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Titelthema :: Seite 29

bus (LASV). Die Anträge sind direkt zu stellen an:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Lan-

des Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45,

03048 Cottbus. Nachfragen sind auch unter Tele-

fon 0355 2893-853 oder -800 möglich. Förderfähig

sind jetzt neu alle Erholungsaufenthalte in Famili-

enferienstätten oder anderen für den Zweck der Fa-

milienerholung geeigneten Ferienunterkünften im

In- und Ausland. Die Reisedauer muss mindestens

5 Tage aber höchstens 14 Tage betragen. An- und

Abreise gelten als 1 Tag. Die Höhe der Zuschüsse

beträgt jetzt einheitlich 8 Euro pro Person und Tag.

Jetzt können auch Großeltern im Familienverband

mitreisen oder allein mit dem/den Enkelkind/ern.

Den Antrag und das Merkblatt stellen wir auch un-

ter

www.lausebande.de

im Spezial zu Feriencamps

und Klassenfahrten zur Verfügung.

Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro

Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in ei-

nem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tagen pro

Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass

der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht

endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzei-

tig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschus-

ses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen

Festlegungen, in Cottbus gibt es eine direkte För-

derung an Familien in diesem Bereich gar nicht,

im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung ab-

hängig von der besonderen Familiensituation be-

stimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis

zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer

Direkt beim Anbieter

Verschiedene Anbieter betreuter Ferienangebote

ermöglichen direkte Rabatte z.B. in folgender Form:

Frühbucherrabatt: wie bei allen Reisen, einfach

erfragen.

Geschwisterrabatt: wenn Geschwister ins gleiche

Ferienlager reisen, gibt es für Geschwister manch-

mal eine Ermäßigung

Gruppenleiterrabatt: bei manchen Anbietern kann

ein Elternteil als Betreuungsperson mit ins Ferien-

lager fahren und dem Kind wird dafür ein Teil der

Kosten erlassen

Wiederholungstäter: einige Ferienlager bieten für

einen Folgebesuch Vergünstigungen an

Ratenzahlung: keine direkte Vergünstigung, aber

so kann man die finanzielle Belastung wenigstens

etwas strecken, vor allem für Familien mit vielen

Kindern hilfreich

Förderung von Bund, Land und Kommune

Vom Bund: Über das sogenannte Bildungspaket

des Bundes stehen Familien mit geringem Einkom-

men 10 Euro je Monat und Kind zur Verfügung, die

angespart werden können. Pro Jahr sind so bis zu

120 Euro Förderung möglich, die als „Teilhabe am

sozialen und kulturellen Leben“ auch einen Feri-

enlagerbesuch des Kindes mit finanzieren können.

Der Antrag ist beim zuständigen Ansprechpartner

für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw.

Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist

Sozialamt oder Jobcenter).

Vom Land: Auch das

Land Brandenburg ge-

währt Zuwendungen für

Familienferienreisen, um

sozial

benachteiligten

Familien, die Wohngeld,

Kinderzuschlag oder ALG

II erhalten Ferienreisen

oder einen Urlaub zu er-

möglichen. Sie müssen

ihren Wohnsitz im Land

Brandenburg haben. Die

Beantragung wurde im

vergangenen Jahr neu ge-

regelt und bietet jetzt viele

Vorteile. Sie erfolgt beim

Landesamt für Soziales

und Versorgung in Cott-

»

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Lukas

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