Sicher ist sicher

Datum: Freitag, 01. November 2019 13:50

Versicherungen im Überblick

Krankenversicherung

Sie ist eine Pflichtversicherung, das heißt man muss sich krankenversichern. Familien haben die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Privatversicherung ist für Beamte, Selbstständige und Gutverdiener (Bemessungsgrenze 2019: 60.750 Euro Bruttojahreseinkommen) eine Option. Die Vorteile der PKV: Sie ermöglicht den Zugang zu Spitzenärzten, neuesten Behandlungsmethoden, Einzelzimmern und verkürzt die Wartezeit auf Arzttermine erheblich. Während die GKV auf dem Solidarprinzip beruht, zahlt man bei der PKV die Beiträge entsprechend seinem Wunschtarif und seinen persönlichen Gesundheitsrisiken. Die Nachteile: Die hervorragende Behandlung lassen sich die PKV gut bezahlen. Die Beiträge steigen mit dem Alter, man sollte also vor dem Wechsel in die PKV sicher sein, dass man sich die hohen Beiträge bis ins Alter leisten kann. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur sehr schwer möglich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte gründlich nach einem passenden Tarif recherchieren. Jede Versicherung bzw. jeder Tarif bietet andere Leistungen und deckt unterschiedliche Behandlungen ab.

Die GKV zahlen nach einem festen Leistungskatalog für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die einzelnen Krankenkassen werben mit zusätzlichen, unterschiedlichen freiwilligen Leistungen um Mitglieder. Auch der jährliche Zusatzbeitrag variiert, so dass sich ein Vergleich und evtl. ein Wechsel durchaus lohnen kann. Der Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, wird automatisch mit dem Lohn abgezogen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, für den zahlt der Staat den Beitrag.

Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird das Kind nach der Geburt beitragsfrei mit abgesichert (Familienversicherung), das muss aber durch die Eltern beantragt werden. Kinder können bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Ende von Ausbildung oder Studium (dann bis zum 23. bzw. 25. Geburtstag) kostenfrei mitversichert werden, wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen.

Sind beide Eltern privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Das geht anders als bei der GKV nicht kostenfrei. Dafür muss ein eigener Vertrag nach Kinder- bzw. Jugendtarif abgeschlossen werden. Sind die Eltern bereits mindestens drei Monate in der PKV und melden ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an, verzichten die Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung.

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen des Hauptverdieners, ob das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitberücksichtigt werden kann oder privat bzw. gesetzlich freiwillig und damit beitragspflichtig krankenversichert werden muss.

Kosten: In der GKV liegt der Grundbeitrag aktuell bei 14,9 Prozent des Einkommens, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Gutverdiener müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Hinzu kommt der von den Kassen festzulegende Zusatzbeitrag, der aktuell zwischen 0,44 und 2,50 Prozent liegt. Bei einem Monatsbruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent macht das einen monatlichen Beitrag von 234 Euro für den Versicherten. Bei der PKV hängt die Höhe der Beiträge stark vom gewählten Tarif ab, ungefähr muss man mit 500 Euro monatlich rechnen. Kinder zahlen in der GKV nichts, Kindertarife in der PKV beginnen ab etwa 100 Euro monatlich.

Unsere Empfehlung: Pflichtversicherung

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung, in die fast alle Arbeitnehmer und ein Großteil der Selbständigen (ohne Angestellte) einzahlen müssen, sichert die Altersvorsorge ab. Die Höhe der späteren gesetzlichen Rente hängt v.a. von zwei Faktoren ab: Wieviel man jährlich eingezahlt hat und wie sich das Rentenniveau weiter entwickelt. Aktuell käme man mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoverdienst von etwa 37.800 Euro auf einen Rentenpunkt jährlich und damit auf eine monatliche Rente von 1.250 Euro, von der aber noch Steuern abgezogen werden. Volle Rente gibt es für nach 1964 Geborene mit 67 Jahren oder nach 45 Jahren Beitragszeit. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge hinnehmen. Da Experten davon ausgehen, dass das Rentenniveau weiter sinken wird, sollten gesetzlich Versicherte über eine zusätzliche private Altersvorsorge nachdenken. Das gilt insbesondere für Mütter, da sie es meist sind, die wegen der Kinder zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten und so weniger verdienen.

Kosten: Der Rentenbeitrag wird vom Lohn einbehalten, aktuell liegt der Beitrag bei 18,6 Prozent, der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Bei einem Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro macht das 279 Euro für den Arbeitnehmer.

