„Luxusartikel Kind“

Datum: Donnerstag, 01. September 2016 08:42

Versprochen ist versprochen!

AKTION | 14. SEPTEMBER 2016 | 11:00 UHR | INNENSTADT, POTSDAM

Durch den Wegfall des Betreuungsgeldes auf Bundesebene stehen dem Land Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 58 Millionen Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Der Skandal: Der Landtag hatte 2015 genau das gefordert und jetzt, wo es möglich ist, taucht das Geld in den Plänen unseres Finanzministers Christian Görke nicht auf.
Wir sagen: Versprochen ist versprochen! Und fordern mit Ihnen gemeinsam den Minister auf, das Geld zusätzlich in die Kindertagesbetreuung für mehr Qualität und bessere Rahmenbedingungen zu geben. Uns bleibt wenig Zeit: Machen Sie mit! Aktuell werden die Haushaltsverhandlungen für die nächsten zwei Jahre geführt.
Unterstützen Sie! Demo „Versprochen ist versprochen!“ in der Potsdamer Innenstadt am Mittwoch, den 14. September 2016, um 11:00 Uhr.
Die Brandenburger Wohlfahrtsverbände

Weitere Infos sowie eine Postkarten-Mitmachaktion finden Sie unter: Infos 


Gebührenkluft im „Land der lausebande“

Betrachtet man die Kitagebühren in Cottbus und in den Kommunen im Umkreis von ca. 60 Kilometern, überraschen die enormen Differenzen. Hoyerswerda und Weißwasser haben durch ihre Zugehörigkeit zu Sachsen dabei einen besonderen Vorteil. Dort wird nämlich je Kind ein einkommensunabhängiger Festbeitrag gezahlt. Überraschungen und komplizierte Berechnungen bleiben aus.
Im Brandenburger Teil greift das Kitagesetz des Landes. Laut einer Aussage von Gerrit Große, Mitglied der Linken im Brandenburger Landtag, verstehen das Brandenburger Kitagesetz nicht mehr als fünf Menschen. Das macht Vieles deutlich. In Brandenburg beteiligt sich das Land in Form einer sogenannten Kinderkostenpauschale an den Kosten der Kindertagesbetreuung (Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Hort). Diese erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte. Den Löwenanteil der Kosten schultern dennoch die Kommunen für ihre eigenen Kitas oder für Zuschüsse an freie Träger. Nach eigenen Satzungen der Kommunen oder den Beitragsordnungen der Träger können die Eltern an den Kosten beteiligt werden. Die Anteile der Eltern an den (beitragsfähigen!) Kosten regeln die Kommunen in den Kita-Gebührensatzungen, die von der jeweiligen Gebietskörperschaft (Gemeinderat, Stadtparlament etc.) beschlossen werden. Laut Gesetz sind die Brandenburger Kommunen dazu angehalten, diese alle zwei Jahre zu überprüfen und anhand der tatsächlichen Kosten der Kitas und Horte gegebenenfalls anzupassen. Das setzt natürlich auch eine Transparenz dieser Kosten voraus. Je nach Standortmarketing oder kommunaler Haushaltslage können die Kommunen auch einen höheren Anteil übernehmen und Eltern entlasten, aufgrund dieser individuellen Beschlüsse schwanken die Elternbeiträge in Brandenburg von Ort zu Ort teils beträchtlich. Hinzu kommt für Eltern allerdings noch das Essengeld, das von den Einrichtungen separat erhoben werden muss und monatlich zwischen 35 und 60 Euro beträgt. Übrigens zählen auch Horte als Kindertagesstätten, nur dass hier Kinder im Grundschulalter betreut werden. Die Kitagebührensatzung betrifft also auch Familien, deren Kinder den Hort besuchen.
Kernstück der kommunalen Kita-Gebührensatzungen sind sogenannte Gebühren- bzw. Mustertabellen. Sie dienen zur Berechnung der genauen Höhen der Elternbeiträge und berücksichtigen die Kinderanzahl und die Betreuungsdauer. Während diese Gebühren in Sachsen einkommensunabhängig erhoben werden, sind sie in Brandenburg sozialverträglich zu gestalten und nach Einkommen zu staffeln. Die Satzungen gelten für Kitas in kommunaler Trägerschaft. Kitas freier oder privater Träger müssen ihre Elternbeiträge selbst in Beitragsordnungen festlegen und darüber Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt herstellen. Dabei darf der Beitrag für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht höher sein als die Kosten, die der Einrichtungsträger für die Bereitstellung dieses Betreuungsplatzes aufzubringen hat. Oft richten sie sich nach der Mustertabelle der jeweiligen Kommune. Genau hier hakt es auch in Cottbus zwischen Trägern und Kommune. Denn wie Träger, die eigene Gebühren erhöhen, in Cottbus derzeit das Einvernehmen mit der Stadt herstellen, scheint fraglich. Die Stadt kontrolliert nach Aussage von Arlett Anderssen und Juliane Züge, Initiatorinnen der aktuellen Petition gegen die Gebührenerhöhung in Cottbus, augenscheinlich nicht die Rechtmäßigkeit der Gebühreneinführung bei jedem einzelnen Träger. „...die Empfehlungen zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen (...) sehen keine gesonderte Kalkulation der Elternbeiträge vor...