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Aktuelles :: Seite 20

Schulanmeldung 2016/2017

Termine & Infos: Einschulung und Übergang Klasse 7

spätestens

29. Februar 2016

in

der zuständigen Grundschule an-

gemeldet werden. Bei der Anmel-

dung muss in der Grundschule

die Teilnahmebestätigung an der

Sprachstandsfeststellung aus der

Kita vorgelegt werden. Weitere In-

formationen zum Anmelde- und

Aufnahmeverfahren erteilt die

zuständige Grundschule. Die Ad-

resse für die zuständige Grund-

schule kann bei der Stadt- oder Ge-

meindeverwaltung des jeweiligen

Wohnortes erfragt werden. Zum

Schuljahr 2016/2017 werden alle

Kinder schulpflichtig, die bis zum

30. September 2016

das sechste

Lebensjahr vollenden.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Ok-

tober bis 31. Dezember das sechste

Lebensjahr vollenden, können auf

Erste Schulen haben bereits

im November zu Tagen der

offenen Tür eingeladen. Die meis-

ten Schulen folgen nun aber im De-

zember und Januar. Eine Übersicht

mit den Terminen der Tage der of-

fenen Tür veröffentlichen wir recht-

zeitig im Beitrag zur Schulanmel-

dung unter

www.lausebande.de.

Allgemein ist die wohnortnahe

Grundschule zuständig, es sei

denn, man wählt eine Privatschu-

le aus. Lediglich in Cottbus wurde

die Bindung an die wohnortnahe

Schule aufgelockert, hier können

sich Eltern an allen Schulen um

einen Platz für ihr Kind bewerben.

Einschulung Grundschule

Für die Grundschule müssen im

Land Brandenburg Kinder bis

Antrag der Eltern zu Beginn des

Schuljahres in die Schule aufge-

nommen werden. In begründeten

Ausnahmefällen können Kinder

aufgenommen werden, die nach

dem 31. Dezember, jedoch vor dem

1. August des folgenden Kalen-

derjahres das sechste Lebensjahr

vollenden. Entsprechende Anträge

sollen gesicherte Nachweise zum

Entwicklungsstand des Kindes ent-

halten.

Vor Beginn der Schulpflicht be-

steht für alle Kinder die Pflicht,

an einer schulärztlichen Untersu-

chung durch die Gesundheitsämter

teilzunehmen. Diese Untersuchung

findet an der für Sie zuständigen

Grundschule statt. Diese erteilt

auch Auskunft über die Untersu-

chungstermine.

Leistungs- & Begabungsklassen

Eltern, die die Aufnahme ihres Kin-

des in die Jahrgangsstufe 5 eines

Gymnasiums oder einer Gesamt-

schule in einer Leistungs- und Be-

gabungsklasse wünschen, stellen

bis zum

8. Januar 2016

einen An-

trag auf Erstellung einer Empfeh-

lung der Grundschule.

Weitere Infos unter

www.lausebande.de