Rezepte für eine heile Welt

Datum: Freitag, 27. Oktober 2023 16:01


Foto: Halfpoint/ istockphoto

Alles, was sie rund um den Arztbesuch mit Kind wissen müssen

Für junge Eltern ist die behandelnde Kinderärztin im ersten Lebensjahrzehnt eine der wichtigsten Vertrauenspersonen der Familie. Sie ist Ansprechpartnerin bei Fragen und Sorgen, versorgt Wunden, behandelt Infekte, verabreicht Impfungen, macht die Vorsorgeuntersuchungen, reagiert auf Entwicklungsstörungen. Grund genug, sich der Arzt-Kind-Eltern-Beziehung etwas ausführlicher zu widmen.

Laut Statistik verfügen fast alle Regionen in der Lausitz über ausreichend Kinderärzte. Nur im Kreis Elbe-Elster und im Landkreis Dahme-Spreewald ist der Versorgungsgrad so niedrig, dass sich neue Kinderärzte niederlassen dürften. Abseits der offiziellen Statistik ist die Arztsuche manchmal doch eine Herausforderung, müssen mehrere Praxen abtelefoniert werden. Wer das erste Kind erwartet, macht sich am besten schon in der Schwangerschaft auf die Suche. Wer ein zweites oder drittes Kind erwartet, hat es einfacher, da Geschwisterkinder in der Regel mit aufgenommen werden.

Sollten Sie keinen Kinder- und Jugendarzt für Ihr Kind finden, können Sie alternativ versuchen, das Kind in einer bzw. Ihrer Hausarzt-Praxis unterzubringen. Auch Allgemeinmediziner können Kinder behandeln. Ausgebildete Kinder- und Jugendmediziner sind aber besser auf die besonderen Bedürfnisse von kleinen Patienten eingestellt – auch in Bezug auf die Praxisausstattung.


Checkliste Praxissuche

  • Ist die Praxis gut erreichbar? Gerade in den ersten Lebensjahren werden Sie aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Infekten häufig mit dem Kind in die Praxis müssen. Dann ist es hilfreich, wenn diese schnell und leicht erreichbar ist. Falls Sie auf das Auto angewiesen sind, schauen Sie nach Parkmöglichkeiten in der Nähe.
  • Ist die Praxis barrierefrei erreichbar und gibt es eine Abstellmöglichkeit für den Kinderwagen? Wenn Sie die Praxis zu Fuß aufsuchen und den Kinderwagen dabei haben, ist es hilfreich, wenn Sie stufenfrei in die Praxis kommen und den Wagen in der Praxis sicher abstellen können.
  • Wen empfehlen andere Eltern? Wenn Sie Verwandte oder Freunde mit Kindern haben, fragen Sie dort nach, welche Praxis sie empfehlen können, mit welcher Kinderärztin sie gute Erfahrungen gemacht haben?
  • Sind die Öffnungszeiten patientenfreundlich? Während der Elternzeit können Sie problemlos Termine am Vormittag wahrnehmen. Aber wenn Sie wieder arbeiten gehen oder der Nachwuchs schulpflichtig wird, sind Öffnungszeiten auch am Nachmittag wichtig.
  • Ist die Praxis gut telefonisch oder online erreichbar? Einige Praxen bieten bereits eine online-Terminvergabe an. Wie schnell Sie telefonisch durchkommen, testen Sie am besten vorab. Denn mit krankem Baby haben Sie nicht die Nerven, ewig in der Warteschleife zu hängen.
  • Wie kindgerecht ist die Praxis eingerichtet? Gibt es im Wartezimmer Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Kleinen? Sind auch Sprechzimmer und WC auf die Bedürfnisse kleiner Menschen ausgerichtet?
  • Gibt es getrennte Wartezimmer bzw. Sprechzeiten für kranke und gesunde Kinder? Manche Praxen bieten das an, damit gesunde Kinder, die zur Vorsorge oder Impfung kommen, sich nicht bei kleinen Virenschleudern anstecken.
  • Wie einfühlsam wird auf das Kind eingegangen? Spricht der Arzt oder die Krankenschwester direkt mit dem Kind, erklären sie altersgerecht, was jetzt gemacht wird? Werden mögliche Ängste ernst genommen?
  • Werden Sie als Eltern ernst genommen? Wichtig ist ein enges Vertrauensverhältnis. Dazu gehört, dass ggf. unterschiedliche Auffassungen zu Themen wie Impfungen, Antibiotika oder Homöopathie vorurteilsfrei besprochen werden können.
  • Wird alles verständlich erklärt? Bei bestimmten Erkrankungen und der Verschreibung von Medikamenten und Behandlungen ist es wichtig, dass Sie als Eltern alles verstehen und die Möglichkeit und Zeit haben, Nachfragen zu stellen.

Vorsorge im Kindes- und Jugendalter

Die ersten medizinischen Untersuchungen fangen schon im Mutterleib an. Während der Kontrolltermine in der Schwangerschaft schauen Hebamme und Frauenarzt nicht nur, ob es der werdenden Mutter gut geht, sondern behalten auch den Embryo im Blick: Nimmt das Kind ausreichend an Gewicht und Größe zu, sind alle Organe angelegt und ohne Auffälligkeiten?

Kurz nach der Geburt

... wird das Neugeborene medizinisch untersucht. Damit startet die Reihe der Vorsorge-Untersuchungen, die bis ins Teenager-Alter fortgesetzt und von den Krankenkassen bezahlt werden. Mit diesen Untersuchungen soll festgestellt werden, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, körperliche und psychische Auffälligkeiten sollen festgestellt werden. Zudem gibt es in einigen Bundesländern, darunter Brandenburg, eine Meldepflicht. Das heißt: Wenn Eltern eine Vorsorgeuntersuchung trotz Erinnerung nicht wahrnehmen, wird das Gesundheitsamt informiert. Jenes kann weitere Maßnahmen treffen, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung auszuschließen.

U1: direkt nach der Geburt

Diese erste Vorsorgeuntersuchung, die bei einer Klinik-Entbindung noch im Kreißsaal stattfindet, ist die einzige, die nicht zwingend vom Kinderarzt durchgeführt werden muss. Das übernehmen oft die anwesende Hebamme, Krankenschwester oder Frauenärztin. Bei der U1 werden Atmung, Kreislauf und Hautfarbe überprüft und mit einem Punktesystem bewertet. In den folgenden ein bis drei Tagen folgen mehrere Screenings u.a. auf Mukoviszidose und andere schwere Erkrankungen. Ein Hörtest überprüft das Hörvermögen.

