geld ist Übungsgeld und Fehlkäufe gehören dazu,
sie sollten von Erwachsenen toleriert werden. Oft-
mals wird der Rat Erwachsener ohnehin abgelehnt.
Zudem wachsen Kinder mit ihren Wünschen und ler-
nen oft von allein besser, die Verwaltung ihres Gel-
des entsprechend zu verändern.
Mit heranwachsenden Kindern können Eltern dann
auch das „Familienbudget“ besprechen, die Gren-
zen des Geldes aufzeigen, Notwendigkeiten erläutern
und vorleben, wie Sonderwünsche geplant werden
müssen.
Rechtliche Aspekte
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind „ge-
schäftsunfähig“. Sie dürfen ohne Zustimmung der
Eltern wirklich gar nichts kaufen.
Bei 7 bis 17-jährigen gilt der sogenannte Taschen-
geldparagraph (§110 des Bürgerlichen Gesetzbu-
ches). Vereinfacht sagt dieser aus, dass Kinder und
Jugendliche in diesem Alter Dinge kaufen dürfen,
wenn sie das Geld zu diesem Zweck oder zur freien
Verfügung erhalten haben. Sie dürfen allein aber fol-
gende Dinge nicht kaufen:
• für Kinder und Jugendliche verbotene Waren
wie Alkohol und Zigaretten
• Anschaffungen, die ein normales Taschengeld
übersteigen wie z.B. teure Elektronik
• Verträge mit Laufzeiten wie Handyverträge,
Abonnements oder Ratenverträge
Bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge erst gültig,
wenn Eltern ihre Zustimmung erteilen.
Sonstige Hinweise
Besprechen Sie das Taschengeld und die Erziehung
in diesem Bereich auch mit Verwandten. Es nutzt
nichts, wenn Oma und Opa dem Kind immer Geld zu-
stecken, wenn es mit der Einteilung seines Taschen-
geldes nicht klargekommen ist. Vereinbaren Sie am
besten, zusätzliche Geldgeschenke außerhalb des
Taschengeldes auf das Sparbuch oder Konto einzu-
zahlen und gemeinsam über größere Ausgaben zu
befinden.
Knete für die Kleinen
Ratgeber rund ums Taschengeld
Mit dem Taschengeld legen Eltern einen
wichtigen Grundstock in der Finanzerzie-
hung der Kinder. Für Kinder und Jugend-
liche ist der regelmäßige Umgang mit Taschengeld
die effektivste Methode, den Umgang mit Geld zu er-
lernen. Dabei sollten allerdings wichtige Grundlagen
und rechtliche Aspekte beachtet werden:
Grundlagen zum Taschengeld
Taschengeld sollte immer regelmäßig in gleichblei-
benden Beträgen ausgezahlt werden. Die Höhe der
Beträge sollte dem Alter des Kindes bzw. Jugend-
lichen angepasst werden. Zu hohe Beträge führen
meist zu einem ungesunden Verhältnis zu Werten.
Eine Empfehlung enthält die nachfolgende Taschen-
geldtabelle:
Es ist nicht hilfreich, wenn Eltern beim vorzeitigen
Aufbrauchen des Taschengeldes „weich“ werden
und ihren Kindern dann aus eigener Tasche Wün-
sche erfüllen.
Taschengeld sollten Kinder nach ihrem eigenen Wil-
len verwenden dürfen. Kritik für vermeintlich wenig
sinnvolle Ausgaben sollte zunächst weitgehend zu-
rückgehalten werden, um den Lernprozess im Um-
gang mit Geld nicht im Keim zu ersticken. Taschen-
Alter
Taschengeld
Wie oft
unter 6 Jahren
0,50 Eur
wöchentlich
6-7 Jahre
1,50 Eur
wöchentlich
8- 9 Jahre
2 - 2,50 Eur
wöchentlich
10 Jahre
13 Eur
monatlich
11 Jahre
15 Eur
monatlich
12 Jahre
18 Eur
monatlich
13 Jahre
20 Eur
monatlich
14 Jahre
23 Eur
monatlich
15 Jahre
26 Eur
monatlich
16 Jahre
32 Eur
monatlich
17 Jahre
42 Eur
monatlich
18 Jahre
62 Eur
monatlich