Fördermöglichkeiten/Zuschüsse
Bei Ferienlageraufenthalten können Eltern auf unterschiedlichsten Wegen Kosten sparen bzw. sich einen Teil der Kosten fördern lassen. Einige dieser Wege zeigen wir hier auf:
Direkt beim Anbieter
Verschiedene Anbieter betreuter Ferienangebote
ermöglichen direkte Rabatte z.B. in folgender Form:
Frühbucherrabatt: wie bei allen Reisen, einfach erfragen.
Geschwisterrabatt: wenn Geschwister ins gleiche Ferienlager reisen, gibt es für Geschwister manchmal eine Ermäßigung
Gruppenleiterrabatt: bei manchen Anbietern kann ein Elternteil als Betreuungsperson mit ins Ferienlager fahren und dem Kind wird dafür ein Teil der Kosten erlassen
Wiederholungstäter: einige Ferienlager bieten für einen Folgebesuch Vergünstigungen an
Ratenzahlung: keine direkte Vergünstigung, aber so kann man die finanzielle Belastung wenigstens etwas strecken, vor allem für Familien mit vielen Kindern hilfreich
Förderung von Bund, Land und Kommune
Vom Bund: Über das sogenannte Bildungspaket des Bundes stehen Familien mit geringem Einkommen 10 Euro je Monat und Kind zur Verfügung, die angespart werden können. Pro Jahr sind so bis zu 120 Euro Förderung möglich, die als „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ auch einen Ferienlagerbesuch des Kindes mitfinanzieren können. Der Antrag ist beim zuständigen Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist Sozialamt oder Jobcenter).
Vom Land: Auch das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Familienferienreisen, um sozial benachteiligten Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder ALG II erhalten, Ferienreisen oder einen Urlaub zu ermöglichen. Sie müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Beantragung wurde im vergangenen Jahr neu geregelt und bietet jetzt viele Vorteile. Sie erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV). Die Anträge sind direkt zu stellen an: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus. Nachfragen sind auch unter Telefon 0355 2893-853 oder -800 möglich. Förderfähig sind seit vergangenem Jahr auch Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Ferienunterkünften im In- und Ausland. Die Reisedauer muss mindestens 5 Tage aber höchstens 14 Tage betragen. An- und Abreise gelten als 1 Tag. Die Höhe der Zuschüsse beträgt jetzt einheitlich 8 Euro pro Person und Tag. Jetzt können auch Großeltern im Familienverband mitreisen oder allein mit dem/den Enkelkind/ern. Den Antrag und das Merkblatt stellen wir auch unter www.lausebande.de im Spezial zu Feriencamps und Klassenfahrten zur Verfügung.
Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in einem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tagen pro Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Festlegungen, in Cottbus gibt es eine direkte Förderung an Familien in diesem Bereich gar nicht, im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung abhängig von der besonderen Familiensituation bestimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer Ihres zuständigen Jugendamtes können sie leicht unter der bundeseinheitlichen Behördennummer 115 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erfragen.
Es gibt aber auch hier und da individuelle Fördermöglichkeiten wie in Cottbus aus dem Fördertopf „Wir helfen“ der Lausitzer Rundschau. Hier können Eltern unter www.lr-online.de/unternehmen/wirhelfen/ direkt im Internet eine Unterstützung beantragen.
Einrichtungen für günstige Ferienfreizeiten
In vielen Kommunen veranstalten gemeinnützige Vereine oder Anbieter Ferienangebote zu vergleichsweise günstigen Konditionen und werden dabei oft von der jeweiligen Kommune unterstützt. In der Regel gibt es beim jeweiligen Jugendamt einen Überblick über diese Angebote, die man ansonsten nur sehr schwer recherchieren kann. In Cottbus werden sie auch im jährlich erscheinenden Ferienkalender veröffentlicht.
Betreute Kinderferien mit Handicap
Kinder mit körperlichen Einschränkungen müssen nicht auf eigenständige Ferienreisen verzichten. Das Deutsche Rote Kreuz bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot für alle, die körperlich nicht zu hundert Prozent fit sind. In den meisten Fällen gehört ein Arzt der Reiseleitung an, um in Notfällen jederzeit helfen zu können. Das DRK-Mitarbeiterteam sorgt von Anfang bis zum Ende der Reise für qualifizierte Betreuung. Für das Gepäck gibt es zusätzliche Helfer. Auch kümmert sich das DRK um eine möglichst günstige Buchung der Reise und Anreise, Gepäckservice, Reise-Versicherungen, abwechslungsreiche Küche sowie um Bewegungs- und Unterhaltungsprogramme. Eine besondere Sorgfalt wird für die Auswahl der Urlaubsgebiete aufgewendet, bei denen auf landschaftliche Schönheit, intakte Natur und interessante Sehenswürdigkeiten geachtet wird. Das gilt auch für die Unterbringung. Über aktuelle Reiseangebote beraten die DRK-Reiseanbieter für betreutes Reisen vor Ort:
- Kreisverband Niederlausitz e.V.
Gartenstraße 14, 03130 Spremberg - Kreisverband Calau e.V.
Am Friedhof 4, 03205 Calau, Tel.: 08 000 365 000
Am 19. Februar strömten wieder unzählige Familien zu unserer FeriencampMesse, aus der vielmehr ein Riesen-Familienaktionstag geworden ist. Ein Video vom Ereignis finden Sie unter www.facebook.com/lausebande. Der Eintritt für diesen besonderen Tag war trotz der vielen Angeboten frei. Das war nur durch die Unterstützung engagierter Partner möglich, bei denen wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchten! Ein großes Dankeschön an BAUTEC und ROTEC, AOK und envia Services.