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Die U2 erfolgt in der Regel auch noch in der Klinik, dann aber durch die diensthabende Kinderärztin. Das Kind wird körperlich untersucht, es wird nach Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen geschaut. Die Eltern werden wie auch bei allen anderen Vorsorge-Untersuchungen zu relevanten Themen informiert, beispielsweise zum Stillen und zum plötzlichen Kindstod. Außerdem erhalten sie für das Kind Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenkrankheit Rachitis.

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

Die U3 ist für die meisten Familien die erste Vorsorgeuntersuchung, die in der Kinderarztpraxis stattfindet. Es wird geschaut, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt, dazu gehören – wie auch bei allen weiteren Vorsorgeuntersuchungen – Messen und Wiegen. Auch das Hörvermögen, die Augen und die Reflexe werden überprüft. Zudem gehört zur U3 ein Hüftultraschall, um mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

Bei der U4 erfolgt neben der körperlichen Untersuchung eine Überprüfung der Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens. Hören und Sehen werden erneut getestet, ebenso ob der Säugling schon allein sein Köpfchen halten kann. Die Fontanelle am Kopf wird überprüft. Zudem erfolgt eine Information zu den in diesem Alter empfohlenen Impfungen.

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

Zusätzlich zu den körperlichen Untersuchungen und einem erneuten Hör- und Sehtest erfolgen weitere Tests: So wird geschaut, ob sich das Baby in Bauchlage auf den Armen abstützen kann und ob es sich hochzieht, wenn man es an zwei Fingen festhält. Auch nach dem Greifreflex wird geschaut.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Die U6 erfolgt, wenn das Kind etwa ein Jahr alt ist. Die Ärztin schaut, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, also schon erste Wörter spricht und schon sitzen, stehen oder sogar laufen kann. Die Eltern werden zur sprachlichen Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten befragt. Der Impfstatus wird überprüft.

U7: um den 2. Geburtstag

Wie schon bei der U6 steht hier nicht nur die körperliche Untersuchung im Mittelpunkt, sondern auch die geistige Entwicklung des Kindes. Wie viele Wörter spricht es? Versteht es einfache Sätze? Wie verhält es sich beim Spielen mit Geschwistern, Eltern oder in der Kita? Zudem wird auf die Milchzähne geschaut und es gibt Informationen zu den Themen Impfen, Kariesprophylaxe und Ernährung und Sturzvorbeugung.

U7a: um den 3. Geburtstag

Die U7a soll dazu beitragen, das Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien erkannt und rechtzeitig behandelt werden, ebenso allergische Erkrankungen. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft. Beraten wird zu den empfohlenen Impfungen und zur Unfallverhütung und zum Medienkonsum.

U8: um den 4. Geburtstag

Der Kinderarzt untersucht die altersgerechte körperliche und geistige Entwicklung. In Tests wird geschaut, wie beweglich das Kind ist, ob es gut sprechen und sich allein beschäftigen kann. Zusätzlich wird der Blutdruck gemessen. Sollte es Auffälligkeiten in der Entwicklung geben, werden Sie als Eltern über Möglichkeiten der Frühförderung informiert.

U9: um den 5. Geburtstag

Die U9 ist nicht nur die umfangreichste Untersuchung, sie ist auch die letzte reguläre im Kindesalter und die letzte vor dem Schulstart. Neben der körperlichen Untersuchung, bei der auch wieder der Blutdruck gemessen wird, folgen Einschätzungen der Fein- und Grobmotorik, der Körperhaltung und der Fußstellung, der sprachlichen, geistigen und sozialen Entwicklung. Sollte es Entwicklungsverzögerungen geben, kann rechtzeitig vor dem Schulbeginn gegengesteuert werden.

U10 und U 11

Diese beiden Untersuchungen sind freiwillig und zusätzlich, die Kosten dafür werden von vielen, aber nicht von allen Krankenkassen übernommen. Die U 10 im Alter von 7 bis 8 Jahren und die U 11 im Alter von 9 bis 10 Jahren sollen die lange Lücke zwischen der regulären U9 und der J1 schließen. Bei ihnen geht es vor allem um mögliche Entwicklungsstörungen wie ADHS, Lese-Rechtschreibschwäche oder Verhaltensauffälligkeiten und Schulprobleme.

J1: 12 bis 15 Jahre

Sie ist eine von zwei Untersuchungen im Jugendalter, wobei die J2 zusätzlich und nicht überall Kassenleistung ist. Bei der J1 erfolgt ein umfangreicher Gesundheitscheck, zu dem u.a. eine Blut- und eine Harnuntersuchung gehören. Der Arzt schaut auf Größe, Gewicht, Knochen, Organe und Sinne. Dabei sollen Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben und chronische Erkrankungen frühzeitig erkannt werden. Auch Hautprobleme, Essstörungen, psychische Probleme, Fragen zu Sexualität und Drogen können vertrauensvoll angesprochen werden. Eltern müssen bei der J1 nicht mehr dabei sein.

J2: 16 bis 17 Jahre

Diese zusätzliche und freiwillige Untersuchung im Jugendalter wird nicht von allen Kassen bezahlt. Auch sie bietet die Möglichkeit eines Check-Ups. Der behandelnde Arzt schaut auf mögliche Probleme bei Haltung, Pubertät, Sexualität. Auch eine Diabetes-Vorsorge gehört dazu.

Wird bei einer dieser Untersuchungen Therapiebedarf festgestellt, weil sich das Kind sprachlich, motorisch oder psychisch nicht altersgerecht entwickelt, kann die Kinderärztin eine entsprechende Therapie verordnen. Zu fast jeder Vorsorge-Untersuchung gehört eine Beratung zum Impfen und eine Überprüfung des Impfstatus dazu. Oft lassen sich die Vorsorge-Termine gleich mit einer Impfung verknüpfen. Ausführliche Informationen zum Thema gibt es in unserem Impfen-Spezial.



In Sachsen können Eltern die Vorsorgeuntersuchungenbeim Zahnarzt
und in Kita und Schule im blauen Heft eintragen lassen.

Der erste Zahnarzt-Besuch

Genauso wichtig wie der regelmäßige Besuch in der Kinderarzt-Praxis ist jener in der Zahnarztpraxis. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Vorsorge und Kontrolle. Der große Vorteil, wenn Sie mit Ihrem Nachwuchs zur Vorsorge in die Praxis gehen und nicht nur zur Behandlung: Die Kinder verknüpfen mit dem Arztbesuch nicht nur negative oder schmerzhafte Erfahrungen, wie sie manchmal mit Spritzen, Medikamentengabe, Wundversorgung oder Kariesbehandlung einhergehen.

