Titelthema :: Seite 19
Mehr Infos:
www.lausebande.de
&
www.feriencampmesse.de
Förderung an Familien in diesem Bereich gar nicht,
im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung ab-
hängig von der besonderen Familiensituation be-
stimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis
zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer
ihres zuständigen Jugendamtes können sie leicht
unter der bundeseinheitlichen Behördennummer
115 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erfragen.
Es gibt aber auch hier und da individuelle Förder-
möglichkeiten wie in Cottbus aus dem Fördertopf
„Wir helfen“ der Lausitzer Rundschau. Hier kön-
nen Eltern unter www.lr-online.de/unternehmen/
wirhelfen/ direkt im Internet eine Unterstützung
beantragen.
Einrichtungen für günstige Ferienfrei-
zeiten
In vielen Kommunen veranstalten gemeinnützige
Vereine oder Anbieter Ferienangebote zu ver-
für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw.
Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist
Sozialamt oder Jobcenter).
Vom Land: das Land Brandenburg gewährt Zu-
wendungen für Familienferienreisen, um Familien
und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem
Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen. Die Be-
antragung konnte lange Zeit über sechs verschie-
dene Verbände erfolgen, wurde aber im Jahr 2012
vereinheitlicht und erfolgt nun beim Landesamt
für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV). Die
Anträge sind direkt zu stellen an: Landesamt für
Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg,
Dezernat 64, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus.
Nachfragen sind auch unter Telefon 0355 2893-882
möglich. Förderfähig sind: Erholungsaufenthal-
te in Deutschland, der Republik Polen bzw. der
Tschechischen Republik in Familienferienstätten
oder anderen für den Zweck der Familienerholung
geeigneten Ferienunterkünften. Die Reisedauer
muss mindestens 5 Tage aber höchstens 14 Tage
betragen. An- und Abreise gelten als 1 Tag. Die
Höhe der Zuschüsse ist
abhängig vom monatli-
chen
Familiennettoein-
kommen. Der Zuschuss
pro Tag für jedes Famili-
enmitglied kann bei Erfül-
lung aller Voraussetzun-
gen von 5,20 Euro bis 7,70
Euro betragen.
Auch Kommunen fördern
in der Regel einmal pro
Jahr einen Erholungs-
aufenthalt des Kindes in
einem Kinderferienlager
– meist bis zu 14 Tagen
pro Kalenderjahr. Hier-
bei ist aber zu beachten,
dass der entsprechende
Topf des Jugendamtes
nicht endlos gefüllt ist.
Daher empfiehlt es sich,
rechtzeitig die Anfrage zu
stellen. Die Höhe des Zu-
schusses richtet sich nach
den jeweiligen kommuna-
len Festlegungen, in Cott-
bus gibt es eine direkte
„In der Geschichte der zwei vom Himmel gefallenen Engel kann
man mit ihnen den Klang der Adventszeit neu entdecken und
erhält nach turbulenten Umwegen schließlich den weihnacht-
lichen Segen. Ein fröhliches, anrührendes
Musikhörspiel für die ganze Familie, das
ich aus vollem Herzen empfehlen kann.“
Rolf Zuckowski empfiehlt
das zauberhafte, neue Musikhörspiel:
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und Schauspieler Armin Rohde
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„Der kleine Tag“
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