erstausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen hat. Was angemessen ist, wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen fest- gestellt: Bummelstudenten, die 30 statt 10 Semes- ter studieren, müssen Eltern nicht finanzieren. Ei- nen ersten frühen Studiengangwechsel müssen sie dagegen akzeptieren. Phasen der Orientierung wie ein FSJ müssen Eltern ebenfalls hinnehmen und fi- nanzieren, sofern diese nicht zu lange dauern. Wie hoch der Unterhalt ausfallen sollte, legt die soge- nannte Düsseldorfer Tabelle fest. Sie ist rechtlich nicht bindend, dient aber als Richtlinie. Einige der wichtigsten Festlegungen: • Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder: 527 bis 855 Euro, in Abhängigkeit vom Elterneinkommen • Haben Eltern mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, kann der Anspruch jedes einzelnen Kindes geringer ausfallen. • Selbstbehalt für jeden Elternteil: 1.080 Euro • Unterhaltsanspruch für Studenten: 735 Euro • Kindergeld und Ausbildungsvergütung (abzügl. 90 €) werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. • Lebt der Auszubildende bzw. Student noch bei den Eltern, sinkt der Anspruch auf Unterhalt. • Kinder müssen zunächst ihr Vermögen zur Fi- nanzierung der Ausbildung nutzen (BGB 1603). • Unter Umständen können auch andere Verwandte zur Finanzierung hinzugezogen werden, z.B. die Großeltern. Einen Teil der Schulkosten können Eltern als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Vo- raussetzung hierfür ist, dass sie Kindergeld erhal- ten. Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag, befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, verlängert sich das Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Das Kindergeld steht dann den Kindern zu und sollte ihnen ausgezahlt werden, damit sie damit einen Teil ihrer monatlichen Aus- gaben decken können. Möglichkeiten finanzieller Vorsorge Wer sieht, welche Kosten mit der Ausbildung auf die Familie zukommen, sollte sich frühzeitig Ge- danken machen, ob er nicht etwas für später zu- rücklegen kann. Zum Sparen für Ausbildung bzw. Studium kommen verschiedene Produkte in Frage, je nach Anlagedauer, gewünschter Flexibilität und Risikobereitschaft. Wir stellen die wichtigsten vor. Sparkonten und Tagesgeldkonten Ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto für den Nach- wuchs hat mehrere Vorteile: Sie sind jederzeit ver- fügbar, das Guthaben ist sicher, ein Verlustrisiko gibt es nicht, man kann selbst entscheiden, wann man wieviel Geld einzahlt, monatlich feste Raten sind empfehlenswert aber nicht notwendig. Ein schöner Nebeneffekt dieser Vorsorgevariante: Mit zunehmen- demAlter können die Kinder ihr Guthaben selbst ver-

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