Geht Ihr Kind von klein auf ein bis zwei Mal jährlich zum Zahnarzt, der dort nur in den Mund schaut, wird es keine Angst entwickeln. Gute Zahnarztpraxen gehen auf die Kleinen kindgerecht ein, begleiten die Untersuchung mit Erklärungen, kurzen Geschichten oder Handpuppen. Im Anschluss gibt es vielleicht eine Urkunde oder eine kleine Überraschung.

Die Krankenkassen übernehmen bis zum 6. Geburtstag die Kosten für sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Erstmals können Kinder mit sechs Monaten zum Zahnarzt, wobei der Besuch erst dann lohnt, wenn tatsächlich schon die ersten Milchzähne durchgebrochen sind. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen jeweils mindestens vier Monate liegen. Sollten tatsächlich schon im Milchgebiss Karies oder Fehlstellungen auftreten, dann übernimmt die Kasse unabhängig von diesen Empfehlungen die Kosten für die Behandlung. Bei den Früherkennungsuntersuchungen wird das Gebiss untersucht und es gibt Tipps zur Mundhygiene. Dazu gehören neben dem regelmäßigen Putzen auch das Vermeiden süßer Getränke oder von gesüßtem Tee im Fläschchen.

Im Alter zwischen 6 und 17 Jahren haben Kinder und Jugendliche wie auch Erwachsene zwei Mal jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Zu dieser Individualprophylaxe gehören neben der Untersuchung der Zähne auch das Auftragen von Fluoridgel, ein Zahnputz-Training, die Aufklärung über (zahn-)gesunde Ernährung und auf Wunsch die Versiegelung der bleibenden Backenzähne mit Fluoridlack, um das Kariesrisiko zu senken. Ein Mal jährlich übernimmt die Kasse das Entfernen von Zahnstein.

Diese Untersuchungen können im zahnärztlichen Kinderpass eingetragen werden, den es in einigen Praxen gibt. Zudem haben viele Bundesländer eigene Vorsorgepässe. In Sachsen ist es das blaue Vorsorgeheft, in Brandenburg der zahnärztliche Prophylaxe-Pass. Achten Sie als Eltern darauf, dass Ihr Kind ab dem 12. Lebensjahr die Vorsorge zwei Mal jährlich im Bonusheft abstempeln lässt. Das Heft gibt es in der Zahnarztpraxis. Wenn darin die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen dokumentiert sind, zahlt die Kasse einen höheren Zuschuss, wenn später Zahnersatz nötig wird.

Ergänzend zu den individuellen Zahnarztbesuchen bieten fast alle Kitas und Schulen eine Gruppenprophylaxe an. Der Teilnahme müssen die Eltern allerdings zustimmen. Dann wird auch diese im Vorsorgeheft eingetragen. Dass der regelmäßige Gang in die Zahnarztpraxis wichtig ist, zeigt ein Blick auf die Statistik: Jedes dritte Grundschulkind in Deutschland musste sich bereits wegen Karies behandeln lassen. Immerhin: Vor zehn Jahren waren es noch 43 Prozent der Kinder.


Neben dem gelben Impfausweis sollten Eltern die Chipkarte der Krankenkasse dabei haben. © ABDA


Krank – und nun?

Die Vorsorge-Untersuchungen sind das eine. Vermutlich noch viel häufiger werden Sie eine Praxis aufsuchen müssen, weil Ihr Nachwuchs krank ist. Gerade mit dem ersten Kind steht man dann oft vor der Frage: Ab wann sollte ich das Kind einem Arzt vorstellen? Reicht vielleicht nur Bettruhe? Hat das Kind etwas schlechtes gegessen oder hat es sich einen Magen-Darm-Virus eingefangen? Ist es wirklich krank oder braucht es gerade nur besonders viele Kuscheleinheiten? Mit der Zeit entwickeln Sie ein Gespür dafür, wann Sie besser zur Kinderärztin gehen. Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie lieber ein Mal zu viel als zu wenig in die Praxis. Ein guter Arzt zeigt dafür Verständnis.

In diesen Fällen sollten Sie mit Ihrem Kind zum Arzt:

  • Ohrenschmerzen, die länger als zwei Tage anhalten
  • Harnwegsinfekte
  • eitrige Mandelentzündungen
  • Verdacht auf Pseudokrupp
  • unbekannter Hautausschlag
  • Blut im Stuhl oder im Urin
  • Verdacht auf eine Allergie
  • Durchfall und Erbrechen: bei zusätzlichen Symptomen wie Fieber oder bei nicht ausreichender Trinkmenge (Gefahr des Dehydrierens)


In diesem Fällen sollten Sie bei geschlossener Praxis in die Rettungsstelle:

  • schwere Atemnot
  • Fieber: länger über 40 Grad oder länger als drei Tage oder bei Säuglingen unter 3 Monaten oder wenn das Kind nichts trinken möchte
  • Teilnahmslosigkeit und auffällige Ruhe des Kindes
  • Bewusstseinsstörung des Kindes
  • Nackensteife, d.h. das Kind kann den Kopf nicht nach vorne beugen
  • das Kind krampft oder stürzt grundlos zu Boden
  • schwere Verletzungen, insbesondere am Kopf
  • Verdacht auf Gehirnerschütterung


Alle Hinweise und Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf gesunde und normal entwickelte Kinder. Wenn Ihr Kind chronisch krank ist, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unser lausebande-Archiv. In der Ausgabe April 2018 haben wir uns ausführlich mit chronischen Erkrankungen bei Kindern beschäftigt.


Kind-krank-Regeln

Manchmal muss man auch mit einer Erkältung zum Kinderarzt. Denn wenn das Kind mit Infekt nicht in die Kita darf oder soll und zu Hause von Mama oder Papa betreut wird, brauchen die Eltern eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Neuregelung, wonach man diese erst ab dem vierten Tag vorlegen muss.

Das würde Familien und Praxen entlasten. Diese umgangssprachlich als KI-Schein bezeichnete Bescheinigung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Ausgestellt wird sie von der Kinderärztin, wenn Kinder unter zwölf Jahren aufgrund einer Erkrankung die Betreuung durch einen Elternteil benötigen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung anstelle des Arbeitgebers – allerdings nur in Höhe von ca. 90 Prozent des Nettogehalts. Der Betrag ist gedeckelt, sodass Gutverdienende stärkere Einbußen hinnehmen müssen. Anspruch auf die Kindkrank-Regelung haben auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Aktuell hat jeder Elternteil hat Anspruch auf 30 Kind-krank-Tage pro Kalenderjahr und Kind, Alleinerziehende doppelt so viel. Wer mehrere Kinder hat, kann bis zu 65 Tage in Anspruch nehmen. Diese Zahlen waren während der Corona Pandemie festgelegt worden. Ab 2024 liegt der Anspruch bei 15 Tagen je Elternteil. Das sind immerhin fünf Tage mehr als noch vor Corona. Alleinerziehende dürfen bis zu 30 Tage je Kind zu Hause bleiben. Noch muss der Bundesrat zustimmen.