“, so lautet die Aussage von Geschäftsführerin Renate Ulbricht vom Träger Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH gegenüber den Initiatorinnen. Anhand der aktuellen Mustertabellen haben wir einmal die Gebühren verschiedener Kommunen in der Region verglichen, mit teils enormen Differenzen. (siehe Infokasten Seite 58)
Die Kosten, die eine Betreuung mit sich führt, hängen von den Mieten, Öffnungszeiten, der Personalausstattung und besonderen Angeboten (z.B. Sprachförderung) ab. Wie an den Jahreszahlen (beim Beispiel 1 in Klammern hinter den Kommunen) zu sehen ist, wurden einige Gebührensatzungen seit vielen Jahren nicht verändert. Senftenberg und Cottbus haben in diesem Jahr Gebührenerhöhungen eingeführt – und weisen in unserem regionalen Preisspiegel auch mit die höchsten Elternbeiträge auf. In Senftenberg wurden diese zum Jahresbeginn teils kräftig angehoben, was laut Amtsleiter Falk Peschel (Bildung, Kultur und Soziales) unter anderem an den durch den Mindestlohn gestiegenen Personalkosten lag. Zudem wurde in Senftenberg viel Geld in die Neuerrichtung und den Ausbau der Kitas investiert. Das nächste Mal steht hier eine Prüfung der Gebühren im Jahr 2018 an.
Ganz anders sieht die Lage in Spremberg oder Peitz aus. Hier müssen die Eltern im Vergleich zu Senftenberg oder Cottbus in manchen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zahlen. In der Fischerstadt sind laut Auskunft des zuständigen Amts auch in den kommenden Jahren keine Kita-Gebührensteigerungen angedacht. Auf kleinere Gemeinden im Amt Peitz könnten dagegen durchaus Beitragserhöhungen zukommen, weil die letzte Aktualisierung einiger Kita-Gebührensatzungen hier teilweise mehr als ein Jahrzehnt zurückliegt. Das betrifft unter anderem die Orte Heinersbrück und Drachhausen, in denen sich die Eltern zum kommenden Jahreswechsel auf neue Satzungen einstellen können. In Tauer und Teichland wurde bereits in diesem Jahr an der Gebührenschraube gedreht.
Auch in Guben könnten Gebührenerhöhungen auf die Eltern zukommen, wie uns Stefan Müller aus dem Fachbereich Schulen/Jugend/Sport/Soziales mitteilte. Da es in Guben nur freie Träger gibt, steuert die Stadtverwaltung die Beiträge zwar nicht selbst. Bis zum Jahresende sei aber damit zu rechnen, dass die Träger die Elternbeiträge in Eigenregie erhöhen. Ebenso steht laut Amtsleiter Frank Böttner in Calau gegen Jahresende eine moderate Erhöhung der Gebühren an. In Lübbenau ist keine neue Kita-Gebührensatzung angedacht, die letzte Änderung erfolgte 2015. Gleiches gilt für die Kleinstädte Burg und Vetschau.
Gebührenunterschiede zwischen Kommunen kommen auch durch sehr unterschiedliche Regelungen der Höchstgrenze zustande. Auf Landesebene reicht der Spagat hier von knapp über 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen einer Familie für den Höchstsatz bis zu 150.000 Euro. Nachvollziehbar ist da leider nichts.
Da jede Kommune ihre Mustertabelle sowie die Staffelung selbst festlegt, gibt es auch große Unterschiede für Familien mit mehreren Kindern. Meistens müssen Eltern mehrerer Kinder nur noch einen anteiligen Beitrag für jedes Kind leisten, und nicht die vollen 100 Prozent. Während in Senftenberg eine Familie mit drei Kindern jeweils 80 Prozent des Grundbeitrags für jedes Kind zahlen muss, sind in der Seestadt Großräschen nur 70 Prozent fällig. Lübbenauer Großfamilien erhalten dagegen nur 15 Prozent Rabatt bei drei Sprösslingen. So entstehen schnell große Differenzen, und das, obwohl die Städte nur wenige Autominuten voneinander entfernt liegen.


