Titelthema :: Seite 29
bus (LASV). Die Anträge sind direkt zu stellen an:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Lan-
des Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45,
03048 Cottbus. Nachfragen sind auch unter Tele-
fon 0355 2893-853 oder -800 möglich. Förderfähig
sind jetzt neu alle Erholungsaufenthalte in Famili-
enferienstätten oder anderen für den Zweck der Fa-
milienerholung geeigneten Ferienunterkünften im
In- und Ausland. Die Reisedauer muss mindestens
5 Tage aber höchstens 14 Tage betragen. An- und
Abreise gelten als 1 Tag. Die Höhe der Zuschüsse
beträgt jetzt einheitlich 8 Euro pro Person und Tag.
Jetzt können auch Großeltern im Familienverband
mitreisen oder allein mit dem/den Enkelkind/ern.
Den Antrag und das Merkblatt stellen wir auch un-
ter
www.lausebande.deim Spezial zu Feriencamps
und Klassenfahrten zur Verfügung.
Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro
Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in ei-
nem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tagen pro
Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass
der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht
endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzei-
tig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschus-
ses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen
Festlegungen, in Cottbus gibt es eine direkte För-
derung an Familien in diesem Bereich gar nicht,
im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung ab-
hängig von der besonderen Familiensituation be-
stimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis
zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer
Direkt beim Anbieter
Verschiedene Anbieter betreuter Ferienangebote
ermöglichen direkte Rabatte z.B. in folgender Form:
Frühbucherrabatt: wie bei allen Reisen, einfach
erfragen.
Geschwisterrabatt: wenn Geschwister ins gleiche
Ferienlager reisen, gibt es für Geschwister manch-
mal eine Ermäßigung
Gruppenleiterrabatt: bei manchen Anbietern kann
ein Elternteil als Betreuungsperson mit ins Ferien-
lager fahren und dem Kind wird dafür ein Teil der
Kosten erlassen
Wiederholungstäter: einige Ferienlager bieten für
einen Folgebesuch Vergünstigungen an
Ratenzahlung: keine direkte Vergünstigung, aber
so kann man die finanzielle Belastung wenigstens
etwas strecken, vor allem für Familien mit vielen
Kindern hilfreich
Förderung von Bund, Land und Kommune
Vom Bund: Über das sogenannte Bildungspaket
des Bundes stehen Familien mit geringem Einkom-
men 10 Euro je Monat und Kind zur Verfügung, die
angespart werden können. Pro Jahr sind so bis zu
120 Euro Förderung möglich, die als „Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben“ auch einen Feri-
enlagerbesuch des Kindes mit finanzieren können.
Der Antrag ist beim zuständigen Ansprechpartner
für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw.
Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist
Sozialamt oder Jobcenter).
Vom Land: Auch das
Land Brandenburg ge-
währt Zuwendungen für
Familienferienreisen, um
sozial
benachteiligten
Familien, die Wohngeld,
Kinderzuschlag oder ALG
II erhalten Ferienreisen
oder einen Urlaub zu er-
möglichen. Sie müssen
ihren Wohnsitz im Land
Brandenburg haben. Die
Beantragung wurde im
vergangenen Jahr neu ge-
regelt und bietet jetzt viele
Vorteile. Sie erfolgt beim
Landesamt für Soziales
und Versorgung in Cott-
»
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