In jedem Fall gilt die Regelung nur für Kinder unter zwölf Jahren. Wer ein krankes Kind, das zwölf Jahre oder älter ist, nicht allein zu Hause lassen möchte, kann Urlaub nehmen, sich unbezahlt freistellen lassen oder die Großeltern um Unterstützung bitten. Sich selbst krankschreiben zu lassen, mag verbreitet sein. Das kann aber im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Arztbesuch vorbereiten

Zum Besuch in der Praxis sollten Sie immer die Chipkarte der Krankenkasse und den Impfausweis dabei haben. Bei einer Vorsorgeuntersuchung ist auch das gelbe Heft wichtig. Bei Neugeborenen können auch der Mutterpass und der Geburtsbericht wichtige Hinweise enthalten. Säuglinge werden am besten kurz vor dem Termin nochmal gestillt oder gefüttert, dann sind sie entspannter. Wer mit einem Baby kommt, sollte Wechselwindeln dabei haben. Kommen Sie mit einem kranken Kind, ist es hilfreich, wenn Sie die Symptome gut beschreiben können und die Entwicklung der letzten 24 Stunden. Wenn das Kind Fieber hat, notieren Sie sich die zu Hause gemessene Temperatur. Auch wenn Sie Fragen an den Arzt haben, schreiben Sie diese am besten vorher auf einen Zettel, damit Sie in der Aufregung nichts vergessen. Prüfen Sie in der Hausapotheke, ob Sie noch ausreichend Fiebersaft und Hustensaft haben. Bekommt Ihr Kind Arzneimittel verschrieben, lassen Sie die Dosierung und weitere Hinweise zur Anwendung auf dem Rezept vermerken. Notieren Sie sich gegebenenfalls auch andere Informationen auf einem Zettel. Um längere Wartezeiten zu überbrücken, hilft ein Buch zum Vorlesen oder ein Spielzeug. Die meisten Kinderarztpraxen haben den Wartebereich so gestaltet, dass sich Kinder dort gut beschäftigen können. Kleine Snacks sind aus hygienischen Gründen in den meisten Wartezimmern und Sprechzimmern nicht gern gesehen – genauso wenig wie Spielzeuge mit Geräuschkulisse. Auch wichtig: Ziehen Sie Ihrem Kind für die Untersuchung Kleidung an, die sich leicht an- und ausziehen lässt. Das spart Zeit und Nerven.


Rat von Dr. Google?

62 Prozent der Patienten befragen das Internet vor und nach einem Arzttermin. Das ergab die jüngste Umfrage des Digitalverbands Bitkom, die Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde. Dieser Wert steigt seit Jahren kontinuierlich. 43 Prozent der Befragten gaben sogar an, aufgrund einer Internetrecherche gänzlich auf den Praxisbesuch verzichtet zu haben und stattdessen die Diagnose selbst gestellt und sich entsprechend behandelt zu haben. Das mag bei einfachen Infekten oder harmlosen Symptomen eine gute Möglichkeit sein. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie das Internet immer nur ergänzend zum Arztbesuch nutzen – und diesen nicht durch Dr. Google ersetzen.
„Im Internet gibt es eine Vielzahl an hochwertigen Informationen zu Gesundheitsthemen. Auch über innovative Apps können sich die Menschen mit hoher Genauigkeit über ihre Symptome und Therapien informieren“, sagt Malte Fritsche, Bitkom-Experte für E-Health. Wichtig sei es, auf vertrauenswürdige Anbieter zu achten. „Und grundsätzlich gilt: Im Zweifelsfall immer Arzt oder Ärztin zu Rate ziehen.“

Laut einer 2018 veröffentlichten Bertelsmann-Studie schauen die meisten Menschen in Internet-Lexika wie Wikipedia, auf Gesundheitsportalen wie apotheken-umschau.de oder netdoktor.de und auf den Internetseiten der Krankenkassen nach Informationen. Zugleich bekannten viele der Befragten, dass es ihnen schwerfällt, die Seriosität der aufgesuchten Internetseiten einzuschätzen. Hier hilft ein Blick ins Impressum. Wir haben am Ende dieses Artikels mehrere Internetportale aufgeführt, von denen die meisten von öffentlichen Institutionen betrieben werden.

Die selbe Studie wollte wissen, wie der Arzt oder die Ärztin darauf reagiert, wenn man sein im Internet recherchiertes Wissen bei der Sprechstunde angibt: 10 Prozent der Ärzte haben sich darüber geärgert, 28 Prozent finden das gut. Solange beide – Patient und Ärztin – offen sind für die Sicht des jeweils anderen, wird das Vertrauensverhältnis keinen Schaden nehmen, wenn man zusätzlich das Internet zu Rate zieht. Die Studienautoren von Bertelsmann empfehlen daher:

  • Alle Akteure im Gesundheitssystem sollten die Vielfalt von Gesundheitsinformationen anerkennen: Sie erfüllt die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten.
  • Ärzte sollten Patienten bestärken, sich selbst zu informieren. Zudem sollten Ärzte gute Informationsquellen kennen und empfehlen, um Praxisbesuche und Krankenhausaufenthalte gezielt vor- oder nachzubereiten.
  • Patienten sollten offen mit ihrem Arzt über eigene Rechercheergebnisse sprechen.




Mit der passenden Vorbereitung wird der Arztbesuch für Kinder ein Klacks. peopleimages, istock

Kindern die Angst nehmen

Damit der Besuch beim Kinderarzt für alle Beteiligten möglichst entspannt abläuft, bereiten Sie Ihr Kind am besten darauf vor. Je älter das Kind ist, desto mehr können sie es einbeziehen. Vor einer Impfung oder Vorsorge-Untersuchung können Sie erklären, was die Ärztin macht, was sie untersucht. Zeigen Sie den Impfausweis oder das Vorsorgeheft. Machen Sie dem Kind weder Angst, noch verharmlosen Sie. Sie können Ihrem Kind ehrlich sagen, dass eine Spritze wehtut und zugleich darauf hinweisen, dass es nach einem kurzen Pieks schnell wieder vorbei ist. Hat das Kind dennoch große Angst, kann es helfen, das Kind beim Impfen auf den Schoß zu nehmen oder das Lieblingskuscheltier dabei zu haben. Mit passenden Bilderbüchern oder einem Kinder-Arztkoffer können Sie Ihr Kind spielerisch vorbereiten. Wenn es zu Hause selbst mal den Papa abhorchen und verbinden darf, sieht es dem nächsten Besuch in der Praxis vielleicht etwas entspannter entgegen.