Das nicht nur Cottbus für Kitaträger ein schweres Pflaster ist, verdeutlicht Cornelia Klett, Geschäftsleiterin Region Lausitz von FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH:
„Wir als freier Träger richten uns mit unserer Elternbeitragsordnung an die Elternbeitragstabelle der Stadt Cottbus. Wie sich diese in Zukunft gestalten wird, können wir im Moment noch nicht sagen, da wir uns noch nicht abschließend mit der Stadt Cottbus einigen konnten. Fakt aber ist, dass die Re-Finanzierung der freien Träger durch die Stadt nicht ausreichend ist. In Senftenberg entscheiden über die Finanzierung bzw. Re-Finanzierung der freien Träger – anders als in Cottbus – der Landkreis und die Stadt zusammen. Dort ist die finanzielle Situation etwas auskömmlicher. Dass das so ist, hat zwei harte Verhandlungsjahre gekostet, die wir von FRÖBEL zusammen mit weiteren freien Trägern als Gruppe erwirken konnten.“


Steigende Kosten durch Strukturwandel?
Die Haushalte der Lausitzer Kommunen stehen durch Steuerrückzahlungen und nachhaltige Einnahmeverluste im Zusammenhang mit dem Strukturwandel der Braunkohleindustrie vor enormen Herausforderungen. Spremberg musste vor diesem Hintergrund den „Luxus“ des gebührenfreien Kitajahres, das 2008 eingeführt wurde, in diesem Jahr streichen. Alle Haushaltspositionen kamen hier auf den Prüfstand, so auch diese freiwillige Leistung der Kommune zugunsten der Familien. In den nächsten Jahren kommen mit dem Strukturwandel auf die Lausitz sicher weitere finanzielle Schlaglöcher zu. Bereits 2019 soll im Jänschwalder Kraftwerk ein Drittel der Leistung vom Netz gehen, mit immensen Auswirkungen auf die Dienstleister im zugehörigen Industriepark. Den Verlust an Wirtschaftskraft bekommen ganz sicher auch die Kommunen zu spüren und müssen vor diesem Hintergrund ihre Haushalte sichern. Es besteht zwar angeblich kein direkter Zusammenhang zu den Gebührensatzungen, die vom Land im Kita-Gesetz geregelt sind. Aber das Beispiel Cottbus zeigt, wie eine Mehrbelastung der Eltern auch mit einem klammen kommunalen Haushalt zusammenzuhängen scheint.


Das Cottbuser Dilemma im Detail
Cottbus beweist, dass der Finanzhaushalt einer Kommune durchaus entscheidend für die Elternbeiträge sein kann – allerdings erst auf den zweiten Blick. Mit der neuen Gebührensatzung wurden hier gestiegene Mehrkosten u.a. infolge des Mindestlohns direkt an die Eltern weitergegeben. André Schneider, Leiter des Cottbuser Jugendamts, verweist als Grund zur Gebührenerhöhung vor allem auf den 2016 aktualisierten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), bei dem auch der Verdienst für Erzieher angehoben wurde sowie auf gestiegene Betriebskosten. Die nächste Anpassung der Gebühren könnte dann ab 2018 ins Haus stehen. Als weiteren Hauptgrund für die neue Kita-Gebührensatzung wurden durch die Stadt Cottbus die großen Gebührenunterschiede unter den 65 Kitas mit freier Trägerschaft benannt. Unter der alten Gebührensatzung von 2013 sei es keine Seltenheit gewesen, dass dieselbe Familie in einer Cottbuser Kita 176 Euro und in einer anderen 271 Euro für die gleiche Leistung bezahlen musste. Das soll nun mit der neuen Kita-Gebührensatzung einheitlich geregelt werden. Als Grundlage zur Berechnung wurden laut André Schneider die Kosten der vier in kommunaler Hand befindlichen Einrichtungen herangezogen. Die Stadt hält ihren Zuschuss stabil (zahlt aber mit Blick auf gestiegene Kosten zu Ungunsten der Eltern prozentual nun einen geringeren Anteil). Der Beschluss wurde demokratisch durch alle Stadtverordneten gefasst. Alles in Ordnung in Cottbus, das im vergangenen Jahr sogar für seine Familienfreundlichkeit ausgezeichnet wurde, sollte man meinen.