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Schulanmeldung 2016/2017
Termine & Infos: Einschulung und Übergang Klasse 7
spätestens
29. Februar 2016
in
der zuständigen Grundschule an-
gemeldet werden. Bei der Anmel-
dung muss in der Grundschule
die Teilnahmebestätigung an der
Sprachstandsfeststellung aus der
Kita vorgelegt werden. Weitere In-
formationen zum Anmelde- und
Aufnahmeverfahren erteilt die
zuständige Grundschule. Die Ad-
resse für die zuständige Grund-
schule kann bei der Stadt- oder Ge-
meindeverwaltung des jeweiligen
Wohnortes erfragt werden. Zum
Schuljahr 2016/2017 werden alle
Kinder schulpflichtig, die bis zum
30. September 2016
das sechste
Lebensjahr vollenden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Ok-
tober bis 31. Dezember das sechste
Lebensjahr vollenden, können auf
Erste Schulen haben bereits
im November zu Tagen der
offenen Tür eingeladen. Die meis-
ten Schulen folgen nun aber im De-
zember und Januar. Eine Übersicht
mit den Terminen der Tage der of-
fenen Tür veröffentlichen wir recht-
zeitig im Beitrag zur Schulanmel-
dung unter
www.lausebande.de.Allgemein ist die wohnortnahe
Grundschule zuständig, es sei
denn, man wählt eine Privatschu-
le aus. Lediglich in Cottbus wurde
die Bindung an die wohnortnahe
Schule aufgelockert, hier können
sich Eltern an allen Schulen um
einen Platz für ihr Kind bewerben.
Einschulung Grundschule
Für die Grundschule müssen im
Land Brandenburg Kinder bis
Antrag der Eltern zu Beginn des
Schuljahres in die Schule aufge-
nommen werden. In begründeten
Ausnahmefällen können Kinder
aufgenommen werden, die nach
dem 31. Dezember, jedoch vor dem
1. August des folgenden Kalen-
derjahres das sechste Lebensjahr
vollenden. Entsprechende Anträge
sollen gesicherte Nachweise zum
Entwicklungsstand des Kindes ent-
halten.
Vor Beginn der Schulpflicht be-
steht für alle Kinder die Pflicht,
an einer schulärztlichen Untersu-
chung durch die Gesundheitsämter
teilzunehmen. Diese Untersuchung
findet an der für Sie zuständigen
Grundschule statt. Diese erteilt
auch Auskunft über die Untersu-
chungstermine.
Leistungs- & Begabungsklassen
Eltern, die die Aufnahme ihres Kin-
des in die Jahrgangsstufe 5 eines
Gymnasiums oder einer Gesamt-
schule in einer Leistungs- und Be-
gabungsklasse wünschen, stellen
bis zum
8. Januar 2016
einen An-
trag auf Erstellung einer Empfeh-
lung der Grundschule.
Weitere Infos unter
www.lausebande.de