Neben rosa sind manche Rezepte auch grün oder blau. © ABDA

Farbkunde Rezepte

Wenn Sie ein Rezept für Fiebersaft, Nasenspray oder Hustensaft bekommen, ist das meist rosa. Es gibt aber auch grüne, gelbe und blaue Rezepte. Wir erklären die Unterschiede: Auf rosafarbenen Rezepten werden jene Medikamente verschrieben, für welche die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt – bis auf die Zuzahlung. Diese sind 28 Tage gültig. Gelbe Rezepte sind nur sieben Tage gültig. Auf ihnen werden jene Arzneimittel verschrieben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das sind neben starken Schmerzmitteln beispielsweise einige Medikamente gegen ADHS. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, da sie eher den Charakter eines Merkzettels haben. Auf ihnen werden in der Regel nicht verschreibungspflichtige Medikamente notiert, die Sie auch ohne Rezept in der Apotheke bekämen. Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Blaue Rezepte erhalten Privatversicherte für ihre Arzneimittel. In der Apotheke zahlen sie dafür den vollen Preis, können die Kosten aber bei ihrer Kasse einreichen. Blaue Rezepte sind drei Monate gültig.


Während Erwachsene zwischen 5 und 10 Euro je Medikament zuzahlen müssen, sind Kinder unter zwölf Jahren von Zuzahlungen für Medikamente befreit. © ABDA

Zuzahlungen bei Kindern

Anders als Erwachsene sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreit. Das gilt für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Für Kinder unter zwölf Jahren trägt die Krankenkasse auch die Kosten für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente. Das gilt übrigens auch für viele homöopathische Arzneimittel, sofern sie auf einem Rezept verordnet wurden. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren werden die Kosten dann übernommen, wenn eine Entwicklungsstörung diagnostiziert wurde.

Dennoch kann es passieren, dass Sie für den Fiebersaft für Ihre kleine Tochter in der Apotheke Geld bezahlen müssen – obwohl dieser auf Rezept verordnet wurde. Das ist dann der Fall, wenn das gewünschte Medikament den zuvor festgelegten Arzneimittelfestbetrag überschreitet. Hat also die Krankenkasse einen Höchstbetrag von fünf Euro festgelegt, die Apotheke verlangt aber sechs Euro, zahlen Sie die Differenz – in diesem Fall ein Euro – selbst.

In zwei Fällen sind Kinder und Jugendliche nicht von der Zuzahlung befreit: Das gilt für Fahrtkosten beispielsweise zum Klinikaufenthalt oder zu einer ambulanten Untersuchung in einer anderen Stadt und zweitens für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen, die über die Regelleistung der gesetzlichen Kassen hinausgehen. Hier müssen die Eltern für die Zuzahlung aufkommen.

Medizin verabreichen

Wenn Ihrem Kind Medizin verschrieben wurde, dann achten Sie darauf, dass es diese entsprechend der ärztlichen Empfehlung einnimmt. Dazu gehören die richtige Dosierung, die sich meistens nach dem Körpergewicht des Kindes richtet, die Häufigkeit und Tageszeit sowie die Gesamtdauer der Einnahme. Manchmal ist wichtig darauf zu achten, dass die Medizin vor, während oder nach einer Mahlzeit eingenommen wird oder nicht zusammen mit bestimmten Lebensmitteln wie Milch. Viele Medikamente speziell für Kinder schmecken süß, so dass die Kinder diese bereitwillig einnehmen. Wenn das Kind trotzdem nicht will, die Einnahme Schmerzen verursacht (z.B. bei Zäpfchen) oder die Arznei bitter schmeckt, bringen Sie Ihr Kind bitte mit Geduld und Liebe dazu, sie trotzdem zu nehmen.

Antibiotika

Besonders wichtig ist die konsequente Einnahme bei Antibiotika. Heute gehören sie zu den am häufigsten verschriebenen Medikamenten. Das ist Fluch und Segen zugleich. Als sie Anfang des 20. Jahrhunderts entdeckt wurden, mussten Menschen nicht mehr an einfachen bakteriellen Infektionen sterben. Mittlerweile aber entwickeln sich aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Antibiotika in der Humanmedizin und in der Massentierhaltung Resistenzen. Das heißt jene Bakterien, die durch das Antibiotikum bekämpft werden sollen, werden widerstandsfähig. Das Antibiotikum wirkt nicht mehr. Vor allem im Krankenhaus häufen sich resistente Keime, darunter MRSA aus der Gattung der Staphylokokken und Escherichia-coli-Bakterien. Die Weltgesundheitsorganisation zählt die Antibiotika-Resistenzen zu den größten globalen Bedrohungen für die Gesundheit. Ein weiteres Problem von Antibiotika: Die meisten von ihnen zerstören nicht nur die „schlechten“ Bakterien, sondern auch die „guten“. Sie spülen einmal den Darm durch und lassen nicht viel übrig. Daher gehört Durchfall zu den häufigsten Nebenwirkungen von Antibiotika. Vom zuvor mühsam aufgebauten Mikrobiom im Darm verschwindet vieles, manche gute Bakterien sogar dauerhaft. Das lässt sich an einem weiteren Beispiel veranschaulichen: Erhalten Patienten wegen einer Parodontitis oral Antibiotika, ist manchmal Mundsoor die Folge, eine Pilzerkrankung. Die Hefepilze befinden sich auch bei gesunden Menschen im Mund, werden aber normalerweise durch Bakterien in Schach gehalten. Das Antibiotikum vernichtet diese Bakterien, die Hefepilze können sich ausbreiten.

Eltern sollten deshalb darauf achten, dass ihre Kinder Antibiotika nur dann verschrieben bekommen, wenn dies medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Noch immer werden auch bei Erkältungen Antibiotika verschrieben. Dabei werden viele Erkältungen durch Viren verursacht, Antibiotika wirken aber nur gegen Bakterien, nicht gegen Viren. Wer sicher gehen will, kann den behandelnden Arzt um einen sogenannten PCT-Test bitten. Damit lässt sich ein bakterieller Infekt recht zuverlässig ausschließen oder bestätigen. In vielen Kliniken wird er standardmäßig genutzt, um die unnötige Antibiotika-Gabe zu verhindern. Auch der durch Corona bekannt gewordene PCR-Test ist geeignet, da er eine Probe auf gleich mehrere Erreger untersucht. Wer dennoch ein Antibiotikum nehmen muss, sollte sich bei der Einnahme genau an die Vorgaben halten. Werden Antibiotika kürzer als vorgeschrieben eingenommen oder vergessen, erhöht das die Wahrscheinlichkeit von Resistenzen.

