Schul-Spezial Teil 2: "Ist gute Schule Zauberei?"

Datum: Montag, 30. September 2013 11:25


Rat für hilfesuchende Eltern

Wir haben in unserer Septemberausgabe bereits ausgeführt, wohin sich hilfesuchende Eltern bei Konfliktsituationen in Schulen wenden können. Die Möglichkeiten haben wir in der folgenden Übersicht noch einmal vom ersten bis zum letzten Schritt ausgeführt und mit sicher hilfreichen Anmerkungen versehen.

Schritt 1
Eltern und Lehrer
Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch mit dem Lehrer. Tatsächlich werden die meisten Probleme im direkten Miteinander geklärt. Im Sinn des Kindes ist dies der beste Weg.

Schritt 2
Eltern, Elternsprecher und Lehrer
Sollten Eltern allein einen Konflikt mit einem Lehrer nicht lösen können, sollten sie im nächsten Schritt den Klassenelternsprecher mit einbeziehen. Er kann aufgrund seiner Position neutral und vermittelnd bei der Konfliktlösung begleiten. In weitreichenden Konfliktfällen kann zur Konfliktlösung auch die Elternversammlung genutzt werden.

Schritt 3
Eltern und Schulleiter
Sollte im direkten bzw. vermittelnden Gespräch mit dem Lehrer keine Konfliktlösung erreichbar sein, ist der Schulleiter die nächste Instanz. Viele Schulleiter verfügen über Sozial- und Führungskompetenz und vermitteln auch im Sinne der Eltern. Leider ist auch nicht selten üblich, dass Probleme auch hier beschwichtigt und kleingeredet werden.

Schritt 4
Das Schulamt/Schulrat oder Schulpsychologe
Schulrat: Bei Konfliktfällen, die auf Schulebene auch nach Hinzuziehung des Schulelternsprechers nicht zu klären sind, ist der Schulrat die nächste Anlaufstelle. Er ist ein offizielles Kontrollgremium der Schulen und hat von daher Interessen von Eltern, Lehrern und Schule gleichermaßen zu vertreten. Der Schulrat ist also eine neutrale Instanz, an die man sich bei Konflikten jeglicher Art wenden kann.
Schulpsychologische Beratung: Diese Beratung ist immer kostenlos, freiwillig und vertraulich. Schulpsychologen kann man bei vielen Fragen rund um Schule konsultieren: beispielsweise Einschulung, Schullaufbahn, Begabung, Belastungen durch die Schule, Lernschwierigkeiten, Lernen lernen, Motivation und Arbeitsverhalten, Konzentration und Aufmerksamkeit, Probleme im Umgang mit Mitschülern, Probleme beim Lesen und Rechtschreiben, schulische Anerkennung eines Nachteilsausgleichs für eine bereits diagnostizierte Lese-/Rechtschreibschwäche, Schwierigkeiten im Rechnen oder schulische Ängste. Die bei der Beratung anfallenden Daten unterliegen strenger Vertraulichkeit, d. h. eine Einsichtnahme in die Beratungsunterlagen durch Dritte bzw. die Weitergabe von Informationen ist nicht ohne Einverständnis der Eltern möglich. Allerdings macht Beratung in den meisten Fällen nur Sinn, wenn – selbstverständlich nur mit dem Einverständnis der Ratsuchenden – alle Beteiligten mit einbezogen werden können.

Für Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster ist das Schulamt Cottbus zuständig.

Sprechzeiten:
Schulrätinnen und Schulräte
- Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr oder nach Vereinbarung
- Terminvereinbarung unter Telefon 0355 4866-505
- Koordinierender Schulrat: Herr Koch unter Telefon 0355 4866-301

 

Schulpsychologische Beratung
- nur nach Vereinbarung
- Termin über Frau Lang unter Telefon 0355 4866-220
- Koordinierende Schulpsychologin: Frau Groß unter Telefon 0355 4866-226

Schritt 5
Bildungsministerium
Hier schreibt man am besten direkt an die Ministerin, das Schreiben wird dann an die entsprechende Sachbearbeitung weiter geleitet. Wenn man in allen vorherigen Instanzen scheitert, ist dieser Weg aber kaum erfolgversprechend. Aus diesem Grund raten wir bei enormen Konfliktfällen zu folgenden weiteren Möglichkeiten:

Alternative Instanzen für Konfliktlösungen
Kreiselternrat und Landeselternrat: In stärkeren Konfliktfällen kann man sich an höhere Instanzen der Interessenvertretung der Eltern wenden. Hier können auch Gespräche begleitet werden, die die Schulebene verlassen. Die Kreiselternräte agieren auf Ebene des Schulamtes, der Landeselternrat auf Ebene des Ministeriums.

Kreiselternrat Cottbus
- Theo Engels (Humboldt-Gymnasium Cottbus),
- Telefon 0355 821122

Kreiselternrat Spree-Neiße
- Cornelia Hörenz (Berufsorientierende Oberschule Spremberg)
- Telefon 03563 2205

Kreiselternrat Oberspreewald-Lausitz
- Enrico Kullick (Jenaplan-Grundschule Lübbenau)
 - Telefon 03542 2749

Kreiselternrat Elbe-Elster
- Joseph Fischl (Sängerschaft-Gymn. Finsterwalde)
- Telefon 03531 2558

Landesrat der Eltern Brandenburg
- über Geschäftsstelle im Ministerium
- Telefon 0331 8663508
- www.landesrat-der-eltern-brandenburg.de

Zusätzlich gibt es eine neutrale Konfliktberatung über das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). Hier werden geschulte Berater vermittelt, die z.B. mit folgenden Maßnahmen helfen können:
- eine Elternveranstaltung an der Schule zur erfolgreichen Gesprächsführung in der Familie oder mit der Schule
- Beratung in schulischen Konfliktsituationen,
- Unterstützung bei der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte von Eltern in der Schule

Sprechzeiten außerhalb der Schulferien:
- Mo, Di und Do 9-12 Uhr, Mi 17-20 Uhr
- Frau Sabine Lenk, Telefon 03329 697839,
- E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beraterin für Cottbus, Spree-Neiße, OberspreewaldLausitz:
- Frau Gudrun Breitschuh-Wiehe
- Telefon 0355 21500
- E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!