Unsere Empfehlung: Pflichtversicherung

Private Altersvorsorge

Wem die voraussichtliche gesetzliche Rente nicht reicht, der sollte sich zusätzlich privat absichern. Wer dabei an eine Lebensversicherung denkt, sollte Abstand nehmen. Der Bund der Versicherten rät davon ab: „Die klassische Lebensversicherung wie wir sie kennen, ist »legaler Betrug« – und das gilt auch für die Rententarife der Lebensversicherer und übrigens auch bei staatlich geförderten Verträgen wie der Riester-Rente oder Rürup-Rente!“ Riester- und Rürup-Verträge sind nicht per se schlecht. Sie lohnen vor allem für gutverdienende Singles, für kinderreiche Familien und für Immobilienbesitzer. Dann ist es aber wichtig, einen passenden Vertrag zu finden, dessen Kosten die staatlichen Zulagen nicht übersteigen. Derzeit gibt es in Deutschland 10,6 Mio. Riesterverträge. Weitere Alternativen sind private Sparpläne oder eine betriebliche Altersvorsorge. Bei letzterer zahlen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer in einen zusätzlichen Vertrag ein. Diese Form der Altersversorgung ist durchaus beliebt. 2015 hatten 57 Prozent der gesetzlich Rentenversicherten einen solchen Vertrag abgeschlossen. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein solches Modell anbietet und Beiträge einzahlt. Da die Möglichkeiten hier sehr vielfältig sind und stark von der individuellen Finanzsituation abhängen, empfehlen wir hier unbedingt einen Experten hinzuziehen.

Kosten: Der monatliche Beitrag hängt stark ab vom gewählten Vorsorgemodell. Je höher der Beitrag, desto höher wird später auch die zusätzliche Rente ausfallen.

Unsere Empfehlung: Vor allem für Mütter in Teilzeit und Geringverdiener empfehlenswert.

Pflegeversicherung

Wer gesetzlich krankenversichert ist, der zahlt automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Da diese allerdings nicht alle Kosten im Falle einer späteren, möglichen Pflege abdeckt und v.a. bei einer Betreuung in der stationären Pflege ein hoher Eigenanteil zu zahlen ist, können Familien überlegen, sich zusätzlich privat für den Pflegefall abzusichern. Um die eigenen Kinder für den Fall der Pflegebedürftigkeit abzusichern, ist eher eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll. Die eigene Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern, um die Kinder vor hohen Kosten zu schützen, ist nur bedingt sinnvoll. Die Bundesregierung hat erst jüngst die Einkommensgrenze dafür stark erhöht, so dass nur noch Kinder mit gutem Verdienst herangezogen werden können. Der Vorteil einer privaten Pflegeversicherung: Sie deckt die Kostenlücke im Pflegefall. Die Nachteile: Die monatlichen Beiträge sind relativ hoch und teilweise auch noch nach Eintritt eines Pflegefalls zu zahlen. Wer im Alter keine Pflege braucht, für den ist das eingezahlte Geld weg. Wer sich dennoch dafür entscheidet, hat folgende Möglichkeiten: Pflege-Bahr (ähnlich dem Riester bei der Rente), Pflege-Rentenversicherung, Pflegekosten-Versicherung, Pflegetagegeld. Experten empfehlen das Pflegetagegeld, da das ausgezahlte Geld flexibel genutzt werden kann und nicht abgerechnet werden muss. Der Pflege-Bahr lohnt sich aufgrund hoher Beiträge nur für bereits Erkrankte, da er auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Von einer Pflege-Rentenversicherung rät der Bund der Versicherten ab, da relativ hohe Beiträge einer vergleichsweise geringen Auszahlung gegenüberstehen.

Kosten: Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung sparen Familien, denn Kinderlose zahlen einen Beitrag in Höhe von 3,30 Prozent, Arbeitnehmer mit Kindern in Höhe von 3,05 Prozent. Wer die von Fachleuten empfohlene Pflegegeldversicherung abschließt, muss monatlich etwa 50 bis 60 Euro (für einen 45-jährigen Versicherten) einplanen.

Unsere Empfehlung: Private Pflegeversicherung muss nicht sein. Wer kein Vermögen hat und keine gut verdienenden Kinder, kann darauf verzichten, da zahlt der Staat die Finanzierungslücke.