Übrigens können Familien auch bei der Ernährung Einfluss nehmen: Fleisch- und Wurstprodukte aus Massentierhaltung sind aufgrund der dort verbreiteten Gabe von Antibiotika häufig mit multiresistenten Keimen belastet und sollten daher nicht oder nur gut durchgegart verzehrt werden. Aus dem gleichen Grund ist es wichtig, Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen. Durch die Gülle können sich auch hier resistente Keime finden.



Wenn das Kind in die Klinik muss, ist viel Mama-Papa-Nähe wichtig. Foto: iStock/ Sasiistock

Krankenhausaufenthalte meistern

Manchmal reicht der Besuch in der Arztpraxis nicht aus, stattdessen ist eine stationäre Behandlung notwendig. Das ist eine große Herausforderung für das Kind und die Eltern – vor allem, wenn noch weitere Kinder zur Familie gehören. Falls der Krankenhausaufenthalt langfristig geplant ist, bleibt Ihnen die Zeit für die nötigen Vorbereitungen: Bereiten Sie das Kind in Gesprächen oder mit Hilfe von Bilderbüchern auf das vor, was es erwartet. Auch hier gilt wieder: Verharmlosen und verschweigen Sie nichts, aber machen Sie auch nicht unnötig Angst. Nehmen Sie die Sorgen und Ängste des Kindes ernst und erklären Sie, warum die Behandlung nötig ist.
Kümmern Sie sich – wenn nötig – um eine Betreuung für Geschwisterkinder. Einige Kliniken bieten einen Geschwister-Kindergarten an. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der Aufenthalt länger dauert oder die Fahrtzeit zur Klinik sehr lang ist. Als Elternteil dürfen Sie über Nacht bei Ihrem Kind bleiben, wenn dies „aus medizinischen Gründen notwendig“ ist. Mehr ist gesetzlich nicht geregelt. Was medizinisch notwendig ist, muss der behandelnde Arzt festlegen und bescheinigen. Fachgremien empfehlen eine Begleitung bis zum 9. Geburtstag des Kindes, bei älteren Kindern kann auch ein medizinischer Notfall oder eine besonders schwere Erkrankung das „rooming-in“ notwendig machen. Bis zu welchem Alter die Kosten dafür übernommen werden, regelt jede Krankenkasse individuell. Bei den meisten Kassen liegt die Altersgrenze zwischen dem 6. und dem 12. Geburtstag. Informieren Sie sich vorab. Wenn die räumlichen Möglichkeiten vor Ort gegeben sind, können Sie bei älteren Kindern die Kosten für ein Eltern-Kind-Zimmer auch selbst tragen. Wenn Sie nicht bei Ihrem kranken Kind in der Klinik übernachten dürfen oder möchten, nutzen Sie die Besuchsmöglichkeiten am Tag. Dann können auch die Geschwister mitkommen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und gegebenenfalls Kita bzw. Schule. Wenn Sie aufgrund des Klinikaufenthalts nicht arbeiten können, dann können Sie Ihre Kindkrank-Tage in Anspruch nehmen.

Packen Sie die Kliniktasche für das Kind und falls Sie ebenfalls mit in der Klinik bleiben, auch für sich selbst. Neben Kleidung, Badelatschen und Waschzeug gehören in die Kindertasche Spielzeug, Bücher und ein Kuscheltier. Denken Sie an die notwendigen Dokumente:

  • Einweisungsschein
  • Krankenversicherungskarte
  • Impfpass und Gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Vorsorgeheft
  • ggf. Unterlagen bereits durchgeführter Untersuchungen wie Röntgenbilder und Laborbefunde
  • ggf. Informationen über Medikamente, die Ihr Kind nimmt oder eingenommen hat


Bei erforderlichen längeren Klinikaufenthalten sollte bei Kindern ab sechs Jahren wenn möglich ein Krankenhaus mit Klinikschule gewählt werden. Dort werden die Kinder stundenweise unterrichtet. Die Klinikschule arbeitet dazu eng mit der Regelschule des Kindes zusammen. Alternativ können Sie als Eltern engen Kontakt zur Schule oder zu anderen Eltern halten, um über aktuelle Aufgaben informiert zu bleiben.

Erste Hilfe bei Kindern leisten

Manchmal müssen Sie erste Hilfe leisten, bevor der Rettungsdienst da ist oder Sie eine Praxis erreicht haben. Dann ist die wichtigste und erste – in einer Notfallsituation aber auch die schwerste – Regel: Ruhe bewahren! Nur dann können Sie überlegt handeln und Ihrem Kind die notwendige Ruhe und Hilfe geben, die es braucht.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation: Was ist passiert? Wenn nötig, holen Sie das Kind aus der Gefahrenzone (Badewanne, Feuer) und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Überprüfen Sie den Zustand des Kindes: Ist es ansprechbar/bei Bewusstsein, hat es offensichtliche Verletzungen wie blutende Wunden, offene Brüche, Verbrennungen? Stillen Sie starke Blutungen, um bedrohlichen Blutverlust zu vermeiden und halten Sie offene Wunden keimfrei. Reden Sie mit dem Kind, bis der Rettungsdienst eintrifft und beruhigen Sie es.

Wenn Sie Ihr Kind nicht selbst in die Praxis oder in die Notaufnahme bringen können, sollten Sie wichtige Telefonnummern immer griffbereit haben:

Notruf 112 | Polizei 110
Giftnotruf für Brandenburg 030/19240
Giftnotruf für Sachsen 0361/730730
Bereitschaftsarzt 116117

Außerdem sollten Sie die Nummern des nächst gelegenen Krankenhauses und dort der Kinderstation und Ihrer Kinderarztpraxis, bei Säuglingen auch die der Hebamme, parat haben. Um auf Notsituationen gut vorbereitet zu sein, hilft es, wenn der letzte Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht allzu lange zurückliegt. Für Eltern gibt es spezielle Kurse für Erste-Hilfe am Baby und Kind. Fragen Sie dazu bei der Krankenkasse, den Johannitern oder dem DRK nach.


Das gehört in die Hausapotheke

Wer Kinder zu Hause hat, sollte über eine gut ausgestattete Hausapotheke verfügen. Denn damit lassen sich schnell kleine Wehwehchen versorgen, die keine ärztliche Versorgung benötigen. Das sollte nicht fehlen:

  • Fiebersaft
  • Nasenspray
  • Hustensaft
  • Mittel gegen Durchfall und Elektrolytlösung
  • Wund- und Heilsalbe
  • Desinfektionsmittel
  • Pflaster
  • Wundschnellverband und Mullbinden
  • Kühlkissen (Kühlschrank)


Überprüfen Sie Inhalte mit Mindesthaltbarkeitsdatum regelmäßig und tauschen Sie wenn nötig aus. Kaufen Sie aber nicht unnötig viele Medikamente im Voraus. Denn dieses Horten aus Vorsicht war eine von mehreren Ursachen für die Engpässe bei Kinderarzneien im zurückliegenden Winter.

Exkurs: Arzneimittelengpässe

In der zurückliegenden Erkältungssaison 2022/23 waren viele Arzneimittel knapp. Von den Lieferengpässen waren auch Medikamente speziell für Kinder betroffen. So war es in einigen Regionen über Monate schwer, Fiebersaft oder Antibiotika zu erhalten. Die Ursachen dafür waren vielschichtig: Produktionsstopps im Ausland, eine vergleichsweise starke Erkrankungswelle als Nachholeffekt nach der Pandemie, Hamsterkäufe durch Eltern und die Preispolitik von Pharmaunternehmen und Krankenkassen. Durch gedeckelte Festbeträge lohnt die Produktion von bestimmten Medikamenten kaum noch, die meisten Medikamente werden in Fernost hergestellt, wo die Produktionskosten geringer sind. So sind deutsche Apotheken auf zuverlässige Lieferungen aus dem Ausland angewiesen. Zudem werden bestimmte Medikamente nur noch von wenigen Herstellern produziert, was die Abhängigkeit nochmals erhöht. Die Politik hat darauf mit einem Lieferengpass-Gesetz reagiert, das in diesem Sommer verabschiedet wurde. Es sieht unter anderem vor, die Preisregeln von Kinderarzneien zu lockern, ein Frühwarnsystem für Engpässe einzurichten und die Abgabe eines wirkungsgleichen Medikaments durch Apotheken zu erleichtern. Aktuell (Stand Mitte Oktober 2023) ist die Situation bei Kinderarzneien nicht so dramatisch wie Anfang des Jahres, aber durchaus angespannt: „Bei einigen Präparaten haben wir Lieferschwierigkeiten. Das betrifft unter anderem Fiebersäfte, Antibiotika und Medikamente gegen Atemwegsinfekte. Noch aber können wir alle Patienten versorgen. So kann ich beispielsweise in Abstimmung mit dem verschreibenden Arzt einen alternativen Wirkstoff herausgeben“, sagt Tina Koch, Apothekerin aus Michendorf südlich von Potsdam und Vorstandsmitglied im Apothekerverband Brandenburg.

Hausmittel

Der Gang zum Arzt oder zur Apotheke ist nicht immer nötig. Manchmal hat man die passende „Medizin“ bereits zu Hause. Wir stellen ein paar sanfte Hausmittel ohne Nebenwirkungen vor. Das einfachste und wichtigste Mittel für kranke Kinder sind übrigens Bettruhe und Kuschelzeit mit Mama und Papa.

Wadenwickel sind ein beliebtes Hausmittel bei Fieber und eine gute Alternative zum Fiebersaft. Sie sollten aber nur bei sehr hohem Fieber (ab 40 Grad) angewendet werden, erst bei Kindern ab zwei Jahren und dann auch nur, wenn das Kind nicht friert. Für die Wadenwickel werden Handtücher in lauwarmes Wasser gegeben, dann ausgewrungen und für etwa zehn Minuten um die Unterschenkel gewickelt. Darüber ein trockenes Tuch wickeln.
Inhalieren finden Kinder meist lästig. Es hilft aber super bei Husten und verstopfter Nase, da es für Feuchtigkeit sorgt. Bei starkem oder häufigem Husten verschreibt die Kinderärztin ein Gerät samt Kochsalzlösung zum Inhalieren. Je nach Alter des Kindes muss es sich dafür einen Aufsatz in den Mund stecken oder eine Maske über Mund und Nase halten. Alternativ kann man heißes Wasser in eine Schüssel geben und darin wahlweise Salz (ca. 10 Gramm auf 1 Liter) oder Kamillentee auflösen. Dann Kopf mit Handtuch darüber halten und einatmen. Vorher unbedingt prüfen, ob der Wasserdampf nicht zu heiß ist. Um die Kinder während des Inhalierens bei der Stange zu halten, hilft Ablenkung durch einen Film, ein Hörbuch oder Vorlesen.

Zwiebeln sind nicht nur in der Küche ideale Helfer, sondern auch in der Hausapotheke. Ihre Säfte haben eine antibakterielle Wirkung. Diese kann man sich in Form eines Hustensafts zu Nutze machen. Dazu eine Zwiebel klein würfeln und mit ein bis zwei Esslöffeln Honig vermengen. Die Mischung ein paar Stunden stehen lassen. Der Saft, der dabei entsteht, soll mehrmals täglich getrunken gegen Husten helfen. Babys unter 1 Jahr dürfen keinen Honig essen, für sie ist dieser Hustensaft daher ungeeignet. Gegen Ohrenschmerzen sollen Zwiebelwickel helfen. Dazu die Zwiebel ebenfalls würfen und in ein Baumwolltuch wickeln und auf das schmerzende Ohr legen. Das sollte man vorsichtig testen. Bei manchen Kindern werden die Schmerzen dadurch noch größer, dann darauf verzichten.

Hühnersuppe gilt als eines der wirksamsten und schmackhaftesten Hausmittel gegen Erkältung – vorausgesetzt sie wird aus frischen Zutaten selbst gemacht und nicht nur aus fertiger Boullion aus dem Glas. Denn entscheidend sind – neben der Wärme und der Flüssigkeit – die Vitamine und Nährstoffe aus dem Gemüse und dem Hühnerfleisch. Wer noch Suppennudeln mit in den Topf gibt, macht diese Medizin auch dem Nachwuchs schmackhaft.

Globuli und andere Mittel aus der Alternativmedizin sind umstritten: Manche Familien schwören darauf, andere können nichts damit anfangen. Wenn Sie Ihnen und Ihrem Kind bei leichten Beschwerden Linderung verschaffen, dann spricht nichts gegen die Anwendung.



Training für das Immunsystem: bei Wind und Wetter draußen bewegen und im Matsch spielen.

Prävention im Alltag: Tipps für ein starkes Immunsystem

Erkältungen und andere Infekte, Schrammen und Wunden gehören zum Kind-Sein dazu und lassen sich im Grunde nicht vermeiden. Trotzdem können Sie in den ersten Lebensjahren den Grundstein für ein gesundes Immunsystem legen, das Ihre Kinder später auch durch die Zeit als Erwachsene begleitet. Hier ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:

Ernährung: Eine gute Basis legen Eltern mit einer gesunden, ausgewogenen Ernährung. Die besteht idealerweise aus ballaststoffreichen, pflanzlichen Lebensmitteln und aus fermentiertem Essen wie Joghurt, Käse und Sauerkraut. Rotes Fleisch, Fast Food und stark verarbeitete Lebensmittel mit vielen Zusatzstoffen wirken sich ungünstig aus, ebenso Süßigkeiten. Beim Trinken gilt: Ideal sind ungesüßte Getränke wie Tee und Wasser. Kinder sollten je nach Alter 0,5 bis 1 Liter täglich trinken. Milch ist für die Calcium-Versorgung sinnvoll. Nahrungsergänzungsmittel brauchen Sie und Ihre Kinder nicht, wenn Sie sich ausgewogen ernähren und gesund sind. Bei Kindern bis zwei Jahren empfehlen Kinderärzte die Vitamin-D-Gabe, da Babys und Kleinstkinder nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden sollen. Im Säuglingsalter hat Stillen einen positiven Effekt auf das Immunsystem des Kindes. Vor allem die Milch der ersten Tage, das sogenannte Kolostrum, enthält jede Menge mütterlicher Immunzellen, die den Darm des Babys besiedeln.

Frische Luft: Ein weiterer Booster für ein fittes Immunsystem ist viel Zeit im Grünen. Zum einen geht der Gang nach draußen vor allem im Winter mit einem deutlichen Temperaturunterschied einher – das trainiert die Abwehr. Außerdem kommen Kinder draußen in der Regel mit jeder Menge Dreck in Berührung: Sie streicheln den Hund, kosten vom Sand-Kuchen und spielen in der Pfütze. All das ist wunderbares Training für das Immunsystem. Eine weitere positive Nebenwirkung vom Aufenthalt im Freien ist die Vitamin-D-Produktion. Die wird nämlich durch Sonnenlicht angekurbelt. Außerdem gilt zumindest für Kinder: Wer draußen ist, bewegt sich und damit wären wir schon beim nächsten Punkt.

Bewegung: Regelmäßiger Sport stärkt nachweislich das Immunsystem und schützt vor Krankheiten und Übergewicht. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt für Kinder, dass sie sich mindestens eine Stunde täglich mäßig bewegen, also mit dem Fahrrad oder Roller fahren, toben oder Fangen spielen. Zusätzlich sollten sie sich drei Stunden pro Woche so intensiv bewegen, dass sie ins Schwitzen kommen, beispielsweise im Schulsport oder beim Vereinstraining.

Stress vermeiden: Ebenso wichtig wie ausreichend Bewegung sind Phasen der Ruhe und Erholung. Wenn Kinder ständig Stress haben, sei es durch zu viele Hobbys (Stichwort „Freizeitstress“), zu viele Hausaufgaben und Klassenarbeiten, kann das auf Dauer das Immunsystem schwächen. Das gilt auch für psychischen Stress. Gibt es zu Hause oder in der Schule immer wieder Zoff oder leiden die Kinder stark unter der Trennung der Eltern, kann sich das in vermehrten Infekten bemerkbar machen. Daher ist es wichtig, im Familienalltag immer wieder kleine Ruheinseln einzuplanen, das kann ein Faulenzer-Wochenende sein, zehn Minuten Seele-Baumeln-lassen auf dem Balkon oder Garten oder die gemeinsame Kitzel- oder Vorlesestunde auf dem Sofa.

Ausreichend Schlaf: Wer ein oder zwei Nächte schlecht geschlafen hat, merkt schnell, dass er tags darauf nicht so leistungsfähig ist. Das gilt auch für das Immunsystem: Es wird bei zu wenig Schlaf anfälliger. Kinder brauchen je nach Alter zwischen 10 und 14 Stunden Schlaf. Achten Sie als Eltern daher darauf, dass Ihr Kind abends rechtzeitig zur Ruhe kommt und dass jüngere Kinder Mittagsschlaf machen.

Temperaturunterschiede: Der schnelle Wechsel der Umgebungstemperatur ist ein gutes Training für das Immunsystem. Daher können Kneippkuren, Saunabesuche und Wechselduschen dem Immunsystem auf die Sprünge helfen. Schon Kleinkinder kann man für wenige Minuten in eine Niedrigtemperatursauna mitnehmen. Beim Wassertreten nach dem Konzept von Sebastian Kneipp watet man mit den Beinen immer im Wechsel durch ein Becken mit kaltem und eines mit warmem Wasser. Unser Tipp für den Winter: Die Kinder für ein paar Sekunden – die ganz Harten auch für ein paar Minuten – barfuß durch den Schnee laufen lassen. Danach ganz schnell wieder warm kuscheln.

Hygiene: Für Eltern besteht die Gratwanderung darin, auf die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln zu achten, andererseits nicht durch übertriebene Hygiene mehr Schaden als Nutzen anzurichten. Denn tatsächlich gelten Kinder, die auf dem Bauernhof aufwachsen und dort mit jeder Menge Dreck und Keimen in Kontakt kommen, als weniger anfällig für Autoimmunerkrankungen und Allergien. Praktisch heißt das: regelmäßiges Händewaschen ist wichtig und richtig, Desinfektionsspray für zu Hause braucht es aber nicht.

Übergewicht: Verschiedene Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Körpergewicht und Erkrankungen des Immunsystems. Demnach erkranken stark übergewichtige Menschen häufiger an Autoimmunerkrankungen wie Diabetes. Für die Entstehung der Zuckerkrankheit werden immer häufiger entzündliche Mechanismen diskutiert, denn das Fettgewebe setzt eine Reihe von Botenstoffen frei, die infolge einer Überreaktion des Immunsystems

Entzündungen fördern. Zudem führt eine ungesunde, ballaststoffarme Ernährung zu einem ungünstigen Mikrobiom im Darm.

Impfungen sind ebenfalls ein wichtiges Training fürs Immunsystem. Dazu mehr im Impfen-Spezial in dieser lausebande. Selbst wenn Sie all diese Tipps beherzigen, wird Ihr Kind vermutlich trotzdem jede Menge Infekte anschleppen. So nervig und anstrengend das ist – denn oft genug lässt sich das Virus dann auch bei Geschwistern und Eltern nieder – so wichtig ist es. Die vielen Erkrankungen in den ersten Lebensjahren trainieren das Immunsystem der Kinder. Es lernt jede Menge Erreger kennen und ist beim nächsten Auftreten besser dagegen gewappnet. Und Sie als Eltern werden mit jedem Infekt auch etwas entspannter und gelassener. Falls Sie trotzdem unsicher sind: Fragen Sie die Kinderärztin oder den Kinderarzt Ihres Vertrauens und/oder informieren Sie sich auf einer der folgenden seriösen Internetseiten.


Hilfreiche Internetseiten:

www.gesundheitsinformation.de

www.patienten-information.de

www.bzga.de

www.impfen-info.de,

www.kindergesundheit-info.de

www.patientenberatung.de

www.befunddolmetscher.de